Berechnung der Umsätze

Hallo,

ich befinde mich noch im Gründungsjahr und habe bis heute 13.012 Euro Gesamtumsatz gemacht.
Meine Verkaufskonten trotz Weihnachtsboom geschlossen.
Laut Berechnung darf ich, da ich im April 2010 meinen kleinen Internethandel eröffnete 13.125 Euro Umsatz machen um weiterhin als Kleinunternehmerin handeln zu können. Ich kaufe und verkaufe Spielsachen und gebrauchte Kaffeevollautomaten.
Folgendes Zitat fand ich auf einer Webseite: „Bei der Berechnung der Umsätze werden bestimmte Beträge herausgerechnet. Somit könnten Sie auch mit einem Gesamtumsatz von mehr als 17.500 € in diese Regelung fallen.“
Kann mir dazu jemand was sagen?
Ist dringend, denn in den nächsten Tagen könnte ich noch einiges umsetzen, wenn ich das wüsste.

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieben Gruss

Amelie

Hallo Amelie,

zunächst einmal wäre es interessant wann im April Du begonnen hast. Denn Du hättest hier auch noch die Möglichkeit taggenau auf das Jahr hochzurechnen, mit dem Effekt, dass die ersten 3 Monate weniger Tage im Schnitt haben.
Da Du aber schon sehr eng an der Grenze bist ist der Effekt natürlich marginal.
Bei der Berechnung des Umsatzes = Erlös unterscheidet man zwischen dem Bruttoerlös und dem Nettoerlös.

Bruttoerlös = verkaufte Menge x Verkaufspreis und dem um Erlösminderungen reduzierten Nettoerlös

Erlösminderungen können hierbei z. B. Preisnachlässe in Form von Mengenrabatten oder Gutschriften sein.

Dies geht aus Deiner Frage nicht hervor - aber ich denke dass das in Deinem Fall nicht zutrifft.

Da ich vermute dass Du hauptsächlich von Privatanbietern einkäufst, Du Dich in einem Preiswettbewerb befindest und die abzuführende Umsatzsteuer damit direkt von Deinem Gewinn abginge, ist Deine Überlegung sicher richtig für dieses Jahr auf weitere Umsätze zu verzichten und stattdessen auch im kommenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können.

Bei konstanten Umsätzen und Preisen würdest Du ca. 2.800 EUR an Umsatzsteuer zahlen - die Frage ist, ob Du dies durch das Weihnachtsgeschäft kompensieren kannst.
Stehen größere betriebliche Anschaffungen an? Dann könnte sich eine Aufgabe des Kleinunternehmerstatus ebenfalls lohnen.

Ich würde die Details und Pro und Kontras einfach einmal mit einem Steuerberater diskutieren.

Viele Grüße,
Mark

Folgendes Zitat fand ich auf einer Webseite: „Bei der
Berechnung der Umsätze werden bestimmte Beträge
herausgerechnet. Somit könnten Sie auch mit einem Gesamtumsatz
von mehr als 17.500 € in diese Regelung fallen.“
Kann mir dazu jemand was sagen?

Hallo Amelie,

erst einmal Glückwunsch, dass das Unternehmen so gut angelaufen ist. Zum Gesamtumsatz von 17.500 Euro zählen alle Umsätze des Unternehmens, die bei einer vorliegenden Umsatzsteuerpflicht auch mit Umsatzsteuer berechnet werden würden. Wenn allerdings Lieferungen ins Ausland gehen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Das heißt, dass diese umsatzsteuerfreien Lieferungen in den Gesamtumsatz nicht hinein zählen. Ein ähnlicher Fall wurde auch schon unter http://www.gruenderlexikon.de/ratgeber/was-zaehlt-zu… diskutiert, so dass du dich hier noch einmal näher informieren kannst.

Ganz bestimmte steuerfreie Umsätze werden herausgerechnet. Und bei Ihrer Schilderung dürfte keiner der Umsätze diesen Tatbestand erfüllen.

Wenn Sie im APril angefangen haben, müssen Sie Ihren Umsatz 2010 durch 9 teilen und dann mal 12 nehmen. 13.145 Euro ist also schon einmal richtig ! Soweit mir bekannt, sind bestimmt Veräußerungen von Anlagevermögen (z.B. PKW) auch aus dem Umsatz herauszurechnen (bin ich mir aber nicht sicher). Heißt: Wenn Sie mit normalem Warenverkauf an die Grenze herankommen, so hilft Ihnen keine Vorschrift weiter. SO „pervers“ es klingt: Wenn Sie Kleinunternehmer bleiben wollen ist bei 13.125 Euro Umsatz Schicht.

Hoffe ich konnte helfen.