Mietminderung bei undichtem dach

ich habe gerade das archiv durchforstet nach ähnlichen fällen, aber leider nichts passendes gefunden.

zunächst mal vorab: seit 16. november wohne ich in einer dachgeschosswohnung mit schrägdach, gestern nacht hat es zum ersten mal richtig geregnet, und plötzlich tropfte es an 6 stellen zum teil recht bedeutend herunter. (über nacht haben sich 3 eimer gefüllt, der rest ist auf dem teppichboden gelandet (schimmelgefahr?), denn ich musste ja auch noch etwas schlafen letzte nacht…)
ich werde die vermieter-verwaltung darüber mündlich informieren, ist es auch ratsam, gleichzeitig schriftlich mietminderung anzukündigen?

desweiteren funktioniert der kühlschrank seit tag des einzugs nicht, ist der vermieter-verwaltung bekannt, mietmangel ist schriftlich angezeigt.

desweiteren fliegt bei anschalten einer der herdplatten die hauptsicherung heraus, obwohl diese erst letzte woche repariert wurden. dabei wurde auch festgestellt, dass der kühlschrank nicht reparierbar ist, und daher ausgetauscht werden muss.
die vermieter-verwaltung wurde informiert.

gibt es in beiden fällen vergleichszahlen zur höhe der mietminderung?

was würdet ihr generell an meiner stelle tun?

danke vorab für eure antworten!!!

Hallo Tim,

… mündlich informieren … schriftlich mietminderung :anzukündigen?

in diesem Brett gibts kompetentere Leute, ich bin kein Jurist und beschränke mich deshalb auf einen Eindruck: Die Dinge sind bestimmt alle ärgerlich und müssen abgestellt werden. Wenn etwas defekt ist, kann das aber kein Anlaß sein, augenblicklich die Miete zu mindern. Wie sich Dein Posting liest, ergibt sich bei mir der Eindruck, daß es Dir um die Mietminderung geht. Die mündliche Schadensmeldung oder der Griff zum Telefon, kann zweckmäßig sein. Verzichte aber trotzdem nicht auf die schriftliche Meldung mit angemessener Fristsetzung. Dabei ist eine defekte Herdplatte nicht so dringend wie ein undichtes Dach. Wenn der Vermieter/Verwalter auf eine schriftliche Mängelanzeige nicht reagiert, ist Mietminderung ein Druckmittel, wenn der Gebrauchswert der Wohnung nennenswert beeinträchtigt ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo Tim,

aaalso, ich kenn ja die Umstände Deiner Wohnungssuche (Kosten, Mietsituation, Dringlichkeit etc.) nicht, und Experte bin ich auch keiner… Nur: ich persönlich würde zwar schon versuchen die Dinge mit dem Vermieter zu klären, aber würde wohl gar nicht alle Umzugskisten auspacken, sondern lieber was anderes suchen. Wenn das für Dich nicht nun überhaupt nicht in Frage kommt wäre für Dich vielleicht ein Mieterverein die richtige Adresse?

ich werde die vermieter-verwaltung darüber mündlich
informieren, ist es auch ratsam, gleichzeitig schriftlich
mietminderung anzukündigen?

Wie gesagt, da sollen die Experten ran, aber ich würd mal anrufen und Bescheid geben, gleichzeitig nen netten Brief schreiben, daß Du bis zum … bittest, die Schäden zu beheben, da Du ansonsten die Miete ab dem … um …% mindern würdest.

die vermieter-verwaltung wurde informiert.

Leider schreibst Du nicht, wie sie darauf reagiert haben. Also eher im Stil von „is uns doch egal du #%&&, stell halt größere Eimer auf“ oder so „leider kann unser Servicemann erst heute nachmittag zu Ihnen kommen und sich darum kümmern…“

was würdet ihr generell an meiner stelle tun?

Siehe oben :smile: Ne andere Bude suchen *g*

Liebe Grüße und viel Erfolg

Petzi

Hallo Tim,.

