Hallo Tim,.
Du musst alle Mängel schriftlich anzeigen. In dem Schreiben musst Du einen Termin zur Beseitigung der Mängel nennen. In dem Schreiben muss hingewiesen werden, dass die Miete ab sofort unter Vorbehalt gezahlt wird und Du Dir eine Mietminderung vorbehalten wirst. Die Höhe wird noch beziffert. Dies der Verwaltung mitteilen.
zunächst mal vorab: seit 16. november wohne ich in einer
dachgeschosswohnung mit schrägdach, gestern nacht hat es zum
ersten mal richtig geregnet, und plötzlich tropfte es an 6
stellen zum teil recht bedeutend herunter. (über nacht haben
sich 3 eimer gefüllt, der rest ist auf dem teppichboden
gelandet (schimmelgefahr?), denn ich musste ja auch noch etwas
schlafen letzte nacht…)
ich werde die vermieter-verwaltung darüber mündlich
informieren, ist es auch ratsam, gleichzeitig schriftlich
mietminderung anzukündigen?
siehe oben
desweiteren funktioniert der kühlschrank seit tag des einzugs
nicht, ist der vermieter-verwaltung bekannt, mietmangel ist
schriftlich angezeigt.
Hier ist zuerst die Frage zu klären, ob der Kühlschrank schon bei Einzug defekt gewesen ist und Dir zugesagt wurde, den Defekt zu beseitigen. Warum wurde der Defekt nicht bei der Besichtigung der Wohnung bemerkt ?
desweiteren fliegt bei anschalten einer der herdplatten die
hauptsicherung heraus, obwohl diese erst letzte woche
repariert wurden. dabei wurde auch festgestellt, dass der
kühlschrank nicht reparierbar ist, und daher ausgetauscht
werden muss.
Zuerst einmal. Wenn die Verwaltung den Auftrag zur Reparatur nicht erteilt hat, muss sie auch die Rechnung nicht bezahlen. es ist dann Dein Problem, wenn die Verwaltung nicht kulant ist. Ein Mieter sollte nie einen Handwerker direkt anrufen und Reparaturen vornehmen lassen und er sollte auch nicht anrufen, wenn ihn hierzu der Vermieter beauftragt. Ansonsten, bei Beauftragung durch den Vermieter den Auftragnehmer bitten, sich den Auftrag beim Vermieter noch bestätigen zu lassen.
War der Herd schon immer defekt oder was ist der Grund, dass der Herd nicht funktioniert ? Ich nehme auch an, dass Du mit "repariert " die Herdplatte meinst und nicht die Sicherung.
die vermieter-verwaltung wurde informiert.
gibt es in beiden fällen vergleichszahlen zur höhe der
mietminderung?
Bitte noch folgende Fragen beantworten: Sind die Elektrogeräte Bestandteil des Mietvertrages oder sind Reparaturen der Elektrogräte im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden ? Besteht eine Kleinreparaturklausel ?
Wenn Du die Fragen beantwortet hast, kann man Dir mögliche Hinweise geben, was in etwa möglich sein kann. Die jetzigen Informationen reichen nicht aus, um eine Mietminderung bewerten zu können.
Gruss Günter