Gewährleistung auf Garantie Reperatur

Guten Tag,

ich habe mir am 26.11.2006 eine Notebook gekauft, dieses war am 10.11.2008 defekt. Da es noch in der Garantiezeit war, wurde es kostenlos repariert. Es wurde damals das Mainboard ausgetauscht. Jetzt tritt wieder der gleiche defekt auf und ich bin mir sicher, dass es wieder das Mainboard ist. Wie sieht es da mit einer Gewährleistung auf das eingebaute Mainboard aus, müsste diese nicht greifen falls es wieder defekt ist

Hallo Stickel,

eindeutig nein.
Du hast auf das, in der Garantiezeit eingebaute, Teil
nur solange erneut Garantie wie die Garantie des Gerätes läuft.
Beispiel: Wenn bei einem Auto der Motor 2 Wochen vor Ablauf der Fahrzeuggarantie gewechselt wird, hast Du auf den Motor genau 2 Wochen Garantieanspruch.
Allerdings sind manche Hersteller kulant und übernehmen einen Teil der Reparaturkosten bei erneuter Beanstandung.
Also mit dem Hersteller in Verbindung setzen.Oder wenn dieser nicht bekannt ist, den Händler befragen ob eine Herstellerkulanz möglich ist.

Gruss

Wolfgang

Hallo,

ich habe mir am 26.11.2006 eine Notebook gekauft, dieses war
am 10.11.2008 defekt. Da es noch in der Garantiezeit war,
wurde es kostenlos repariert. Es wurde damals das Mainboard
ausgetauscht. Jetzt tritt wieder der gleiche defekt auf und
ich bin mir sicher, dass es wieder das Mainboard ist. Wie
sieht es da mit einer Gewährleistung auf das eingebaute
Mainboard aus, müsste diese nicht greifen falls es wieder
defekt ist

eine Reparatur im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung verlängert in keinem Fall in den Anspruch.

Gruß

S.J.

Hallo,

da wirst Du leider kein Glück haben. Auf die während der Gewährleistung ausgetauschten Teile gibt es keine „neue“ Gewährleistung. Die Gewährleistung bezieht sich auf die Ware, in Deinem Fall also auf den kompletten Laptop. Der Händler ist verpflichtet, im Falle eines Defekts diesen zu beheben. Dadurch verlängert sich nicht die Gewährleistung auf das Gerät oder die ausgetauschten Teile.

Selbst wenn der Händler den Laptop ausgetauscht hätte, verlängert sich die Gewährleistung nicht.

Manchmal gibt der Händler eine Garantie. In dieser kann, nicht muß, er regeln, das ausgetauschte Teile während einer bestimmten Zeit einer freiwilligen Garantie unterliegen. Gibts z. B. oft beim Auto. Bei Comps hab ich das noch nicht gehört. Du solltest also mal in den Garantiebedingungen des Händlers nachsehen.

MfG

Wolfgang

hallo,
es handelt sich bei der reparatur am 10.11.08 um eine reine garantie rep., da die gewährleistungsfristen abgelaufen sind, im sinne von beweislastumkehr, da die bedingungen bei einer garantierep. ausschließlich vom hersteller bestimmt werden, dürfte es sehr schwierig sein, einen gewährleistungsfall zu deklarien. ich würde mich hier direkt an den hersteller wenden, meist ist da mehr zu erreichen wie über den händler
lg

Hallo,
wenn es definitiv der gleiche defekt ist, wäre sogar eine rückabwicklung möglich! für das eingebaute mainboard beginnt nach repearatur die gewährleistungsfrist von 2 jahren neu an zu laufe. viel glück und gruß candy**66