Sind Beitragserhöhungen als Ergänzung zum

Sind Beitragserhöhungen als Ergänzung zum Betreuungsvertrag einer Kindertageseinrichtung jederzeit möglich?
Das Kindergartenjahr beginnt zum 1.8.10 und in einer Mitgliederversammlung am 1.12.10 wurde beschlossen , die Mitgliedsbeiträge von 31€ auf 50€ pro Jahr rückwirkend zu erhöhen. Die Elternarbeitsstunden wurden von 15 auf 20 Stunden erhöht und wenn diese nicht geleistet werden, werden diese jetzt mit statt vorher 6€ mit 10€ berechnet, ebenfalls rückwirkend. Ist dies zulässig im laufenden Mitgliedsjahr rückwirkend?

Sind Beitragserhöhungen als Ergänzung zum Betreuungsvertrag
einer Kindertageseinrichtung jederzeit möglich?

Hallo micha2206,
Leider kann ich dir nicht ausführlich darauf antworten, da ich mich nicht so gut mit elterinitiativen auskenne. Grundsätzlich gilt immer der Vertrag oder die Geschäftsordnung des vereins. Da muss drin stehen, ob auch rückwirkend Änderungen vorgenommen werden
dürfen, auch grundsätzlich entscheidet die Mehrheit der Mitglieder in einer Abstimmung über änderungen und wann sie in Kraft treten -evtl. Auch Rückwirkend.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Grüße von dezember