Steuererklärung: Frau arbeitet in Belgien

Hallo zusammen,

ich suche nun schon seit Wochen nach einer passenden Antwort. Der Fall ist wohl aber so speziell, dass es noch niemand so gefragt hat.

Fakten:

  • Meine Frau und ich sind seit Juni 2010 verheiratet.
  • Am Anfang des Jahres hat sie noch in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet.
  • Im April ist sie nach Deutschland gezogen und war erst einmal arbeitslos.
  • Seit November arbeitet sie nun in Belgien.
  • Sie ist noch in Deutschland gemeldet.

Nun meine Frage:

Wir haben beide Steuerklasse 1, da es wohl nicht anders geht, wenn ein Partner im Ausland steuerpflichtig ist (und dort auch wohnt etc.pp.). Ich gehe davon aus, dass wir beide eine Steuererklärung im jeweiligen Land machen müssen (bzw. sie für Niederlande und Belgien).
Kann ich die 7 Monate, die sie in Deutschland arbeitslos war und ich für alles aufgekommen bin steuerlich geltend machen?

Ich bin schon total verwirrt. Ich glaube aber auch, dass wir eine extra komplizierte Konstellation haben.

Vielen Dank an jeden, der uns helfen kann!!

Hallo, genau wie Du sagst ist die Konstellation so verwirrend, daß eine qualifizierte Aussage ohne intensive Recherchen nicht möglich ist.
Ich schlage vor, Ihr klärt das kostenlos mit dem Finanzamt, falls Ihr keinen Steuerberater für einen kostenpflichtigen Rat bevorzugt.
Gruss Hermann

hallo,

  • Meine Frau und ich sind seit Juni 2010 verheiratet.

glückwunsch!

  • Am Anfang des Jahres hat sie noch in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet.

dann wohl auch dort steuerpflichtig und steuern gezahlt.

  • Im April ist sie nach Deutschland gezogen und war erst einmal arbeitslos.

leistungen bezogen?

  • Seit November arbeitet sie nun in Belgien.
  • Sie ist noch in Deutschland gemeldet.

bestand die möglichkeit, das zumindest für diese zeit (nov-dez) die frau gependelt ist, also ihren ständigen wohnsitz noch immer in d hatte? wenn ja, kann das steuerlich berücksichtigt werden (familienheimfahrten, doppelte hh-führung etc.)

Wir haben beide Steuerklasse 1, da es wohl nicht :anders geht wenn ein Partner im Ausland :steuerpflichtig ist

korrekt

(und dort auch wohnt etc.pp.).

was genau bedeutet das? ist sie nun in belgien wohnsitzlich gemeldet oder in d?

Ich gehe davon aus, dass wir beide eine
Steuererklärung im jeweiligen Land machen müssen

wenn die frau in belgien steuerpflichtig ist, ja.

Kann ich die 7 Monate, die sie in Deutschland :arbeitslos war und ich für alles aufgekommen bin :steuerlich geltend machen?

was willst du da geltend machen? daß du genau das getan hast, was man von einem ehepartner erwartet - nämlich daß er für seine familie aufkommt? wenn du ausgaben wie miete, verpflegung, heizkosten etc. hattest - all das ist nicht möglich zu berücksichtigen. aufwendungen für bewerbungskosten deiner frau oder ähnliche ausgaben, die du geleistet hast, wohl.

meine empfehlung: für solch „verzwickte“ fälle durchaus mal einen steuerberater aufsuchen. ein beratungsgespräch beim st-b kostet wahrlich nicht die welt, erhellt das dunkel und die kosten sind steuerlich absetzbar.

saludos, borito

Hallo dudeldudu,
für das Jahr 2010 kann eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden, da Ihr verheiratet seit. Der Monat der Eheschließung ist egal.
Auf dem Blatt „Sonstige Angaben“ gibt es einen Eintrag für sonstige Angaben und Anträge. Dort kann man Wohnsitzwechsel vom und in das Ausland und Arbeiten im Ausland eintragen. Ansonsten habe ich leider keine Tipps.
Ein gesundes Neues Jahr!!!
Sylke

Hallo borito,

Danke für die Antwort. Hier noch ein paar Kleinigkeiten.

hallo,

  • Meine Frau und ich sind seit Juni 2010 verheiratet.

glückwunsch!

  • Am Anfang des Jahres hat sie noch in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet.

dann wohl auch dort steuerpflichtig und steuern gezahlt.

Ja.

  • Im April ist sie nach Deutschland gezogen und war erst einmal arbeitslos.

leistungen bezogen?

Nein.

  • Seit November arbeitet sie nun in Belgien.
  • Sie ist noch in Deutschland gemeldet.

bestand die möglichkeit, das zumindest für diese zeit
(nov-dez) die frau gependelt ist, also ihren ständigen
wohnsitz noch immer in d hatte? wenn ja, kann das steuerlich
berücksichtigt werden (familienheimfahrten, doppelte
hh-führung etc.)

Ja. Sie ist auch jetzt noch in D gemeldet, was nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes wohl kein Problem darstellt. Zusätzlich ist sie seit Dezember in Belgien gemeldet.

Wir haben beide Steuerklasse 1, da es wohl nicht :anders geht wenn ein Partner im Ausland :steuerpflichtig ist

korrekt

(und dort auch wohnt etc.pp.).

was genau bedeutet das? ist sie nun in belgien wohnsitzlich
gemeldet oder in d?

