Abwicklung Rückgabe Privatverkauf Ebay

Guten Tag, ich beschäfte mich seit Wochen mit folgender - fiktiver- Geschichte.
Frau A. verkauft ab und an privat über Ebay eigene gebrauchte Artikel.
Darunter eine Markentasche. Frau B, stellt im Vorfeld zahlreiche Fragen über Zustand und Marke der Tasche, erhält dann auch den Zuschlag, wohnt ums Eck, pocht aber auf sofortigem Versand.
Der Artikel wird nach Zahlung, die auch eingeht, sofort versendet. Gut verpackt als Päckchen.
Frau B. meldet sich daraufhin nach Erhalt über die Maßen frech und beleidigend, die Tasche entspräche nicht der Beschreibung. Sie wäre nicht aus Echtleder, stänke nach Rauch und wäre überdies abgenutzt.
Frau A ist entsetzt, ist Nichtraucherin, hat die Tasche nie benutzt, da das Lila doch zu auffällig war und ist sich sicher gewesen, das sie aus Leder war. Nun doch verunsichert, hat sie dann, nachdem Frau B. sich nach wochenlangem Schweigen erneut mit Betrugsunterstellungen und Anwaltsdrohnungen und Drohungen eine negative Bewertung bei Ebay abzugeben droht- bereit erklärt rückabwickeln zu wollen.
Entsprechende Erklärung wurden mehrmals per Email und über Ebay geschickt ohne Antwort.
Tage später eröffnet Frau B. aus nicht nachvollziehbaren Gründen dann überflüssig das Onlineverfahren und eine Meldung über Ebay über den angeblich " erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel".
Frau A. versteht das nicht, möchte entnervt nur die Tasche zugesendet haben und DANN das Geld erstatten, da sie sich zuvor vom Zustand der Tasche und den angeblichen Mängeln überzeugen möchte.
Hat sie das recht darauf zu bestehen?
Sie befürchtet, Frau B. hat diese auffällige Tasche zwischenzeitlich selbst benutzt oder wird ihr ein ähnliches Model zuschicken, was wirklich aus Kunstleder ist, da es von dieser Marke das zu Hauf gibt.
In der Auktion war sowohl Garantie als auch Gewährleistung, Rückgabe und Umtausch aufgrund des Privatverkaufs ausgeschlossen und die Tasche als gebraucht angegeben.
Die Tasche wurde zwar als aus Leder angegeben aber rechtlich ist Frau A. im Unklaren, ob es sich bei diesem Model einer Markentasche überhaupt um einen ERHEBLICHEN Mangel handeln sollte, auch wenn sie nicht aus Echtleder wäre.
Ähnliche Modele aus Kunstleder erzielen ähnlich hohe Preise und aus den vorangegangenen Fragen über Ebay an Frau A von Frau B geht hervor, dass diese Marke und nicht das Material für ihre Kaufentscheidung massgeblich war eigentlich.
Frau A wird in einer Form bedroht und über private Email belästigt und kommt nervlich nicht zur Ruhe.
Sie möchte ihren Ebayaccount abmelden und kann es nicht, weil Frau B. völlig überflüssig das Onlineklären in Gang gesetzt hat.
Auf das Angebot die Tasche zuzusenden und dann das Geld zu erhalten , meldet sich Frau B. da nicht weiter.
Was kann Frau A. tun, wenn gar kein Artikel kommt?
Kann sie wegen der Betrugsunterstellungen und Beleidigungen etwas unternehmen?

Guten Tag auch!

Also, lt ebay Grundsätzen gilt Folgendes:

"Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.

Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Käufern freiwillig ein solches Recht einzuräumen. Dabei können Sie die Bedingungen (Fristen, Kostentragung, etc.) frei definieren."

Allerdings besagen die ebay-Grundsätze auch dies hier:

"Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben - gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.

Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:

Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)

Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern

Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."

"Im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer haben Sie als privater Verkäufer jedoch die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers zu beschränken oder auszuschließen. "

"Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten:

  • Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung
    „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“

  • Kein wirksamer Ausschluss bei bewusster Täuschung oder Übernahme einer Garantie

Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen.

Auf einen Gewährleistungsausschluss können Sie sich auch dann nicht berufen, wenn Sie für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen haben. Die Übernahme einer Garantie kann schon darin gesehen werden, wenn Sie in der Artikelbeschreibung eine bestimmte Eigenschaft der Ware zusichern."

Wer allerdings in der Beweispflicht ist - Käufer oder Verkäufer - darüber bin ich mir nicht ganz sicher. Nähere Auskünfte hierüber könnte man dann wohl nur über eine Rechtsberatungsstelle oder einen Anwalt erfragen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Guten Abend,
also… wenn ich das alles richtig verstanden habe, unternimmt Frau A alles nur erdenklich mögliche, um Frau B. entgegen zu kommen (trotz Beleidigungen).
Nach meiner jahrelangen Erfahrung bei Ebay würde ich nun wie folgt handeln:

