2.MPU - Wird die vorherige MPU berücksichtigt?

Eine Frage: Ich habe vor 9 Jahren Eine MPU machen müssen. Nächstes JAhr leider schon wieder. Falls sich jemand auskennt. Wird die alte MPU in das Gespräch mit dem Psychologen mit einbezogen, oder hat er keinen Zugriff darauf?

Bitte keine Vorwürfe. Ich weiß genau, was für eine Scheiße ich angestellt habe?

Kommt drauf an. Wirf vor der MPU einen Blick in die Führerscheinakte. Nach 10 Jahren sollte nichts mehr drin sein. Falls die 10 Jahre um sind.
Ruf bei der FSST an und mach nen Termin, dann kannst in deine Akte schauen.

Gruß

Danke für die schnelle Antwort.
In der FS-Akte ist es noch drin. Habe einen KBA - Auszug aus Flensburg angefordert. Kann der Psychologe denn dann die 1.MPU miteinbeziehen?

Wenn es mehr als 10 Jahre sind zwischen erster und zweiter MPU ist das Gutachten noch drin. Dann hat der Gutachter es Vorliegen und kann bzw wird darauf Bezug nehmen. Wie lang wird denn zwischen erster und zweiter MPU sein?

Gruß :smiley:anke für die schnelle Antwort.

In der FS-Akte ist es noch drin. Habe einen KBA - Auszug aus
Flensburg angefordert. Kann der Psychologe denn dann die 1.MPU
miteinbeziehen?

Es werden keine kompletten 10 Jahre dazwischenliegen. Ungefähr 9 Jahr und 9 Monate. Aber dann weiß ich jetzt Bescheid und kann mich vorbereiten.
Mir ist es wichtig zu betonen, dass ich kein Spritti bin, sondern die Alkoholfahrten begangen habe, als ich unter stark emotionalen Erlebnissen gelitten habe. Ich bin in psychologischer Behandlung, um mein Problem zu bewältigen. Es war mir ein Bedürfnis, dieses zu veröffentlichen.
Danke

Hallo,

hiervon hab ich keine erfahrung.

trotzdem viel erfolg

mfg
hardy

Hallo,

Die MPU Stelle fordert die nötigen Unterlagen bei der Führerscheinstelle an. Ich gehe davon aus, daß diese dann auch die alte MPU mitschickt, und diese dann auch in die aktuelle MPU mit einfließt.

mfg, Jörn Otten.

Falls es zwischenzeitlich keine Rücknahme des Fahrerlaubnisantrages beispielsweise wegen einer negativen MPU gegeben hat, wird diese MPU auch nach 9 Jahren in der Verwaltungsakte noch geführt. Es gibt jedoch u.U. ein Verwertungsverbot, ja nachdem ob die Fahrerlaubnis zwischenzeitlich wiedererteilt wurde oder nicht. Nach 10 Jahren hätte es besser ausgesgehen. Sehr informative Lektüre ist von Himmelreich.-Janke-Karberg Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU-Begutachtung, sollte man sich unbedingt anschaffen und natürlich der eventuelle 1jährige Abstinenznachweis, Beratung durch einen Verkehrspsychologe respektive Verkehrstherapeuten. Papier ist halt geduldig besonders in Deutschland.
Viel Erfolg.

Dann wird der Gutachter deine letzte MPU vor sich liegen haben. Ist die aktuelle MPU auch wegen Alkohol am Steuer?

Gruß

Hallo,

wenn Sie das vorherige Gutachten zur Führerscheinstelle geschickt haben sicherlich. Handelt es sich dabei denn um denselben Delikt? Bei komplett unterschiedlichen Vorfällen wird es vielleicht nicht angeschaut. Die Wahrscheinlichkeit steigt wenn Sie die MPU bei derselben Gutachterfirma machen.

Machen Sie sich auf alle Fälle Gedanken dazu. Es ist als Wiederholungstäter nicht leicht den Gutachter davon zu überzeugen, dass sowas nicht noch einmal vorkommt. Sie brauchen gute Argumente und müssen sich stark geändert haben.

MfG, Nicole

Hallo frasch01,
sofern sich das vorgutachten in der verkehrsakte befindet, hat der gutachter da zugriff drauf.
wenn die mpu vor 9 jahren die gleiche fragestellung wie die aktuelle mpu hatte (z.b. beide untersuchungen wegen einer alkoholfahrt oder beide wegen verkehrsdelikten), kann sich der gutachter auf die früheren untersuchungsergebnisse beziehen (z.b. um zu klären, weshalb frühere vorsätze nicht umgesetzt worden sind, sodass es zu einer neuen auffälligkeit im verkehr gekommen ist).