Guten Morgen,
kurze und klare Antwort: Nein
Ein Wohnrecht ist immer an eine Person gebunden, und auch diese Person darf ihr Wohnrecht nicht „weitervermieten“, also wenn die Person auf dauer nicht mehr ihr Wohnrecht ausnutzen kann, sollte man versuchen es aus dem Grundbuch zu löschen. Es stellt sich ja auch die Frage, ist dieses Wohnrecht kostenlos oder sind zumindest die Nebenkosten zu entrichten? Wenn das der Fall ist, wer kommt denn für diese Kosten auf? Dieses würde ich mit dem Betreuer mal besprechen.
Für weitere Fragen und Hilfeleistungen stehe gerne zur Verfügung.
In der Hoffnung Ihnen ein wenig geholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski
Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)
Gebäudeenergieberater
Steinkamp 4a
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