Frage zum einzug meines Partners drigend

Von: , 18.12.2010 17:24 Uhr

Ich wohne mit meinen beiden Kindern 6 und 1 jahr seit 4 Jahren in der wohnung. 65qm und 4 zimmer. Hab jetzt nun mein vermieter um erlaubnis gefragt und er schrieb mir zurück:
Sehr geehrte Frau ........

hiermit verweigere ich die Zustimmung zum Einzug Ihres Lebensgefährten, da die Wohnung mit lediglich 65qm und 4 Zimmer zu klein für 4 Personen ist.
Demnach droht durch den Einzug einer weiteren Person eine Überbelegung der Wohnung.

Ich weise darauf hin, dass Sie, ihr Lebensgefährte sowie Ihre beiden Kinder Anspruch auf eine 90qm große Wohnung haben und verweise auf folgende Urteile:
Bundessozialgericht, B 14 AS 65/08 R und Bundessozialgericht, B 14 AS 73/08 R.

Deshalb untersage ich hiermit ausdrücklich den Einzug einer weiteren Person.

Gez.
........

in meinem mietvertrag steht das darüber drin:
§ 10 Nutzung der Mieträume, Untervermietung
1. Der Mieter kann jederzeit seinen Ehegatten, Lebenspartner oder Familienangehörige, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen wollen, in die Wohnung aufnehmen, wenn diese dadurch nicht überbelegt wird. Bei Auszug des Mieters haben die vorstehend genannten Personen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten, das Recht, den Vertrag für sich alleine fortzuführen, wenn der Mieter zustimmt und nicht im Einzelfall ein wichtiges Interesse des Vermieters entgegensteht.
2. Der Mieter darf die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Der Vermieter muss dies erlauben, wenn für den Mieter nach dem Abschluss des Vertrages ein berechtigtes Interesse daran besteht, einen Teil bzw. die ganze Wohnung einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt würde oder wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund für die Verweigerung vorliegt.

Also darf ich ihn doch einziehen lassen oder? und überbelgt ist sie keinesfalls da als meine schwester bei mir wohnte auch nie was gesagt hat und da waren wir auch zu4. auch meine nachbarin wohnt mit 5 personen auf 70qm und damit nicht genug hat meine vormieterin hier auch zu 4 gelebt. Nun meine Frage darf er oder nicht?

danke euch schon mal

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Frage zum einzug meines Partners drigend

    Hallo,
    im Mietvertrag steht eigentlich alles drin: §10.1
    Der Vermieter muss es erlauben, wenn die Wohnung dadurch nicht überbelegt wird. Die angeführten Urteile betreffen nicht die Mindest-Wohnungsgröße.
    Die Mindest-Wohnraumgröße wird im Wohnraum-Bindungsgesetz festgelegt, das für jedes Bundesland oder auch für bestimmte Kommunen unterschiedlich ist.
    Diesbezüglich am besten beim örtlichen Wohnungsamt nachfragen.
    Viel Erfolg und frohe Weihnachten
    Udo

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zum einzug meines Partners drigend

    ´Hallo!!

    Also so einfach kann er es nicht verbieten, aber lohnt es sich hierfür einen Rechtsstreit zu führen?? Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen und den Anwalt auch den Vermieter anschreiben lassen.

    Viel Glück
    Peter

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