MDK Krankschreibung bei Arbeitslosigkeit

Ich war im Sommer auf Reha. Diese meinte im Abschlussbericht, dass ich zwei Wochen nach der Entlassung aus der Reha wieder als gesund gelte. Ich habe den ärzten dort gesagt, dass ich immer noch krank bin und mich nicht gesund fühle und das ich damit nicht einverstanden bin. keine reaktion. einer anderen patientin wurde auf der reha ins gesicht gesagt: „wir müssen zusehen dass wir 90% der patiebten als gesund entlassen, weil das bei der RV gut aussieht.!!!“ (krass oder)

Meine Ärztin hat mich aber schon bis Dezember krankgeschrieben. (alles in allem bin ich seit 6. nov. 09 krank mit div. krankenhausaufenthalt, Tagesklinik & reha)

meine krankenkasse hat mich nun angeschrieben und gemeint, sie zahle ab 01.10.10 kein krankengeld mehr, weil die reha ja meint, ich sei wieder gesund. ich habe noch nicht mal die 75 wochen genutzt.

und sie schickt mich die krankenkasse mitte nov. zum mdk. vorsorglich habe ich mich beim arbeitsamt angemeldet, da ich ja keinen job habe und ja irgendwie abgesichert sein muss. das arbeitsamt sagte mir, wenn der mdk mich gesund schreibt bin ich wieder vermittelbar. und wenn ich weiter mich krankschreiben lasse, bekomme ich weder krankengeld (weil die KK ja nicht mehr zahlt) und auch kein arbeitslosengeld (weil ich dem a.amt ja dann nicht zur verfügung stehe.)

hallo? woher kriege ich dann geld?

was soll ich tun, wenn der mdk entscheidet ich sei gesund? aber die krankenkasse sagt, das was der mdk entscheidet ist relevant und nicht das, was meine ärztin sagt. (ich bin es wirklich nicht und brauche noch einige monate, bis ich wieder arbeiten gehen kann.)

gelten die 75 wochen immer nur für eine krankheit?
wer hat die letztendlich das letzte wort wegen meiner krankheit? muss die KK zahlen, wenn meine ärztin entscheidet, dass ich weiter krank bin?

für eine Hilfe bin ich sehr dankbar.

schöne grüsse, netti!

Mir ist es nach einer Reha auch so gegangen, willkommen im Club. Lass Dich aber deswegen nicht nervös machen. Wenn Du zum medizinischen Dienst musst, frage den Arzt was für ein Facharzt er ist. Nur ein Facharzt, der auf Deine Krankheit passt, darf Dich begutachten. Falls er Dich arbeitsfähig schreiben sollte, lege sofort Widerspruch ein!!! Zur Sicherheit solltest Du, falls noch nicht geschehen, der VdK (www.vdk.de) beitreten. Dieser Verband vertritt Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten und ist wirklich sehr kompetent. Monatsbeitrag ca. € 4,50, also erschwinglich. Übrigens: Krankengeld bekommt man 78 Wochen!!!

lieben dank für die antwort. aber wenn ich sehe wie die reha mit der rv „zusammenarbeiten“, dann hat man kein vertrauen mehr zu irgendeiner institution. naja.
legt man so einen widerspruch als patient ein, oder mus dass meine behandelnde fachärtin machen?

liebe grüsse und danke …

Hallo

zur Not ALG II bei der Arge beantragen (die müssen zahlen und selbst wenn es nur ein Darlehen ist) und dann den Rechtsweg beschreiten. Was anderes kann man da wohl nicht machen

Viel Glück!

Den Widerspruch musst du schon einlegen. Sofort! Es reicht, wenn Du einfach schreibst: Hiermit lege ich ich gegen Ihren Bescheid vom (…) fristgemäß Widerspruch ein. (Einschreiben, Rückschein). Dann hast Du vier Wochen Zeit, den Widerspruch zu begründen. Dies sollte natürlich mit Deinem behandelnden Arzt geschehen.
Mit dem Mißtrauen gegen Instutionen hast Du natürlich recht. Im Falle der VdK aber nicht. Habe schon einigen Menschen den Rat gegeben, diesem Verband beizutreten und sie waren alle hochzufrieden.

danke karl, guter tipp.
mit dem vdk werde ich mir überlegen …
liebe grüsse

danke birgit. ich notiere mir alle eure ratschläge. vielleicht gehts ja auch gut. ich mach mich nur wieder fertig… ich werd mal ganz ruhig an die sache rangehen… liebe grüsse

Hallo netti,

wenn die Krankenkasse die Zahlung einstellt, hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Beim Arbeitsamt stellst du dich zur Verfügung, soweit es deine Gesundheit zulässt.

