Frage zum einzug meines Partners drigend
Von: , 18.12.2010 17:24 Uhr
Ich wohne mit meinen beiden Kindern 6 und 1 jahr seit 4 Jahren in der wohnung. 65qm und 4 zimmer. Hab jetzt nun mein vermieter um erlaubnis gefragt und er schrieb mir zurück:
Sehr geehrte Frau ........
hiermit verweigere ich die Zustimmung zum Einzug Ihres Lebensgefährten, da die Wohnung mit lediglich 65qm und 4 Zimmer zu klein für 4 Personen ist.
Demnach droht durch den Einzug einer weiteren Person eine Überbelegung der Wohnung.
Ich weise darauf hin, dass Sie, ihr Lebensgefährte sowie Ihre beiden Kinder Anspruch auf eine 90qm große Wohnung haben und verweise auf folgende Urteile:
Bundessozialgericht, B 14 AS 65/08 R und Bundessozialgericht, B 14 AS 73/08 R.
Deshalb untersage ich hiermit ausdrücklich den Einzug einer weiteren Person.
Gez.
........
in meinem mietvertrag steht das darüber drin:
§ 10 Nutzung der Mieträume, Untervermietung
1. Der Mieter kann jederzeit seinen Ehegatten, Lebenspartner oder Familienangehörige, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen wollen, in die Wohnung aufnehmen, wenn diese dadurch nicht überbelegt wird. Bei Auszug des Mieters haben die vorstehend genannten Personen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten, das Recht, den Vertrag für sich alleine fortzuführen, wenn der Mieter zustimmt und nicht im Einzelfall ein wichtiges Interesse des Vermieters entgegensteht.
2. Der Mieter darf die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Der Vermieter muss dies erlauben, wenn für den Mieter nach dem Abschluss des Vertrages ein berechtigtes Interesse daran besteht, einen Teil bzw. die ganze Wohnung einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt würde oder wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund für die Verweigerung vorliegt.
Also darf ich ihn doch einziehen lassen oder? und überbelgt ist sie keinesfalls da als meine schwester bei mir wohnte auch nie was gesagt hat und da waren wir auch zu4. auch meine nachbarin wohnt mit 5 personen auf 70qm und damit nicht genug hat meine vormieterin hier auch zu 4 gelebt. Nun meine Frage darf er oder nicht?
danke euch schon mal
