Wie kann ich versteuerte auslösung wieder von

ich arbeite fast ein dreiviertel jahr an der selben stelle und bin dabei auswerts untergebracht. also an 5 werktagen nicht zu hause. dabei habe ich das proplem, das nach einem viertel jahr meine auslösung versteuert wird. kann ich diese versteuerung von der steuer wieder absetzen?

ich arbeite fast ein dreiviertel jahr an der selben stelle und
bin dabei auswerts untergebracht. also an 5 werktagen nicht zu
hause. dabei habe ich das proplem, das nach einem viertel jahr
meine auslösung versteuert wird. kann ich diese versteuerung
von der steuer wieder absetzen?

nein
Verpflegungsaufwendungen sind nur in den ersten
3 Monaten abzugsfähig
(vgl, R 9.6 Abs. 4 Lohnsteuerrichtlinien 2008)
erst, wenn wieder mindesten 4 wochen an regelmäßiger
Arbeitstätte, dann wieder für 3 Monate abzugsfähig