Antwort
von
nach 45 Minuten
1
hilfreich
Re: Widerruf vor erhalt der Ware
Guten Tag,
Eine Willenserklärung ist dann wirksam, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Willenserklärung (z.B. eine Bestellung) im Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Ein Widerruf wird wirksam, wenn dem Empfänger vorher oder gleichzeitig dieser Widerruf zugeht.
Beispiel: B bietet dem A seinen BMW für 8000 Euro an. Das Angebot faxt er dem A nachts um 24 Uhr zu. Am nächsten Tag bietet jemand für den BMW 9000 Euro an. B faxt daher dem A gegen 14 Uhr einen Widerruf des Angebots. A kommt um 14:30 Uhr und liest zuerst den Widerruf, anschließend das Angebot des B. Entscheidend ist hier, dass das Angebot des B im Laufe des Vormittags dem A zugegangen ist, weil zu dieser Zeit mit einer Kenntnisnahme gewöhnlich zu rechnen war. Der Widerruf des B um 14 Uhr ist damit nicht vorher oder gleichzeitig, sondern erst nach dem Zugang des Angebots erfolgt. Daran ändert auch nix, dass A den Widerruf zuerst gelesen hatte.
In Ihrem Fall hätte der Verkäufer Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags (Abnahme und Zahlung der Ware).
Jetzt kommt es natürlich darauf an, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind und unter welchen Bedingungen Ihre Situation stattgefunden hat (Ebay, Kleinanzeige, Onlineshop etc). Dies geht aus Ihrer Frage nicht eindeutig hervor.
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage!
Mit freundlichen Grüßen,
Benedikt