Hallo,
zunächst würde ich überprüfen, ob in dem Vorschuß für die Betriebs- oder Nebenkosten auch der Vorschuß für die heizkosten enthalten ist. Dies müsste sich aus dem Mietvertrag ergeben.
Falls dies der Fall ist, und der Vermieter den Vorschuß nicht an den Energieversorger weitergeleitet hat, kann man zum einen den Vorschuß zurückfordern oder den zurückzuzahlenden Betrag mit der Miete verrechnen.
Wenn keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter udn dem Energieversorger bestehen dürfte ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Versorger bestehen, und zwar aufgrund der Entnahme bzw. dem Bezug von Energie. Die laufenden Beträge wären zu zahlen.
Ob eine Verjährung der älteren Beträge eingetreten ist, vermag ich nicht sicher zu beantworten.
Ich würde beim Energieversorger mal anfragen, ob denn in den letzten Jahren keine Rechnungen erstellt wurden und wenn doch, an wen.
Wenn keine Rechnungen erstellt wurden und dem Energieversorger nicht bekannt war, dass Energie verbraucht wurde (?), dann dürfte eine Verjährung eher auszuschließen sein.
Ein allgemeiner Rat: Sich mit dem Energieversorger auf eine Ratenzahlung einigen und dringend den Mietvertrag darauf überprüfen, ob nicht ein Vorschuß bereits an den VM gezahlt wurde. Den eventuellen Rückforderungsbetrag mit der Miete verrechnen und statt Miete dann den entsprechenden Betrag an den Energieversorger leisten.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
LG
Sebastian
Ich hoffe dies hilft ein wenig.