Bagatellschaden: Kostenvoranschlag oder Gutachter?

Hallo,

ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann:

Beim Parken ist jemand gegen meinen alten Toyota gestossen und hat einen Lackschaden an beiden äußeren Türen verursacht.

Als ich heute einen Kostenvoranschlag von der Toyotawerkstatt einholen wollte, kamen sie auf € 1500, inkl. Zierleisten, Neulackierung etc. Auch wussten sie nicht, ob der Seitenaufprallschutz darunter gelitten hat. Das klang ja zunächst einmal nach einer willkommenen Finanzspritze für den kleinen studentischen Geldbeutel.

Allerdings: der Kratzer ist wirklich minimal. Und das Auto 13 Jahre alt mit 268Tkm auf der Uhr. Daher klingt das nach meinem Verständnis nach einem wirtschaftlichen Totalschaden. Wegen einem kleinen Kratzer! Der Vertragshändler sagte, dass ein Kostenvoranschlag 10% des Reparaturpreises kosten soll. Da die gegnerische Versicherung bei einem solchen Betrag in jedem Falle einen eigenen Gutachter bestellen würde, sollte ich lieber direkt selbst einen beauftragen, der neben der Schadenshöhe auch den Restwert des Fahrzeugs bestimmt, also Wiederbeschaffungswert, Neuteile etc. Somit wäre sichergestellt, dass das Gutachten wenigstens nach meinen Wünschen ausfällt.

Allerdings ist die Höhe eines Bagatellschadens meines Wissens nach auf 700€ begrenzt und das Auto ist ohnehin keine 1000€ mehr wert. Und wenn bei Bagatellschäden ein Gutachter eingeholt wird, dann bleibt man nicht selten auf den Kosten sitzen. Daneben bin ich mir absolut sicher, dass ich für den Restwert des Fahrzeugs kein vergleichbares bekommen würde. Abgesehen davon will ich bestimmt nicht wegen eines kleinen Kratzers mein geliebtes Auto wechseln!

Was würde denn passieren, wenn man einen Kostenvoranschlag von € 1500 einreicht und der Gutachter der Versicherung den Schaden auf € 800 schätzt? Bekommt man dann nur € 800? Wie neutral ist so ein Gutachter von der Versicherung überhaupt??

Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll … selbst Gutachter einschalten, andere Werkstatt für neuen Kostenvoranschlag (innerhalb der Bagatellgrenze) kontaktieren oder Gutachter nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung einholen?

Möchte meinen lieben Untersatz weiterfahren, den Schaden nicht beheben lassen und natürlich den Schaden finanziell angemessen behoben wissen :wink:

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

superglue

Hallo

Gutachter der Versicherung ??? der arbeitet im Auftrag und im Sinne der Versicherung, also vergessen.
10% für KV bezahlen eigentlich recht viel, viele nehmen 50,-€ pauschal, lieber wo anders den KV machen lassen, und fiktiv mit der Versichrung abrechnen.
Der BHG hat die Bagatellgrenze bei 768,-€ fixiert, das akzueptieren aber viele Versicherungen nicht. Schau daß du einen KV über 740,-€ bekommst, und gut ist. dafür kommt auch kein SV der Versicherung raus.
bei allen anderen Varaianten bekommst du nur noch weniger
gruß
a.schumacher

Hallo,

ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass mir jemand helfen
kann:

Beim Parken ist jemand gegen meinen alten Toyota gestossen und
hat einen Lackschaden an beiden äußeren Türen verursacht.

Als ich heute einen Kostenvoranschlag von der Toyotawerkstatt
einholen wollte, kamen sie auf € 1500, inkl. Zierleisten,
Neulackierung etc. Auch wussten sie nicht, ob der
Seitenaufprallschutz darunter gelitten hat. Das klang ja
zunächst einmal nach einer willkommenen Finanzspritze für den
kleinen studentischen Geldbeutel.

Allerdings: der Kratzer ist wirklich minimal. Und das Auto 13
Jahre alt mit 268Tkm auf der Uhr. Daher klingt das nach meinem
Verständnis nach einem wirtschaftlichen Totalschaden. Wegen
einem kleinen Kratzer! Der Vertragshändler sagte, dass ein
Kostenvoranschlag 10% des Reparaturpreises kosten soll. Da die
gegnerische Versicherung bei einem solchen Betrag in jedem
Falle einen eigenen Gutachter bestellen würde, sollte ich
lieber direkt selbst einen beauftragen, der neben der
Schadenshöhe auch den Restwert des Fahrzeugs bestimmt, also
Wiederbeschaffungswert, Neuteile etc. Somit wäre
sichergestellt, dass das Gutachten wenigstens nach meinen
Wünschen ausfällt.

Allerdings ist die Höhe eines Bagatellschadens meines Wissens
nach auf 700€ begrenzt und das Auto ist ohnehin keine 1000€
mehr wert. Und wenn bei Bagatellschäden ein Gutachter
eingeholt wird, dann bleibt man nicht selten auf den Kosten
sitzen. Daneben bin ich mir absolut sicher, dass ich für den
Restwert des Fahrzeugs kein vergleichbares bekommen würde.
Abgesehen davon will ich bestimmt nicht wegen eines kleinen
Kratzers mein geliebtes Auto wechseln!

