Kindergeld... Erstwohnsitz? Zweitwohnsitz?

Hallo liebe Leute,
ich habe mal eine sehr spezielle Frage, dessen Antwort ich bisher nicht bekommen habe… -.-

Zur Zeit mach ich ein duales Studium in einer großen Stadt. Dort habe ich auch meinen Erstwohnsitz. Meine gute alte Heimat ist ca. 80km entfert, dort wohnen auch meine Eltern. Ich habe aber dort keinen Zweitwohnsitz angemeldet.

Können meine Eltern trotzdem Kindergeld für mich beantragen oder muss ich mich erst ummelden, um Fahrtkosten in meine alte Heimat zu meinen Eltern geltend zu machen?
Wäre sehr wichtig, weil ich um jeden Euro im Hinblick auf das Kindergeld kämpfe^^

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Mischa

Hallo,
also 100 % kann ich leider auch nicht helfen…
Aber zuerst, die wichtigsten Sachen kannst du unter www.familienkasse.de unter Werbungskosten nachlesen.

Demnach würde eine Meldung bei den Eltern eh nichts bringen, denn für eine doppelte Haushaltsführung müsstest du einen eigenen Haushalt im Heimatort haben.

Aber die täglichen Fahrtkosten zum Betrieb, Schule, die Arbeitsmittel wie Bücher, auch den PC, Drucker (aber nur zum Teil, da er ja auch privat genutzt werden kann,) und ich würde die Mietkosten mit angeben, da du ja aufgrund der Ausbildung in einer anderen Stadt bist, würde ich alle angeben.
Ist die Bruttovergütung denn soooo hoch, dass die Grenze überschritten wird.
Wichtig ist aber, für alle Werbungskosten Quittungen vorzulegen, sonst werden sie auch nicht anerkannt.

Viel Glück!
Gruß
juliatimlea