Sie oben. :smile:

Kann ich die 7 Monate, die sie in Deutschland :arbeitslos war und ich für alles aufgekommen bin :steuerlich geltend machen?

was willst du da geltend machen? daß du genau das getan hast,
was man von einem ehepartner erwartet - nämlich daß er für
seine familie aufkommt? wenn du ausgaben wie miete,
verpflegung, heizkosten etc. hattest - all das ist nicht
möglich zu berücksichtigen. aufwendungen für bewerbungskosten
deiner frau oder ähnliche ausgaben, die du geleistet hast,
wohl.

Da habe ich mich etwas dumm ausgedrückt. Was ich meinte ist, dass man verheiratet in eine andere Steuerklasse fällt. Das würde bei mir ca. 400 Euro pro Monat ausmachen. Auf 7 Monate gerechnet wäre das eine nette Summe. Ich kann die Steuerklasse allerdings nicht ändern, da sie ja jetzt wieder arbeitet und das auch noch im Ausland (also Klasse 1). Ich hatte gehofft mir für diese 7 Monate trotzdem die günstigere Klasse anrechnen lassen zu können.

meine empfehlung: für solch „verzwickte“ fälle durchaus mal
einen steuerberater aufsuchen. ein beratungsgespräch beim st-b
kostet wahrlich nicht die welt, erhellt das dunkel und die
kosten sind steuerlich absetzbar.

Werd ich wohl müssen. :smile:

Danke nochmal,
dudeldudu

hallo nochmal,

nachfolgend ein paar ergänzungen:

Ja. Sie ist auch jetzt noch in D gemeldet, was nach :Auskunft des Einwohnermeldeamtes wohl kein Problem :darstellt.
Zusätzlich ist sie seit Dezember in Belgien gemeldet.

nach auskunft des deutschen oder des belgischen ewa? wenn´s das belgische ist, glaube ich gerne, daß das kein problem darstellt.
ihr solltet darauf achten, daß deine frau erstwohnsitzlich immer noch in d gemeldet ist, und sie sollte, wenn ihr doppelte hh-führung geltend machen wollt, streng darauf achten, daß sie in regelmäßigen abständen heim zum gemahl fährt (nicht andersrum!), damit das als familienheimfahrt absetzbar ist. das geht zwar kein leben lang, aber für einen längeren zeitraum schon. und spart steuern :smile:

Da habe ich mich etwas dumm ausgedrückt. Was ich :meinte ist, dass man verheiratet in eine andere Steuerklasse fällt.

nicht automatisch - das muß beantragt werden. im übrigen ist das kein „bonus“, den diejenigen, die eine andere steuerklasse haben, nicht bekommen. wenn beide steuerklasse IV haben (was ja möglich ist), dann werden beide steuerlich so behandelt, als wenn beide nicht verheiratet wären und steuerklasse I hätten. der steuer"vorteil" ist nur bei z.b. den klassen III und V erhältlich. aber letztendlich ist das ja nichts anderes als eine „steuerstundung“ des fiskus. erheblich ist, was am ende des jahres rauskommt, und da ist es gleichgültig, in welche steuerklasse ihr ward.
das ehegattensplitting wird vom fa in jedem falle angewendet, ganz gleich in welcher steuerklasse ihr das jahr über ward. deine 7 monate bekommst ihr also in jedem fall retour :smile:

Ich hatte gehofft mir für diese 7 Monate trotzdem die :günstigere Klasse anrechnen lassen zu können.

kannst du - siehe oben.

saludos, borito

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Vielen Dank. Du hast uns schon viel geholfen. Jetzt da ich weiß, dass es sich wohl machbar ist, werde ich mal zum Steuerberater gehen.

Das mit der Heimfahrt stellt auch kein Problem dar, da sie ungefähr dreimal im Monat nach Hause kommt. Das vierte Mal bin ich dann dort. :smile:

Grüße,
dudeldudu

Hallo,

ich vermutet, Sie können die 7 Monate als Unterhalt für Ihre Frau geltend machen. Aber da ist Ihr Fall wirklich sehr speziell und fragen Sie doch lieber einen Steuerberater.

Grüße

Frage:
Kann ich die 7 Monate, die sie in Deutschland arbeitslos war und ich für alles aufgekommen bin steuerlich geltend machen?

Antwort:
Direkt Nein - indirekt vielleicht.
Die Ehegatten sind gegenseitig voll und unbeschränkt unterhaltspflichtig.
Wenn die Ehefrau während der Arbeitslosigkeit in Deutschland von deutscher Seite Arbeitslosengeld I bekommen hat, muss das als Lohnersatzleistung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Wenn die Zusammenveranlagung für den Zeitraum in dem die Ehefrau in Deutschland mit dem ersten Wohnsitz gemeldet war gewählt wird, gibt es den doppelten Einkommensteuer-Grundfreibetrag, die doppelte Sparerpauschale und den doppelten Sonderausgabenpauschbetrag. Außerdem gilt dann der Splittingtarif.
Wenn sich die Ehefrau während der Zeit mit dem ersten Wohnsitz in Deutschland beim deutschen Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat, uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfüngung stand und sich nachweislich im eine Arbeitsstelle bemüht hat, so können die Bewerbungskosten in der Einkommensteuer angegeben werden.