Was würde denn passieren, wenn man einen Kostenvoranschlag von
€ 1500 einreicht und der Gutachter der Versicherung den
Schaden auf € 800 schätzt? Bekommt man dann nur € 800? Wie
neutral ist so ein Gutachter von der Versicherung überhaupt??

Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll … selbst Gutachter
einschalten, andere Werkstatt für neuen Kostenvoranschlag
(innerhalb der Bagatellgrenze) kontaktieren oder Gutachter
nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung einholen?

Möchte meinen lieben Untersatz weiterfahren, den Schaden nicht
beheben lassen und natürlich den Schaden finanziell angemessen
behoben wissen :wink:

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

superglue

Hallo superglue,
ich denke das ich dir helfen kann, nur nicht schriftlich,
das wäre etwas umfangreich, darum lasse ich dir mal meine homepage da www.kfz-sachverständiger-bremen.de oder über neinen namen googlen empting,
wir können auch mal abennds übers festnetz tel.
gruß mario

Hallo,
Punkt 1, die gegnerische Versicherung hat bei Haftpflichtschäden nichts zu melden! Du bestimmst, und zwar nur DU allein wer den Schaden an Deinem Fahrzeug begutachtet.
Punkt 2, niemals der Werkstatt die Abwicklung überlassen!
Punkt 3, Du bist nicht sachverständig und kannst die Höhe des Schadens nicht beziffern und wendest dich deshalb an einen Sachverständigen! Klar?
Punkt 4, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen einschalten.

Wenn Du noch Fragen hast kannst Dich per Email melden.
Schöne Grüße aus Bochum
Christoph

Hallo,

dieser Vorgang ist typisch für das Aufeinandertreffen von Halbwissen und Biertischparolen mit anschliessend denkbar ungünstigstem Ergebnis für den Geschädigten, also Sie. Zum Glück sind Sie auf die Idee gekommen, sich fachkundigen Rat zu holen. Diesen bekommen Sie hier. Das Problem ist eigentlich ganz einfach. Die wichtigste Regel ist, dass Sie selbst auf keinen Fall Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen. Alle Ratschläge und Beratungen von dort können Sie sofort in den Papierkorb werfen, sie dienen nur dazu, Sie möglichst über den Tisch zu ziehen -> bedeutet: Die Versicherung berät Sie zu ihrem eigenen Vorteil was natürlich zwangsläufig dann zu Ihrem Nachteil sein muss.

In vorliegendem Fall beauftragen Sie sofort einen freien Sachverständigen, was für sich genommen allerdings nicht ganz einfach ist. Die meisten Sachverständigen arbeiten auch für Versicherungen und die Gefahr, dass sie dann nicht ganz frei und neutral sind ist deshalb groß. Fragen Sie ihn danach. Das trifft insbesondere auch für große Sachverständigen Organisationen zu.

Der Sachverständige wird ein Gutachten erstellen. Im Gutachten wird der Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) festgestellt. Weiter wird der sogenannten Restwert festgestellt (jetziger Wert nach dem Unfall) Im Gutachten steht dann auch ein Aufkäufer, der das Fahrzeug so wie es ist zum genannten Restwert kaufen würde, und es werden die Reparaturkosten festgestellt. Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, dann liegt wirtschaftlicher Totalschaden vor. Sie erhalten dann von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert. Das Fahrzeug können Sie dann dem im Gutachten genannten Restwertaufkäufer verkaufen und haben dann insgesamt den Fahrzeugwert vor dem Unfall ersetzt. Sie können das Fahrzeug natürlich auch behalten und auf die Restwertsumme verzichten. Die Entscheidung liegt ausschliesslich bei Ihnen. Sie sind CHEF des Unfalls und bestimmen ganz alleine was mit Ihrem Fahrzeug passiert. Die von Ihnen genannte 700 € Grenze für ein Gutachten betrifft nur die Reparaturkosten bei einen reparaturwürdigen Fahrzeug (also keinem Totalschaden). Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden spielt diese Grenze keine Rolle. Selbst bei einem Schaden von nur z.B. 100 € Wiederbeschaffungswert wäre ein Gutachten gerechtfertigt, selbst wen das Gutachten z.B. 200 € oder mehr kostet. Der Schaden muss ja irgend wie festgestellt werden.

Noch ein Tipp - in ähnlich gelagerten Fälle ist es oft für beide Seiten vorteilhaft, wenn Sie sich mit dem Kontrahenten (ohne Versicherung) einigen auf die Zahlung von einigen 100€. Für den Kontrahenten hat es insbesondere den Vorteil des Prämienerhalts.

