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Re: Unerwartet gehalt von Ex-Arbeitgeber
Hallo, mit Verlaub - wenn Du jemandem versehentlich zu viel gezahlt hast, möchtest Du doch Dein Geld auch wieder zurück. Dem Arbeitgeber wird es nicht anders gehen.
Ansonsten gilt nachfolgende Ausführung: Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge:
Zu viel gezahlte Bezüge sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Verpflichtung zur Herausgabe bei ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzuzahlen. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bereichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB). Der Wegfall der Bereicherung ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die zu viel gezahlten Bezüge im Rahmen seiner Lebensführung verbraucht hat. Der Anspruch auf Rückzahlung bleibt jedoch bestehen, wenn der Arbeitnehmer den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung oder die Fehlerhaftigkeit der Zahlungsgrundlage kannte oder nachträglich erfuhr.
Das trifft wohl auf Deine Freundin zu!
Bezüge im vorstehenden Sinne sind alle wiederkehrenden und alle einmaligen geltlichen Leistungen, wie beispielsweise Vergütung, Lohn, Urlaubsvergütung, Urlaubslohn, Krankenbezüge, Trennungsgeld sowie Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen.
Meine Empfehlung: Sie soll sich bei Ihrem alten Arbeitgeber melden. Das macht einen guten Eindruck!!
Auch einen lieben Gruß
Ella