Nachforderung von Heizkosten

Hallo,

ich bewohne seit 2006 eine kleine Wohnung. Mein damaliger Verwalter hat mir zugesichert mich beim Energieversorger anzumelden.Bis heute ist dies anscheinend nicht geschehen. Nun tritt der Energieversorger direkt an mich heran und fordert die Nachzahlung der gesamten Heizkosten mit dem hinweis er habe erst jetzt vom Verwalter erfahren, dass ich abzurechnen bin.Sind die Forderungen berechtigt oder die ersten Jahre verjährt? Ich bin bisher davon ausgegangen das ich die Heizkosten über meine Betriebskosten bezahle, was anscheinend nicht der Fall war.
Danke

Moin,

eine Antwort auf Deine Anfrage wäre eine Rechtsberatung. Da ich kein Anwalt bin, würde ich mich durch eine Antwort strafbar machen.
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mfG
vnA

Hallo,

zunächst würde ich überprüfen, ob in dem Vorschuß für die Betriebs- oder Nebenkosten auch der Vorschuß für die heizkosten enthalten ist. Dies müsste sich aus dem Mietvertrag ergeben.

Falls dies der Fall ist, und der Vermieter den Vorschuß nicht an den Energieversorger weitergeleitet hat, kann man zum einen den Vorschuß zurückfordern oder den zurückzuzahlenden Betrag mit der Miete verrechnen.

Wenn keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter udn dem Energieversorger bestehen dürfte ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Versorger bestehen, und zwar aufgrund der Entnahme bzw. dem Bezug von Energie. Die laufenden Beträge wären zu zahlen.
Ob eine Verjährung der älteren Beträge eingetreten ist, vermag ich nicht sicher zu beantworten.
Ich würde beim Energieversorger mal anfragen, ob denn in den letzten Jahren keine Rechnungen erstellt wurden und wenn doch, an wen.
Wenn keine Rechnungen erstellt wurden und dem Energieversorger nicht bekannt war, dass Energie verbraucht wurde (?), dann dürfte eine Verjährung eher auszuschließen sein.

Ein allgemeiner Rat: Sich mit dem Energieversorger auf eine Ratenzahlung einigen und dringend den Mietvertrag darauf überprüfen, ob nicht ein Vorschuß bereits an den VM gezahlt wurde. Den eventuellen Rückforderungsbetrag mit der Miete verrechnen und statt Miete dann den entsprechenden Betrag an den Energieversorger leisten.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

LG
Sebastian
Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Sorry,

aber über eine Verjährung von Heizkosten ist mir leider nichts bekannt.

MfG

Bobrowski

Hallo buempel,

ich weiss es leider nicht ganz genau…
was ich weiss, ist aber dass der versorger wohl tatsächlicht an dich rantreten kann, wenn dein verwalter nicht bezahlt.
der versorger hätte in deinem fall, sogar das recht, bei nicht bezahlung die energie (heizung/wasser, ect.) abzustellen…
Aber!!! Tritt in den Mieterverein deiner Stadt, oder der nächst größeren Stadt ein, kostet nur minimal beitrag pro jahr. Und, die helfen auch sofort.
Gruß Fran

Hallo,

ich weiß es gibt eine Verjährungsfrist für die Nachforderungen, z.B. den Nebenkosten, des Vermieters gegenüber des Mieters.
Ich glaube diese beträgt aktuell 2 Jahre oder 3. Danach kann man nur noch auf menschliche Anständigkeit hoffen, dass der Mieter vielleicht trotzdem zahlt, auch wenn er gesetzlich nicht mehr müsste… zu ausschweifend… 'tschuldigung…

Ich weiß nicht, ob diese Verjährungsfrist auch mit dem Energieversorger gilt.
Ich glaube der Energieversorger hat das Recht direkt an den Mieter heranzutreten, wenn es notwendig sein sollte, dennoch sollte man doch Vermieter/Verwalter nachfordern können, oder Miete einbehalten…

Vielleicht hat die Antwort ja ein bisschen helfen, oder Gedankenanstöse geben können.

Viel Erfolg
SilentGreen