Gesetzliche Regelung Auslandstagegeld?

Hallo Zusammen,

Ich bin seit Anfang März 2010 beruflich für meinen Arbeitgeber im Ausland (Österreich und Tschechien) unterwegs. Wochenende Heimreise!
Vor kurzem habe ich von anderen externen Kollegen erfahren, daß diese von ihrem jeweiligem Chef das sog. Auslandstagegeld mit ihrer Lohnabrechnung erhalten.
Ich bekomme von meinem Chef nichts dergleichen.
Allerdings ist fairnesshalber zu erwähnen daß er verhandlungsbereit ist.

Meine Frage lautet:

Gibt es eine gesetzliche Regelung, sprich muß er mir das Tagegeld bezahlen, oder ist das rein freiwillig?

Ich kann das zwar steuerlich geltend machen, ziehe aber sicher den Kürzeren, da ich bei 36 Euro/24 Stunden (Österreich) schnell bei einem Gesamtwert bin, den ich nie und nimmer an Steuer raus bekomme. (fürs Jahr)

Wäre echt dankbar für halbwegs fachkundige Aussagen.

Danke im Vorraus

Hallo Robzilla,
der Arbeitgeber ist nach § 670 BGB zum Ersatz der Reisekosten verpflichtet.
㤠670 Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“

Auch können Regelungen des Tarifvertrags greifen bei der Gewerkschaft bzw. Betriebsrat nachfragen.
Handelt es sich um einen AG der nicht im Arbeitgeberverband ist gilt der Tarifvertrag nicht.
Gib es keine Betrieblichen Regelungen, bleibt nur die Verhandlung mit dem AG auf Grundlage des § 670 BGB.

mfg
Ben

Guten Tag Robzilla,

ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Reisekostenvergütung - und somit auf Auslandstagegeld während einer Auslandsreise - haben, müsste in Ihrem Arbeitsvertrag stehen. Dort bitte nachlesen.

Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag zum Thema Reisekosten gar nichts steht, dann greift möglicherweise ein für Ihre Branche geltender Tarifvertrag. Bitte Ihre zuständige Gewerkschaft fragen (sofern vorhanden).

Führen beide Ansätze nicht zu einem konkreten Ergebnis, dann müssen Sie diesen (offenbar unklaren) Teil Ihres Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Arbeitgeber ganz neu aushandeln. Dann wäre die Höhe der Reisekostenvergütung an sich völlig frei zu definieren. Viele Unternehmen orientieren sich an den Pauschalen aus dem Einkommensteuergesetz.

Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling