Lohnsteuererklärung/ Krankenkasse bei Minijobs?

Hallo zusammen,
bei mir ist folgende Situation. Mein Mann ist Angestellter und in Lohnsteuerklasse III.
Ich war bisher Hausfrau ohne eigenes Einkommen, jetzt
habe ich eine Minigewerbe angemeldet um unsere Haushaltskasse aufzubessern.
In unserer Lohnsteuererklärung sind wir gemeinsam veranlagt. Krankenkasse läuft als Familienversicherung.

Jetzt meine Frage

  1. Muss ich mich jetzt selbst bei der Krankenkasse anmelden?
  2. Kann es vom Finazamt einwände gegen unsere gemeinsame
    Lohnsteuererklärung geben?
  3. Muss ich eine Lohnsteuererklärung abgeben bzw. eine Steuerklasse wählen?

Hallo Nagelmona,

  1. Muss ich mich jetzt selbst bei der Krankenkasse anmelden?

Grundsätzlich ja. Da aber schon der Mindestbeitrag bei knapp 200 Euro monatlich liegt, dürfte sich das Gewerbe dadurch für Sie kaum rechnen.

  1. Kann es vom Finazamt einwände gegen unsere gemeinsame
    Lohnsteuererklärung geben?

Inwiefern? Da Sie mit Ihrem Mann gemeinsam veranlagt werden, müssen Sie schon ab dem ersten Euro Gewinn Einkommensteuer darauf zahlen.
Sagen wir mal, Ihr Mann verdient 30.000 Euro im Jahr und Sie haben 1.000 Euro Gewinn erzielt, dann müssen Sie rund 300 Euro Einkommensteuer nachzahlen.

  1. Muss ich eine Lohnsteuererklärung abgeben bzw. eine
    Steuerklasse wählen?

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben und ggf. eine Umsatzsteuererklärung. Wenn Ihr Mann Steuerklasse III hat, haben Sie automatisch V, daran können Sie nichts ändern. Das hat aber nichts mit Ihrem Gewerbe zu tun.

Wenn ich es richtig verstanden haben haben Sie ein Nebengewerbe eröffnet…Dessen bedarf es erstmal einer Buchführung und einem Jahresabschluss. Wie es mit der Krankenkasse aussieht weiß ich nicht…Eine gemeinsame Steuererklärung ist trotz Nebengewerbes zulässig. Eine Lohnsteuererklärung ist notwendig bei einem Nebengewerbe s.o. Buchführung und Jahresabschluß!

Hallo… ich kann dir leider nur die krankenkassentechnische Frage beantworten: Familienversichert kannst du solange sein, wie deine Einkommen die entsprechende Einkommensgrenze (in diesem Jahr sind das 365,00 EUR pro Monat nicht übersteigt). Eine Kopie der Gewerbeanmeldung mußt du an deine Krankenkasse geben. Maßgeblich für die Einkommensgrenze ist der erste Einkommenssteuerbescheid. Überschreitet dein monatliches Einkommen die Grenze entfällt die familienversicherung. Weitere Voraussetzung für das Fortbestehen der Familienversicherung ist, dass du nicht „hauptberuflich selbständig erwerbstätig“ bist. Wichtige Kriterien hierfür sind:

  • Tätigkeit weniger als 18 Stunden pro Woche
  • keine Angestellte, die zusammen mehr als 400,00 EUR verdienen (Minijobgrenze)
  • und die o.g. Einkommensgrenze.

Gruß, Christian

PS.: für die anderen Fragen: lieber einen Steuerexperten (aber als selbständige brauchst du wohl keine Lohnsteuerkarten… die ist für Beschäftigte).

leider kann ich dir da nicht helfen da das nicht mein fachgebiet ist, sorry

Das sind ja eigentlich keine Fragen in Richtung der Krankenkasse.

Da wäre ein Steuerberater besser.

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Hallo,

zu Frage 1: Du musst Dich dann selbst versichern, wenn Dein monatliches Gesamteinkommen (Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit und ggf. weitere Einkünfte, z.B. Zinsen etc.) höher als 365 Euro liegt. Kommst Du nicht über diesen Betrag, kannst Du in der Familienversicherung bleiben.

zu Frage 2 und 3: Das sind steuerrechtliche Dinge, da kann ich leider nicht helfen, ggf. mal beim Finanzamt nachfragen.

Grüße

Ralf