Ist der Vermieter verpflichtet das Dach

… zudemmen gerade gegen die kälte im winter

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bitte mehr infos
was heißt dämmen
in welcher etage wohnt ihr denn

lisa

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Die Wohnung muß gedämmt sein. Das Dach ist bei älteren
Gebäuden so gut wie nie gedämmt. Die eigentliche Dämmung befindet sich bei solchen Häusern in der oberen Decke zum Speicher hin, während der selber häufig nicht gedämmt ist. Eine nachträgliche Dämmung können Sie nicht verlangen. Sie können sich aber eine moderne Wohnung in einem zeitgemäß gedämmten Haus anmieten. Das spart Heizkosten und erfodert dafür aber etwas mehr Kaltmiete.

Es ist das Eigentum des Vermieters. Warum sollte er hier verpflichtet sein das Dach zu dämmen? Wenn Ihnen als Mieter die Heizkosten dadurch zu teuer sind, sollten Sie sich eine andere Wohnung suchen.

Gruß
hausblick

Nein !

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Hallo KathySven,

jein, er kann es dämmen.

Jedes Haus mit Mietwohnung benötigt einen Energiepass.
Da kommt ein Energieberater und stellt fest, welche Massnahmen getroffen werden müssten und wo die schlimmsten Schwachstellen liegen.
In Ihrem Fall gibt es vielleicht die Möglichkeit eine Dämmung (Styropor oder Isofloc) auf den Speicherboden aufzubringen - wenn die Dachschrägen zur Traufe hin geschlossen sind kann man auch hier Isolationsgranulat einbringen. Kniestöcke alter Häuser sin auch meist nicht isoliert. Aber das muss von einem Fachmann vor Ort entschieden werden.
In wenig benutzten Räumen die Heizung auf 1-2 stellen (wegen Frostschutz).
Eine Isolation von Innen ist problematisch, da manchmal die Heizungsrohre im unisolierten Kniestock verlaufen und dann auffrieren und platzen - auch daran denken.
Wenn man zusätzlich mit Holz heizen kann hilft das enorm Kosten zu sparen.
Beste Grüße
hardy

Tut mir leid,
mehr kann ich nicht einsehen…

Ja, er sollte Heiz- und andere Kosten so gering wie möglich machen

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