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Re: Aufgaben eines Gesetzlichen bestellten Betreuer
Hallo Matthias,
ein gerichtlich bestellter Betreuer wird dann vom Amtsgericht eingesetzt, wenn die zu betreuende Person nicht mehr selbst in der Lage ist, über bestimmte Bereiche in seinem Leben selber zu bestimmen. Es gibt die folgende Aufgabenkreise: Vermögensangelegenheit, Gesundheitsfürsorge, Bestimmung des Aufenthaltes, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Postkontrolle, Entscheidungen über unterbringungsähnliche Maßnahmen, Sicherstellung der häuslichen Versorgung/Pflege.
Ein beruflicher Betreuer kann 44 Euro/Std. abrechnen. Ein ehrenamlicher Betreuer erhält pauschal etwas mehr als 300Euro/Jahr. Wenn das Gericht über bestimmte Vorgänge Fragen hat, muß der Betreuer entweder selber oder durch seine Beauftragten die Fragen beantworten. Sinn der Betreuung ist immer das Wohl der/des Betroffenen.
Anträge für eine Betreuung sind beim Amtsgericht der/des Betroffenen zu stellen. Dort wird auch vom Amtsrichter entschieden, ob eine Betreuung notwendig ist.
Ich hoffe, deine Fragen sind beantwortet.
LG Rainer