Du musst alle Mängel schriftlich anzeigen. In dem Schreiben musst Du einen Termin zur Beseitigung der Mängel nennen. In dem Schreiben muss hingewiesen werden, dass die Miete ab sofort unter Vorbehalt gezahlt wird und Du Dir eine Mietminderung vorbehalten wirst. Die Höhe wird noch beziffert. Dies der Verwaltung mitteilen.

zunächst mal vorab: seit 16. november wohne ich in einer
dachgeschosswohnung mit schrägdach, gestern nacht hat es zum
ersten mal richtig geregnet, und plötzlich tropfte es an 6
stellen zum teil recht bedeutend herunter. (über nacht haben
sich 3 eimer gefüllt, der rest ist auf dem teppichboden
gelandet (schimmelgefahr?), denn ich musste ja auch noch etwas
schlafen letzte nacht…)
ich werde die vermieter-verwaltung darüber mündlich
informieren, ist es auch ratsam, gleichzeitig schriftlich
mietminderung anzukündigen?

siehe oben

desweiteren funktioniert der kühlschrank seit tag des einzugs
nicht, ist der vermieter-verwaltung bekannt, mietmangel ist
schriftlich angezeigt.

Hier ist zuerst die Frage zu klären, ob der Kühlschrank schon bei Einzug defekt gewesen ist und Dir zugesagt wurde, den Defekt zu beseitigen. Warum wurde der Defekt nicht bei der Besichtigung der Wohnung bemerkt ?

desweiteren fliegt bei anschalten einer der herdplatten die
hauptsicherung heraus, obwohl diese erst letzte woche
repariert wurden. dabei wurde auch festgestellt, dass der
kühlschrank nicht reparierbar ist, und daher ausgetauscht
werden muss.

Zuerst einmal. Wenn die Verwaltung den Auftrag zur Reparatur nicht erteilt hat, muss sie auch die Rechnung nicht bezahlen. es ist dann Dein Problem, wenn die Verwaltung nicht kulant ist. Ein Mieter sollte nie einen Handwerker direkt anrufen und Reparaturen vornehmen lassen und er sollte auch nicht anrufen, wenn ihn hierzu der Vermieter beauftragt. Ansonsten, bei Beauftragung durch den Vermieter den Auftragnehmer bitten, sich den Auftrag beim Vermieter noch bestätigen zu lassen.

War der Herd schon immer defekt oder was ist der Grund, dass der Herd nicht funktioniert ? Ich nehme auch an, dass Du mit "repariert " die Herdplatte meinst und nicht die Sicherung.

die vermieter-verwaltung wurde informiert.

gibt es in beiden fällen vergleichszahlen zur höhe der
mietminderung?

Bitte noch folgende Fragen beantworten: Sind die Elektrogeräte Bestandteil des Mietvertrages oder sind Reparaturen der Elektrogräte im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden ? Besteht eine Kleinreparaturklausel ?

Wenn Du die Fragen beantwortet hast, kann man Dir mögliche Hinweise geben, was in etwa möglich sein kann. Die jetzigen Informationen reichen nicht aus, um eine Mietminderung bewerten zu können.

Gruss Günter

Hallo Tim,.

Du musst alle Mängel schriftlich anzeigen. In dem Schreiben
musst Du einen Termin zur Beseitigung der Mängel nennen. In
dem Schreiben muss hingewiesen werden, dass die Miete ab
sofort unter Vorbehalt gezahlt wird und Du Dir eine
Mietminderung vorbehalten wirst. Die Höhe wird noch beziffert.
Dies der Verwaltung mitteilen.

folgendes habe ich damals geschrieben:

Mietmangelanzeige: defekter Kühlschrank

Sehr geehrte Frau XXX,

Nach der mündlichen Mietmangelanzeige am Tag der Schlüsselübergabe am 15.11.2002 mache ich nochmals schriftlich und nachdrücklich aufmerksam auf den Mietmangel des defekten Kühlschranks. Als Frist zur Behebung des Mangels setze ich den 01.12.2002, das entspricht 14 Tagen nach Anzeige des Magels. Sollte der Mangel bis Fristablauf nicht behoben sein, behalte ich mir den Anspruch auf Mietminderung vor.

Mit freundlichen Grüßen,

ich hoffe ich habe nichts wesentliches vergessen.

Sind die Elektrogeräte
Bestandteil des Mietvertrages oder sind Reparaturen der
Elektrogräte im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden
? Besteht eine Kleinreparaturklausel ?

die geräte sind bestandteil. kleinreparaturklausel, hab den vertrag im moment nicht hier, ist ein standard-vertrag.
Die Verwaltung hat den Auftrag zur Reparatur
erteilt.

… bei Beauftragung durch den Vermieter den
Auftragnehmer bitten, sich den Auftrag beim Vermieter noch
bestätigen zu lassen.

hab ich leider nicht getan.
der auftragnehmer bestätigte letzte woche, dass der kühlschrank ausgetauscht werden muss. bis jetzt (frist gestern abgelaufen) ist nichts geschehen.

