hiho
möööp falsch
xD
Das Sonderkündigungsrecht hängt ab von der Veräußerung =>
Eigentümerwechsel => Halterwechsel
keine thema
die VN-Eigenschaft ist
da nicht maßgeblich. Letztlich ist das aber ein strittiges
Thema,
hm, seh ich nicht so. aber gerade der geschilderte fall führt regelmäßig zu komplikationen. weil anders herum sagt die vorversicherung auch „möööp doppelversicherung, bei uns gleiches kfz versichert“ wenn die vwb-anfrage kommt. und die 29a3-anzeigen der zulassungsstellen stimmen in letzter zeit auch oft nicht, so dass man einen halterwechsel erkennen würde. also was machen … nicht lang diskutieren, reisende soll man nicht aufhalten …
Anmerkung: als „übernehmender“ VR würde ich solche KUnden gar
nicht in Deckung nehmen, aber das ist was anderes
deswegen gibbet bei uns auch nen guten zuschlag für solche unsitten. nur bei ehepartnern leider nicht.
snake