Weiter empfeehle ich Dir einen Anwalt aufzusuchen oder zu einem Sozialverband zu gehen.
Dort zahlst du einen Jahresbeitrag zw. 54 und 60 Euro (soweit ich weiss) und wirst beraten und man hilft dir. Für einen Widerspruch oder Klage, welches der nächste Schritt wäre,fiele wieder eine kleine Gebühr an.
Ich würde diesen Weg wählen.

Beim Arbeitsamt verlange vor jeder weiteren Maßnahme eine Ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Verfügbarkeit.

Viele Grüße
Lukas

danke lukas, da habe ich wieder was dazugelernt. ich will ja auch wieder arbeiten unbedingt. aber im moment geht es einfach noch nicht. bin halt noch lange nicht belastbar. meine ärztin hat ja schon widerspruch eingelegt, also schon vorab und auch so ein schein ausgefüllt den ich mitnehmen werde. da steht konkret drin. auf grund von … zur zeit AU bis auf weiteres… keine belastbarkeit möglich usw.

ich habe mittlerweile nur angst vor den ganzen agenturen und verbänden, weil ich manchmal daran zweifle ob die nicht alle zusammenarbeiten… aber für eure tipps bin ich sehr dankbar.

liebe grüsse

Hallo,

ich selbst bin in der PFLEGEbegutachtung tätig und kenne mich daher mit AU etc. nicht aus.
Auf 1 Frage will ich aber eingehen:

„wer hat die letztendlich das letzte wort wegen meiner
krankheit? muss die KK zahlen, wenn meine ärztin entscheidet, dass ich weiter krank bin?“

Es entscheidet immer der, der zahlen muss: also die Krankenkasse. Deren Entscheidung beruht auf einer empfehlung des MDK. Aber wie gesagt: Deine Ärztin kann da nicht viel machen, die Krankenkasse hat „die Macht“ zu entscheiden.

Viel Erfolg, Netti

MfG

Guten Abend!

Ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe heute ein Schreiben von meiner KK bekommen in dem ich bitte übermorgen zum Beratungsgespräch beim MDK kommen soll. Schön und gut.

Ich bin jetzt seit gerade mal 2 Wochen krank geschrieben und das auch nur, weil meine geplante Op die vor 2 Wochen stattfinden sollte, im letzten Moment abgesagt wurde. Diese Op erfolgte dann letzte Woche, wobei es einige Komplikationen gab.

Ich habe mich krank schreiben lassen, nicht weil ich dem Amt nicht zur Verfügung stehen wollte, sondern weil ich einen Tumor in der Brust hatte und mit den Nerven am Ende war.

Es ist einfach nur lächerlich, denken die echt (ich vermute mal, dass das Amt es war) ich würde nur so tun als ob ich krank sei!!

Wollen die mir jetzt mein ALG1 streichen oder was? Krankengeld bekomme ich eh erst ab der 7ten Woche und solange habe ich nicht vor krank zu sein, was bilden die sich eigentlich ein, dass ich mir meinen Tumor selbst in die Brust reingetan habe???

Hiho Netti,

Erstmal sorry, wg. der späten Antwort.

Na das hört sich alles ja nicht fein an!
Leider kann ich dir hierzu nicht allzuviel sagen :frowning:

Aber wenn du krank geschrieben und arbeitslos gemeldet bist, dann muss derstmal die Kasse und später das Arbeitsamt zahlen!!!
Soweit ich dieses noch weiß, muss die Kasse weiterzahlen, bis du wieder Gesund geschrieben bist und wenn die Ärztin dich weiter krank schreibt, bist du es nunmal Krank!!!

Selbstredend kann das Amt dich nicht vermitteln, wenn du Krankgeschrieben bist!
Das Arbeitsamt muss bis zu einem Jahr Arbeitslosengeld zahlen und dann kannst du evtl. als Harz4 Empfänger Geld bekommen. Da muss man dann erstmal das Vermögen offen legen und dann entscheidet sich, ab man als Harz 4er gilt…
Es gibt aller Orts (gerade in der nähe Tagesklinik) kostenfreie Beratungen in Geldangelegenheiten-
Frage dort bitte einmal nach, was bei dir helfen kann.

Liebe Grüße und viel Erfolg
Anja

Hallo,

leider kann ich die Frage nicht zufriedenstellend beantworten.

O.Lemitz

Sorry, wenn auch spät.

Die Aussage der REHA-Einrichtung ist heutzutage leider normal.

Wie stehen die denn da, wenn die Leute krank kommen und gehen. Die sozialen Kassen sind leer, die goldenen Jahre vorbei.

Der MDK wird von den Krankenkassen bezahlt und singt deren Lied. Die Hausärztin kann da gar nichts machen.
Da hilft nur klagen und das dauert. Die Sozialgerichte sind überlastet. Aber die Chance ist auch nicht gut, die REHA hat ja gesund gesagt. Ja, eine Erkrankung, aber die fängt erst nach sechs Monaten wieder neu an zu zählen.

Liebe Grüße
Monika