bildungsgutschein von der arbeitsagentur
Von: , 12.11.2009 19:20 Uhr
Guten Tag, ich bin seit 17.10.09 arbeitslos bin Arzthelferin und Heilpraktikerin.Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bis April 2010,habe nur 15 Monate gearbeitet.Jetzt möchte ich eine Weiterbildung( mit Bildungsgutschein)als Pharmareferentin machen,dieses wurde abgelehnt mit der Begründung- "die Maßname überschreitet die Höchstförderdauer". (Die Ausbildung würde in einer Online-Pharmaschule ca.5-6 Monate dauern) Heißt also nach § 77 Abs. 4 SGB III, die Förderung steht mir nicht, zu weil die Voraussetzungen fehlen,ein Bildungsgutschein steht mir nicht zu.
Nun meine Frage: Kann ich dagegen einen Widerspruch einlegen, und wenn ja hatte schon mal jemand Erfolg mit solch einem Wiederspruch. Vielen Dank
