Hallo Hansumi!
Zu deinen Fragen:
Es tauchen aber immer wieder neue Fragen auf: Muss ich das 2.Semester auch durchziehen, wenn ich mich rückmelde oder kann ich einfach nicht hingehen?
Ein Studium ist in der Regel keine Pflichtveranstaltung, da man sich vertraglich nicht auf feste Anwesenheitszeiten bzw. Anwesenheitspflichten gebunden hat. Ich persönlich habe so etwas bei „normalen“ Unis und FHs noch nicht gehört. Anders könnte es bei privaten Schulen / Akademien aussehen, wäre dann aber im Einzelfall zu prüfen. Es ist möglich, dass der Zugang zu bestimmten Prüfungen oder der Teilnahme an weiterführenden Vorlesungen aufgrund fehlender Leitung verwehrt wird.
Muss ich Studiengebühren bezahlen,wenn ich mich rückmelde und dann nicht hingehe?
Ja. Da die Studiensekretariate der Unis / FHs im allgemeinen nicht überprüfen, ob und wie ernsthaft man studiert und die Studiengebühren zum Anfang eines Semsters erhoben werden, wo die Studienleistung noch nicht ersichtlich ist, werden trotz Nichtteilnahme Studiengebühren verlangt. Eine Ausnahme besteht, wenn man ein Urlaubssemester beantragt. Das ist bei bestimmten Vorraussetzungen möglich, wie Erziehungszeiten oder Praktika. Hier fallen dann nur noch die Semestergebühren an.
Werden meine Noten der Prüfungen an die nächste UNI weitergegeben oder werten die dann nur meine Abiturnoten?
Da die Vorleistungen an der Uni nicht verlangt werden, sind sie nicht ausschlaggebend und werden nicht berücksichtigt.
Kann ich mit bafög Probleme kriegen?
Ich hatte nie BaföG bekommen und kann daher hier nur sagen, dass mir bekannt ist, dass das BaföG-Amt regelmäßig einen Leistungsnachweis anfordert um sicherzustellen, dass der Student das Geld auch wirklich für seine Studienaufwendung bezieht. Leider kann ich nicht allzuviel dazu sagen, wie sich das mit einem Studiengangwechsel verhält.
Danke jetzt schon mal für die Antworten!
Bitte.
P.S.: Als kleinen Tipp: Ich weiß zwar nicht genau, wie ein Ernährungswissenschaftsstudium aufgebaut ist und welche Fächer für das Lehramtsstudium angestrebt werden, aber manche Studiengänge haben Überschneidungspunkte. Es könnte daher sein, dass bereits abgelegte Prüfungen oder auch ausstehende Prüfungen des nächsten Semesters für den neuen Studiengang angerechnet werden können. Es könnte daher sinnvoll sein, sich im Vorfeld an das Prüfungsamt des neuen Studiengangs zu wenden um das abzuklären.
Viele Grüße!