Heizung!

Hallo, ich lebe in einem Mietshaus, in dem eine Absenkung der Heizung ab 22 Uhr stattfindet, d.h. ab 22 Uhr sind sämtliche Heizungen in der Wohnung aus und es wird demenstprechend kalt. Der Hausmeister meinte, dies ist normal (da der Brenner schon mit diesen zeiten von der Heizkesselfirma ausgeliefert wird). Frage: kann man als Mieter verlangen, dass eine solche Absenkung entweder später oder gar nicht eintritt? Immerhin zahle ich ja Miete für Räume, die dann warm sind, wen ich es will, oder!?! Danke!

Hallo !

Ich glaube, ab 22.00 kann er eine Absenkung durchführen.
Die Heizung ist dann nicht aus, sondern läuft mit geringerer Vorlauftemperatur.

Da wirst Du wohl nichts machen können! Nur, die Frage, wie tief er absenkt, muß er beantworten!!
Es darf nicht sein, daß die Wohnungen auskühlen.

Gruß Max

Heizung!!! Zusatzfrage…
Hallo,

und wie schaut das morgens aus? Ab wann „muß“ die Heizung da wieder voll heizen?

Liebe Grüße

Petzi
*diejedenMorgenimBadfasterfriert*

Hi, bei mir ist dies um 6 Uhr. Vielleicht sollte ich noch diesen Zusatz bringen: bei der nachtabsenkung sind die heizkörper bei mir ganz aus, also nicht einfach nur schwächer oder so.
Gruß Marc

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Natürlich sind sie im ersten Moment ganz aus! „Aus“ heißt hier aber, die Thermostatventile sind geschlossen, da die Raumtemperatur sicher um 22.00 erreicht ist.
Dann, nach Abkühlung des Raumes, fahren sie wieder auf und das warme Wasser strömt wieder ein. Der hausmeister ist nicht in der Lage, innerhalb von einer Minute oder weniger, das Heizwasser von der Solltemperatur vor 22.00 auf Kalt zu stellen. Das Heizwasser behält erstmal eine bestimmte Temperatur in der Nähe sämtlicher Raumtemperaturen.

Ich würde um 22.00 mal einen Thermostaten voll aufdrehen und dann sehen, was für Wasser kommt.

Gruß Max

Hallo Marc,

zuerst ein Hinweis. Der Hausmeister erzählt Unsinn. Die Anlage wird mit einer Schaltuhr geliefert, die jederzeit umgestellt werden kann.

Nun zur angeblichen Berechtigung nachts die Heizung abschalten zu dürfen. Abgeschaltet darf die Heizung nicht werden. Tagsüber hat im Wohnzimmer eine Mindesttemperatur von 21 Grad zu herrschen, in den anderen Räumen 20 Grad, im Bad mindestens 23 Grad. Hierbei ist zu beachten, dass dies nicht rund um die Uhr sein muss. Ausreichend ist, dass die Temeperatur zwischen 6 Uhr und 23 Uhr vorliegt. Zwischen 23 und 6 Uhr reichen nach Meinung des LG Berlin nach der Nachtabsenkung 18 Grad Celsius aus (LG Berlin NZM 99,1039). Wer vor 8 Uhr aufsteht an Anspruch auf eine warme Wohnung genauso wie jemand, der nach 21 Uhr noch im Wohnzimmer sitzt. Auf Grund der uneinheitlichen Rechtsprechung ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, dass der Vermieter zwischen 6 und 24 Uhr die Mindesttemperaturen durch die Heizung ermöglichen muss, in den Wintermonaten ist der Vermieter verpflichtet die Heizung in Betrieb zu halten und die Mindesttemperatur zu gewährleisten.

In Mietwohnungen mit Kranken oder Säuglingen muss der Vermieter nachts auf jeden Fall die Mindesttemperatur einhalten.

Vernünftig scheint es, dass der Mieter mit seinen Termostatventilen prüft, bei welcher Markierung welche Temperatur erreicht wird. Dann kann man jederzeit in der Nacht in einzelnen Räumen die Temperatur individuell herunterfahren, während man im Bad z.B. die Temepratur höher eingestellt hat. Es ist auch angesichts der wieder steigenden Peise sinnvoll, sich Gedanken zu machen, welcher Raum nachts voll beheizt sein soll und welcher Raum auch etwas frischer am Morgen sein darf.

Gruss Günter

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Wenn er die Umwälzpumpe abschaltet, keines…
Wenn er die Vorlauftemperatur auf 20° senkt, dauert es auch nicht lange, bis das Wasser nur noch mit 20° kommt.

Dann würde ich ihm aber mal kräftig auf die Füße treten! Schließlich werden die Heizkosten sowieso verbrauchsabhängig abgerechnet, und es kann dem Vermieter ziemlich egal sein, wenn ich in meiner Wohnung rund um die Uhr 28° haben möchte…

Pop

Hi P., ich favorisiere auch Deine Meinung. Übrigens: die Heizung ist ab 22 uhr aus! Wir haben nämlich keinen Termostat in den Wohnungen, die dem heizkesseld sagen, wie warm oder kalt es in der einen oder anderen Wohnung ist. Also ab 22 uhr geht nichts mehr. Aber das mal beisiete gelassen, denke ich auch: wenn ich es als Mieter rund um die Uhr warm haben will (und auch dafür bezahle!) warum darf dann die Heizung aus- bzw. runtergefahren werden??? Hier also nochmal eine Frage an M.Eyth: ist das gesetzlich wirklich machbar?
Ein anderes Beispiel (nur so am Rande) aus unserem Wohnhaus ist: die Eigentümerversammlung hatte beschlossen, daß ein großes Schild an den Briefkasten kommt, das kein Mieter mehr Werbung erhält. Vom Prinzip ist die Idee ja OK (Umweltschutz etc), aber darf man mir als Mieter (der viel Miete bezahlt) tatsächlich vorschreiben, ob ich die verdammte Werbung bekomme, oder nicht???
Gruß Marc

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