Ich würde Frau B. ein erneutes Schreiben schicken, in welchem ich ihr den Vorgang nocheinmal sachlich (!) schildern würde. Das sie sich des Materials der Tasche sicher war, dies aber bedauert. Das sie Ihr anbietet das gezahlte Geld gegen Rückgabe der Tasche auszuhändigen. Zudem würde ich darauf verweisen, dass es sich hierbei um eine Kolanzleistung handelt, die nur vollzogen wird, da Frau A. sich des Materials nicht sicher ist. Denn in der Artikelbeschreibungen wurden sämtliche Gewährleistungen und Rückgaberechte ausgeschlossen. Wenn ein Verkäufer trotzdem bietet, darf er nur auf den angegeben Artikel pochen. Stand in der Artikelbeschreibung das es sich um Echtleder handelt, dies aber nun doch von Frau B. betzweifelt wird, kann man lediglich „der Klügere gibt nach“ spielen und anbieten diese aufgrund dieser Tatsache zurück zu nehmen.
Als zweiten Schritt würde ich in der Mail an Frau B. ankündigen, dass Ebay diese Mail sowie aller anderen bisherigen Versuche mit ihr Kontakt aufzunehmen, erhalten wird um die Bemühungen von Frau A. kenntlich zu machen. (Ebay ist da sehr kolant, da sie sehen werden dass es sich um ein Missverstädnis handelt).
Folglich ebay dann auch nocheinmal den Fall schildern und die E-Mails anfügen. Dort sieht ebay dann ja auch das Frau B. sich mit Beleidigungen verteidigt… wirft nicht das Beste Licht auf sie. Zeigt eher noch das Frau A. diejenige ist, der geholfen werden muss…
Dann heißt es abwarten. Dies dauert meist nur wenige Tage… Ich vermute das es darauf hinausläuft, dass ebay Frau B. kontaktiert, die Tasche zurück zu schicken oder aber den Artikel zu behalten.
Des weiteren nicht vergessen die Negativbewertung bei Ebay zu melden, und zu bitten, diese zu entfernen.
Sollte dies nicht möglich sein, sollte Frau A. auf alle Fälle einen Kommentar unter die negativ Bewertung schreiben, indem sie erkenntlich macht, dass es sich nicht um Eigenverschulden sondern um Nichtkooperation der Gegenseite handelt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung…

MfG

Guten Abend,
zunächst vielen Dank für die Antwort.
Zu betonen ist zunächst, dass es unerheblich ist, was Ebay meint, es gilt das Gestz. Allenfalls kann Ebay Frau A wohl von der Plattform ausschliessen, eine richterliche Gewalt dürfte es ( noch) nicht haben.
Massgeblich ist zu betonen, dass Frau A Selbstabholung angeboten hatte und über 100% Bewertungen bei Ebay verfügt bislang. Daher ist es unglaubwürdig anzunehmen, sie hätte, - falls die bis dato unbewiesenen Mängel existent sind- vorsätzlich gehandelt haben . Oder?
Ich habe ebenfalls das Gestz gelsen, wo nicht grundsätzlich alles einen Sachmangel im rechtlichen Sinne darstellt.
Er muss ferner " erheblich" sein.
Die Frage ist doch letztendlich ob dies der Fall ist überhaupt, wo der Wert dieses Artikels vorwiegend von der Marke definiert wird und auch vorwiegend zur Kaufentscheidung führte bei B, was aufgrund der Art ihrer Fragen zu sehen war, die sie im Vorfeld stellte.

So einfach ist es wohl nicht, dass grundsätzlich alles eben mal von Frau A. hingenommen werden muss an Beschwerden und eine Sachmangel nach Recht darstellen kann, der den Gewährleidtungsausschluss aushebelt.
Ein solcher wäre dann auch regelmässig überflüssig.
Überdies : Muss Frau B nicht erstmal beweisen können, dass sie deise Tasche in dem bemängelten Zustand erhalten hat überhaupt?
Meines Wissens haftet der Privatverkäufer doch nicht für den Versand und seine Pflicht ist mit dem Gefahrenübergang bei Abgabe am Postschalter erledigt wo bezeugbar abgeben wurde.

Oder?

Vielen Dank
Henry

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich bin selbst- welch Überraschung- bei Ebay gemeldet und es ist typisch, dass man kaum Möglicheiten hat gegen falsche Behauptungen sich zu wehren, da Ebay sich komplett heraus hält, sogar, wenn vorsätzlich negativ von Nichtzahlern bewertet wird in deren Bewertungsystem. ( z. B nur mal)
In deisem Falle wurde Frau A erst nach Wochen erneut bedroht und beleidigt, was nahe legt, dass der Artikel benutzt wurde und nun nicht mehr benötigt wurde.
Durch das vehemente Auftreten von B hat Frau B ihren Forderungen ja nachgegeben mit deutlichen Hinweis in dem Onlineklären " aus Kulanz"- bislang aber ohne eine Antwort und eine Kontoverbindung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Frau B so unverschämt sein wird, zuerst das Geld zu verlangen oder aber die pers. Abholung.
Dazu ist Frau A aber nicht bereit, die am liebsten bereits Strafantrag wegen der bei Ebay erhobenen Betrugsvorwürfe erheben möchte. Es handelt sich übrigens um einen Betrag von 30 Euro für eine gebrauchte Sache.
Die Frage ist ja, wie soll Frau A sich verhalten, wenn Frau B das überflüssige Verfahren bei Ebay nicht bereit ist zu schliesen, bevor sie das Geld bekommt? Wenn sie es hat, wird sie es rein aus Bosheit auch nicht tun mehr, schon die Eröffnung dessen war ein bewusster Akt des Schadenswollens, denn Frau A hat ihr - wie beschrieben- bereits Tage vorher das Angebot dr Rückgabe gemacht.
Ausserdem ist sich Frau A. unsicher, ob sie überhaupt ihren Artikel zurück erhält.
Kann sie den Rückgabepreis mindern, wenn der Artikel nun verhunzt ist wirklich?
Es kann ja auch nicht sein, dass Käufer Sachen erwerben und dann den Mangelzustand selbst hervorrufen und dann unter Berufung des Sachmangels rücktreten vom Kaufvertrag?

Schöne Grüße
Henry

Tja, ich fürchte, weitere, gesetzliche Details müssten dann wohl mal mit einer Rechtsberatung oder einem Fachanwalt besprochen werden. Ich kann leider dazu nicht mehr sagen, tut mir leid.