Am besten finde ich als Gutachter natürlich die Aussage deines Händlers, du sollst dir einen eigenen Gutachter nehmen, damit das Gutachten nach deinen Wünschen ausfällt. Eins ist mal klar, wenn ein Gutachter so arbeitet wie er nach besten Wissen und Gewissen sollte, egal ob freier oder Versicherungsgutachter, dann müssen Zahlen rauskommen,die nachvollziehbar sind. Wenn du nur Kratzer hast, dann frage ich mich, wie der Händler auf 1500,- Euro kommt. Stell dir mal vor du müsstest die selber tragen. Und das ist das Problem, wenn es heißt eine Versicherung zahlt, dann rasten einige aus. Und dann gibt es meist Ärger. Du hast bei einer Schadensumme von 1500,- auf jeden Fall einen Anspruch auf einen Gutachter, den die Versicherung bezahlen muss.Wenn du jetzt einen erwischst, der aufgrund der „Erstellung nach Wunsch“ auf der schwarzen Liste der Versicherungen ist, dann wäre das blöd, weil zeit-und nervenaufreibend. Aber offensichtlich bist du doch clever. Ich würde der Versicherung aussagekräftige Bilder schicken und den Hinweis, dein Händler sagt, es kostet 1500,-, dein Auto ist aber nur noch Summe X wert. Um Kosten zu sparen bietest du eine unkomplizierte Regulierung an. Such dir den Preis für dein Auto im Internet (mobile.de, etc.) beisp.weise 1000,- Euro. Die Restwerte soll die Versicherung selber ermitteln (bei so einem Auto max. 50,-) Dann machst du die Wiederbeschaffungsdauer geltend (10 Tage) und eine Kostenpauschale von 30,-. Versicherungen haben soviel zu tun, dass sie froh sind, wenn jemand eine realistische (wichtig) Forderung stellt, die man schnell und unbürokratisch vom Tisch bekommt. Sollte das nicht klappen, dann kannst du immer noch einen Gutachter beauftragen. Du kannst mich auch gerne anrufen (0163-6361203) und ich sage dir, welche Versicherung wie tickt, bzw. welche Summen du fordern kannst.
Gruß aus Berlin, Axel

Hallo,

vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Der Händler sagte, dass der Preis so hoch sei, weil

  1. beide Türen neu lackiert werden müssten
  2. der Lack alt sei und am Kotflügel daher ein Übergang mit lackiert werden müsste
  3. neue Zierleisten
  4. wg. Seitenaufprallschutz müsste man auch schauen

Eine Beispielrechnung:
Das Auto ist höchstens noch € 1000 wert. Durch den Schaden (der wirklich bloß wie ein Kratzer aussieht, weiß nicht ob Fotos davon wirklich „beweiskräftig“ wären) ist es noch € 800 wert. D.h. ich bekomme von der gegnerischen Versicherung Wiederbeschaffungswert minus Restwert = € 200. Und habe zusätzlich den Aufwand für die Beauftragung eines Gutachters, was noch schlechter für mich ausfallen könnte.
Mehr als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist ohnehin nicht drin. Da bin ich mit einem Kostenvoranschlag von € 700 für eine Neulackierung doch wesentlich besser dran?

Grüße und herzlichen Dank!

superglue

Ach ja,
ist übrigens die LVM Versicherung (wenn man das hier sagen darf). Und ich hätte mir gerne den Aufwand mit der Versicherung wegen einem Kratzer erspart, wenn das gegnerische Fahrzeug kein Behördenfahrzeug gewesen wäre.
Nochmals vielen vielen Dank für die Antworten!

superglue

Aber nur, wenn die Zahlen so stimmen. Bei 1000,- € WBW (Wiederbeschaffungswert) und 700,- € Rep.kosten, haut das bei 200,- € Resten hin. LIegt der WBW bei 800,-, dann macht die Versicherung einen wirtschaftlichen Totalschaden draus, d.h.
WBW abzügl. Restwert =

Danke für die Hilfe!
Habe mir einen Gutachter vor Ort genommen, der es so hingebogen hat, dass wir an der Grenze zum Bagatellschaden kratzen (es hätte auch deutlich höher ausfallen können…) und die Versicherung keinen Ärger machen sollte.
Der WBW von dem Wagen liegt übrigens laut DAT-Liste bei €1400! Wer hätte das gedacht …

Beste Grüße und herzlichen Dank nochmal für die Hilfe!

superglue

Hallo lieber superglue. Ich habe zur Zeit den genau umgekehrten Fall. Da das gegnerische Auto bereits beschädigt war, ist der neue Kratzer exakt über einem größeren, der vorher schon war.
Was Du da machst finde ich ehrlich gesagt abscheulich. Dein Auto ist vor dem Unfall exakt genauso viel Wert, wie nach dem Unfall. Der Kratzer stört dich kein bisschen, Du willst nur abkassieren. Irgendjemand muss das aber bezahlen! Letzlich verursachst Du Arbeitsaufwand und treibst die Versicherungsprämien für alle (auch Dich selbst) in die Höhe.
Die Politik unternimmt leider nichts dagegen, weil solche unnötigen Kosten zum Bruttoinlandsprodukt zählen. Und eine erfolgreiche Regierung will eben dieses erhöhen.
Gruß
exeon