Hallo,wohnrecht auf Lebenszeit

hallo,

kann mir vielleicht jemand folgendes beantworten?
eine Frau hat wohnrecht auf Lebenszeit in einem 4 Familienhaushaus,
nun ist sie nicht mehr fähig dort zu wohnen und ist in ein heim gezogen.
sie hat einen, vom gericht bestellten betreuer,darf der Betreuer die Wohnung vermieten ohne den Eigentümer.

Guten Morgen,

kurze und klare Antwort: Nein

Ein Wohnrecht ist immer an eine Person gebunden, und auch diese Person darf ihr Wohnrecht nicht „weitervermieten“, also wenn die Person auf dauer nicht mehr ihr Wohnrecht ausnutzen kann, sollte man versuchen es aus dem Grundbuch zu löschen. Es stellt sich ja auch die Frage, ist dieses Wohnrecht kostenlos oder sind zumindest die Nebenkosten zu entrichten? Wenn das der Fall ist, wer kommt denn für diese Kosten auf? Dieses würde ich mit dem Betreuer mal besprechen.

Für weitere Fragen und Hilfeleistungen stehe gerne zur Verfügung.

In der Hoffnung Ihnen ein wenig geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Martin Bobrowski
Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)

Gebäudeenergieberater
Steinkamp 4a
23795 Fahrenkrug
Tel. 04551-96 75 35
Mobil. 0162-68 444 27

Hallo Bernd. Ich glaube nicht. Wenn die Frau das Heim ohne Beihilfe vom Sozialamt bezahlen kann, sollte sie das Wohnrecht zurückgeben. Andernfalls muß sie noch die Nebenkosten bezahlen. Wenn die Frau vom Sozialamt Beihilfe bekommt, kümmert sich normalerweise auch das Sozialamt. Ein Anwalt könnte da auch weiterhelfen. Es kommt auch immer darauf an, was im Wohnrechtsvertrag steht.
Schöne Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr
Martin

Hallo, meines Wissen ist das Wohnrecht mit dem Auszug zu Ende, aber da must du einen Rechtsanwalt fragen ich weis es nicht.
Gruss
flattermann

Hallo,
ein Wohnrecht besteht nur für die angegebene Person, wenn diese nicht mehr dort wohnt, warum auch immer, ist die Wohnungvom Eigentümer zu übenehmen. Das Wohnrecht erlischt. Beispiel: Eine Person hat Wohnrecht und zieht für einen Zeitraum von länger als 1/4 Jahr z.B. zum Freund, dann erlischt das Wohnrecht. Sie hat nicht die Möglichkeit die Wohnung weiter zu vermieten. Sondern muß Sie selber nutzen. Hoffe ich hab dir geholfen. Viel Glück!