Hallo, mein Mann hat ein Uneheliches Kind

Mein Mann hat ein Uneheliches Kind. Wir sind Verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter. Werden wir bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt? Mein Mann hat ein Netooeinkommen von knapp 1400Euro.

Hallo

rein formell haben beide Kinder den gleichen Rang (Ersten Rang) und damit auch den gleichen Anspruch. Du und die KM habe den nächsten Rang.

Die Berechnung läuft also wie folgt.

Zuerst wird das Nettoeinkommen deines Mannes berechnet. Bleiben wir mal bei den 1400€. Davon können dann noch Werbungskosten, eventuell Kredite und Versicherungen abgezogen werden. Ziel muss es ein, diesen Betrag soweit wie möglich nach unten zu rechnen.

Nehmen wir an da kommt dann 1200€ raus.

Seit heute ist der Selbstbedarf 950€, damit bleiben dann 250€ für beide Kinder.

Das unehelich Kind hat einen Anspruch von 317-92=225€.
Angenommen eure Tochter ist 3 Jahre alt und hätte damit den gleichen Anspruch. Da der Betrag von 250€ also nicht ausreicht, wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt, d.h die 250€ werden anteilig aufgeteilt.

Da dann der Selbstbedarf erreicht ist, geht die KM leer aus, da sie auch einen Anspruch hat, den Betreuungsunterhalt. Betreust du dein Kind habt ihr beide den gleichen Anspruch auf Stufe 2.

Daher meinn Tip mit allen Mitteln versuchen ,den Selbstbedarf zu erhöhen. Das geht nur mit einer plausiblen Geschichte über die Miethöhe. In den 950€ sind 360€ für die Warmmiete vorgesehen, also ein Witz.

Wenn ihr mehr bezahlt, müsst ihr unbedingt begründen warum ihr mehr zahlt und ganz wichtig, dass es nicht vermeidbar ist. Gehst du arbeiten wird schwierig und eventuell geht der Schuß auch nach hinten los wegen Wohnvorteil.

Aus eigenr Erfahrung das wichtigste zum Schluss: Auf jeden Fall einen Test durchführen , ob die KM das will oder nicht. Wenn sie sich weigert, Vaterschaft nicht anerkennen, dann kommt es zu einer gerichten Anordnung und dmait sowieso zum Test.

Diese Unterschrift ist eine mit enormer Tragweite.

Hoffe das hilft erstmal, ansonsten nachfragen.

Gruss

Mein Mann hat ein Uneheliches Kind. Wir sind Verheiratet und
haben eine gemeinsame Tochter. Werden wir bei der Berechnung
des Unterhalts berücksichtigt? Mein Mann hat ein
Netooeinkommen von knapp 1400Euro.

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Netooeinkommen von knapp 1400Euro.

hallo,

ich glaube nicht
je nach alter des kindes kommt für ihn die erste stufe der DT, bis 1500€, in betracht.

lisa

Mein Mann hat ein Uneheliches Kind. Wir sind Verheiratet und
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Netooeinkommen von knapp 1400Euro.

ich glaube ihr werdet nicht wirklich berücksichtigt. aber das jugendamt kann dir da bessere auskunft geben. ansonsten wenn das kind jünger asl eure tochter ist bekommt die andere Frau eben unterhaltsvorschuß vom amt.

die Kinder sind gleichgestellt an erster Stelle. Wenn dann, je nach Alter der Kinder noch was übrig bleibt werden auch Sie berücksichtigt.
Gruss
Agnes

ja, denn bei der Einstufung wird berücksichtigt, wieviel Unterhaltsberechtigte der Vater hat.

Mein Mann hat ein Uneheliches Kind. Wir sind Verheiratet und
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Netooeinkommen von knapp 1400Euro.

Du und das Kind wird mitberrechnet.Er hat einen Freibetrag von 950€ dazu euer Kind 290€.So liegt der Freibetrag bei 1240€.Er hat 1400 € und 15% von deinen Einkommen.Da ihr zusammen wohnt.Gehe mal von 200€ aus.Macht 1600€ minus seinen Freibetrag ergibt ca.350€ die er für das Kind zahlen kann.Ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.Ihr Einkommen und seins minus Kindergeld und 90€ Arbeitsmittel.Ich hoffe ich konnte helfen!!!

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Netooeinkommen von knapp 1400Euro.

Hallo

tut mir leid da kann ich nichts zu sagen, damit habe ich noch keine Erfahrungen gesammelt.

Tut mir sehr leid für Euch! Vermutlich wird Dein Mann verpflichtet für das uneheliche Kind Unterhalt zu zahlen. Rechne mit 1400 - 950 (Selbstbehalt) = 450 für beide Kinder zusammen. Es werden wahrscheinlich Mangelfälle sein. Der Unterhalt für das neue Kind beträgt mind. 225. Falls beide Kinder unter 6 Jahren sind, sind damit genau 450 weg. Für Dich bleibt nichts übrig. Er soll auf keinen Fall einen Titel beim Jugendamt machen lassen, sondern selbst einen Titel beim Notar erstellen, auch wenn das Geld kostet. Titel sollte befristet sein.

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Netooeinkommen von knapp 1400Euro.

Hallo,

auf ihre gemeinsame Tochter wird Rücksicht genommen, auf Sie hingegen nicht.

Ist ihr Mann Alleinverdiener?

Mfg

ANgela06

Hallo,

feststeht, das das Kind immer an erster Stelle und der Unterhalt vom Einkommen Ihres mannes gerechnet wird ohne Sie mit einzubeziehen.

Viele Grüße
Y.Dosse

Mein Mann hat ein Uneheliches Kind. Wir sind Verheiratet und
haben eine gemeinsame Tochter. Werden wir bei der Berechnung
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ja ich denke schon das ihr mit einberechnet werdet da iht verheiratet seid

Hallo,

hier (vermutlich ist es ein Mangelfall) wird nur das weitere gemeinsame minderjährige Kind bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Gruß

Am besten mit dem Jugendamt verhandeln. Es ist sein 1.Kind und er sollte von sich aus dafür grade stehen. Wie ginge es dir als die „1.Frau“?

Gruß,
Andi

Mein Mann hat ein Uneheliches Kind. Wir sind Verheiratet und
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Netooeinkommen von knapp 1400Euro.

nein werdet ihr nicht…es kann sein das der unterhalt für deinen mann geringer wird, da er für euch vorsorgepflichtig ist

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Netooeinkommen von knapp 1400Euro.