War der Herd schon immer defekt oder was ist der Grund, dass
der Herd nicht funktioniert ? Ich nehme auch an, dass Du mit
"repariert " die Herdplatte meinst und nicht die Sicherung.

die herdplatten sind zwar vergleichsweise unwesentlich, verschlechtert das gesamtbild jedoch um ein weiteres.
die defekte herdplatten (alle 4) waren schon beim vormieter defekt. sie waren fälschlicherweise an 350 volt anstatt der gewöhnlichen spannung angelegt. dies wurde repariert. nun aber fliegt beim anschalten von einer von insg. 4 platten die hauptsicherung heraus.

Vielen Dank für deine Mühen, Du bist wirklich eine Bereicherung für dieses Forum!

Tim

Hallo Tim,.

Du musst alle Mängel schriftlich anzeigen. In dem Schreiben
musst Du einen Termin zur Beseitigung der Mängel nennen. In
dem Schreiben muss hingewiesen werden, dass die Miete ab
sofort unter Vorbehalt gezahlt wird und Du Dir eine
Mietminderung vorbehalten wirst. Die Höhe wird noch beziffert.
Dies der Verwaltung mitteilen.

folgendes habe ich damals geschrieben:

Mietmangelanzeige: defekter Kühlschrank

Sehr geehrte Frau XXX,

Nach der mündlichen Mietmangelanzeige am Tag der
Schlüsselübergabe am 15.11.2002 mache ich nochmals schriftlich
und nachdrücklich aufmerksam auf den Mietmangel des defekten
Kühlschranks. Als Frist zur Behebung des Mangels setze ich den
01.12.2002, das entspricht 14 Tagen nach Anzeige des Magels.
Sollte der Mangel bis Fristablauf nicht behoben sein, behalte
ich mir den Anspruch auf Mietminderung vor.

Mit freundlichen Grüßen,

ich hoffe ich habe nichts wesentliches vergessen.

Sind die Elektrogeräte
Bestandteil des Mietvertrages oder sind Reparaturen der
Elektrogräte im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden
? Besteht eine Kleinreparaturklausel ?

die geräte sind bestandteil. kleinreparaturklausel, hab den
vertrag im moment nicht hier, ist ein standard-vertrag.
Die Verwaltung hat den Auftrag zur Reparatur
erteilt.

… bei Beauftragung durch den Vermieter den
Auftragnehmer bitten, sich den Auftrag beim Vermieter noch
bestätigen zu lassen.

hab ich leider nicht getan.
der auftragnehmer bestätigte letzte woche, dass der
kühlschrank ausgetauscht werden muss. bis jetzt (frist gestern
abgelaufen) ist nichts geschehen.

War der Herd schon immer defekt oder was ist der Grund, dass
der Herd nicht funktioniert ? Ich nehme auch an, dass Du mit
"repariert " die Herdplatte meinst und nicht die Sicherung.

die herdplatten sind zwar vergleichsweise unwesentlich,
verschlechtert das gesamtbild jedoch um ein weiteres.
die defekte herdplatten (alle 4) waren schon beim vormieter
defekt. sie waren fälschlicherweise an 350 volt anstatt der
gewöhnlichen spannung angelegt. dies wurde repariert. nun aber
fliegt beim anschalten von einer von insg. 4 platten die
hauptsicherung heraus.

Vielen Dank für deine Mühen, Du bist wirklich eine
Bereicherung für dieses Forum!

Für die Einschränkungen durch den defekten Kühlschrank kannst Du eine Mietminderung von monatlich höchstens 15 EUR erklären. Begründe es damit, dass Du durch die nicht erfolgte Reparatur keine Lebenmittelangebote einkaufen kannst, sondern täglich geringe Mengen zu überhöhten Preisen einkaufen musst. Dass Dir dies nicht zumutbar ist, zumal bekannt war, dass der Kühlschrank schon vor Deinen Einzug nicht funktioniert hat und hätte gerichtet werden können. Zudem hinweisen, dass die Küche durch den Mangel am Kühlschrank und dem Herd nicht wie vertraglich vereinbart genutzt werden kann. Ein konkretes Urteil finde ich nicht, aber in etwa entspricht es den Erfahrungswerten, die ich im Beruf durchsetzen kann in solchen und ähnlichen Fällen.

Gruss Günter