Wg.eine Partei wird von Mitmietern nicht entlassen

Hallo,

Folgendes Problem ist aufgetreten

Eine Wohngemeinschaft mit drei Hauptmietern, davon möchte einer ausziehen und die anderen Parteien befürworten das.
Hauptmieter M. schaltet eine Anzeige. Daraufhin melden sich 30 potentielle Nachmieter, die das Zimmer besichtigen
Die anderen beiden Hauptmieter P. und B. weigerten sich einen Nachmieter zu akzeptieren. Sie wollen einen eigenen Nachmieter zur Untermiete ernennen.
Dies funktioniert jedoch nicht, da der Vermieter nur drei Hauptmieter akzeptiert.
D.h. Hauptmieter M. zieht aus und stellt, in Einverständnis mit Hauptmieter P. und B. einen neuen Hauptmieter.
Der Vermieter macht einen Nachtrag im Mietvertrag und entlässt M.
Nun verweigern sich Hauptmieter P. und B., die von M. gestellten Nachmieter zu akzeptieren und M. aus dem Mietvertrag zu entlassen. Hauptmieter P. und B. kümmern sich jedoch, selbst nicht um einen Nachmieter, wie vorher vereinbart.
Das Problem ist nun, dass eine Klausel im Mietvertrag sagt, dass alle 3 Parteien Änderungen und Entlassungen gemeinsam zustimmen müssen.
Nun steht dieser Mietvertrag fest, obwohl das WG-Zimmer schon seit einem Monat nicht mehr benutzt wird.
M. ist weiter Hauptmieter und gezwungen nach wie vor Miete zu zahlen.
Weiterhin erfährt M., dass Hauptmieter P. und B. M´s Zimmer schon vorher illegal, für Freunde und ihren Hund nuzten .
Dies wurde dann unter Zeugen bestätigt, als M. ihr Zimmer betrat und fremde Personen in ihrem Bett vorfand.
Der Vermieter entlässt keine Hauptmieter aus dem Mietvertrag ohne einen Nachmieter zu haben. Die Mitbewohner verweigern jede Möglichkeit das Problem zu lösen. Sie wollen, nach eigener Aussage, das Ganze noch ewig hinziehen und bequem, zu zweit, in der Wohnung wohnen.

Was kann man in diesem Falle tun?
Kann man aus diesem Grund der illegalen Nutzung, und der Cooperationsverweigerung fristlos kündigen?
Wie sieht es mit dem eingezahlten Kautionsanteil aus?
Darf die Mietzahlung eingestellt werden?
Welche Möglichkeiten hat man noch?

Jede Antwort ist hilfreich, da sich das ganze schon zwei Monate hinzieht.
Vielen Dank

Hallo!!

Der Mieter der raus möchte muss den Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Und zwar bei Dem Vermieter und die Anderen Mieter informieren.
Sollte es nicht fruchten mit allen Unterlagen zum Anwalt.
Gekündigt wird per Post mit Rückschein!!

Viel Glück

Du kannst in diesem Fall erst einmal nicht viel tun. Wahrscheinlich wirst du hier den privatrechtlichen Weg gehen müssen. Natürlich kannst Du die Mietzahlungen einstellen. Allerdings wirst du damit nicht zwangsläufig aus dem Mietvertrag kommen. In der Zeit werden dann deine Mietmieter deine Miete mit ausgleichen müssen. Du haftest allerdings trotzdem für die Mietzahlung. Der Kautionsanteil bleibt natürlich, wo er ist, da ja keine rechtswirksame Kündigung besteht.