Freistellung für Großeltern

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Vater einer einjähringen Tochter und derzeit Angestellter. Meine Freundin und Mutter meiner Tochter soll ab diesem Monat ihr Doktorandenstipendium fortsetzen (Unterbrechnug war nur bis max. 1 Jahr möglich). Wir möchten die Betreuung unserer Tochter durch die Großmutter sicherstellen, da eine Erziehung im nahen Umfeld bei dem derzeitigen Gegebenheiten als beste Alternative erscheint. Kinderkrippenplätze sind derzeit nicht verfügbar. Die Großmutter empfängt derzeit Arbeitslosengeld 2. Ist es möglich Sie für gewisse Zeit für die Kinderbetreuung von Maßnahmen freizustellen oder gibt es andere Möglichkeiten die Betreuung durch die Großmutter sicherzustellen?

Je nach Maßnahme geht man bei einem vorhandenen Kind auch zum wohle des Kindes Kompromisse ein. Das liegt aber immer in der Entscheidung deren die das Genehmigen.

Hallo,

Elternteile können sich für häusliche Tätigkeiten, z.B. Kindererziehung oder Altenpflege von der Jobsuche befreien lassen.
Wie das mit grpßmüttern ist, weiß ich leider nicht. Kommt vielleicht auch darauf an, wie der jew. MA bei der ARGE das einstuft. Probieren geht hier eindeutig über Studieren (Einspruchsmögl. auf Bescheide und geg. Vortrag beim Sozialgericht besteht immer noch).