Hallo liebe Recht’ler,
angenommen eine deutsche Person war beruflich in der Schweiz unterwegs. Wegen Geschwindigkeitsübertretung ist ein Bußgeld fällig geworden. Nach diversen Schriftverkehren erhielt die betreffende Person einen Strafbefehl über Bußgeld, Verfahrenskosten und Urteilsgebühr.
Welche Möglichkeiten bestehen, diese Kosten zu vermeiden? Kann die Schweiz überhaupt in Deutschland vollstrecken? Welche Risiken ergeben sich durch eine einfache Ignorierung des in Empfang genommenen Einschreibens?
Viele Grüße
jartul