Was ist wichtig beim Wechseln vom Studiengang?

Hallo!

Ich studiere jetzt im 1. Semester Ernährungswissenschaften und stehe kurz vor den Prüfungen. Eigentlich wollte ich aber schon immer Lehramt für Grundschule studieren, hätte da auch schon eine Zusage bekommen, habe aber dann abgelehnt, weil ich für mein jetziges Studium bereits Wohnung usw. hatte. Nun möchte ich die Prüfungen mitschreiben und mich vorsichtshalber für das nächste Semester zurückmelden. Ziemlich sicher aber werde ich dann trotzdem wechseln und die Zeit bis zum nächsten WS mit Nebenjobs und Praktika überbrücken.

Es tauchen aber immer wieder neue Fragen auf: Muss ich das 2. Semester auch durchziehen, wenn ich mich rückmelde oder kann ich einfach nicht hingehen? Muss ich Studiengebühren bezahlen, wenn ich mich rückmelde und dann nicht hingehe? Werden meine Noten der Prüfungen an die nächste UNI weitergegeben oder werten die dann nur meine Abiturnoten? Kann ich mit bafög Probleme kriegen?

Danke jetzt schon mal für die Antworten!

Hallo!

Das wüsste ich selbst gern. Ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich hoffe, dass dir jemand annderes hier helfen kann.

Du kannst einfach nicht hingehen. Ja, solange du rückgemeldet sein möchtest, muss du Studiengebühren zahlen, egal ob du hingehst oder nicht.
Meines Wissens nach, werden deine Noten nicht weitergegeben, auch nicht deine Abi-Noten.

Mit Bafög kenne ich mich nicht aus.

Hallo!

Auf den Studienplatz für Grundschullehramt von damals hast Du keinen Anspruch mehr. Das wäre nur so, wenn Du ihn nicht hättest antreten können aus wirklich guten Gründen (beispielsweise ein FSJ).
Wegen Zulassungsbeschränkung für Grundschullehramt habe ich keine Ahnung. Aber so lange Du eingeschrieben bist sammelst Du keine Wartezeit, falls das nötig werden könnte.

+++ Heute ist Bewerbungsschluss +++
(zumindest an vielen Unis)
Also schnell das Onlineformular ausfüllen und ins Studisekretariat flitzen).

Die Prüfungen für Deine aktuellen Module in Ernährungswissenschaften würde ich auf jeden Fall machen. Keine Angst, die gelten nicht für die Zulassung an einer anderen Uni. Aber vielleicht kannst Du das ein oder andere Modul nochmal als Wahlfach oder so verwursten, dann war die Zeit nicht ganz umsonst.

Bafög kann ich gar nichts zu sagen, aber soweit ich weiß wollen die schon Leistungsnachweise sehen für ihr Geld, also mach mal lieber die Prüfungen. Ich glaube einmal das Studienfach zu wechseln erlauben die auch, aber Du muss glaub innerhalb der ersten zwei Semester wechseln sonst gibt’s kein Geld mehr. Besser also einfach nachfragen.

Wenn mit Bafög kein Problem und Wartesemester nicht gebraucht werden würdde ich mich glaube auch zurückmelden. Ist am wenigsten Papierkram Die Semestergebühr fällt trotzdem an. Das Semesterticket kannst Du rückerstattet bekommen, wenn Du nachweist, dass Du beispielsweise Praktikumsedingt für mind. 3 Monate nicht im Studienort warst.
Du könntest Dich auch Beurlauben lassen. Dann zählt das Semester glaub trotzdem als Wartezeit. Musst Du im Studentensekretariat erfragen, welche Voraaussetzungen dafür erfüllt sein müssen (Praktikum?, Grundschulpraktikum?)

Gruß, Ilse

Nun möchte

ich die Prüfungen mitschreiben und mich vorsichtshalber für
das nächste Semester zurückmelden. Ziemlich sicher aber werde
ich dann trotzdem wechseln und die Zeit bis zum nächsten WS
mit Nebenjobs und Praktika überbrücken.

Es tauchen aber immer wieder neue Fragen auf: Muss ich das 2.
Semester auch durchziehen, wenn ich mich rückmelde oder kann
ich einfach nicht hingehen? Muss ich Studiengebühren bezahlen,
wenn ich mich rückmelde und dann nicht hingehe? Werden meine
Noten der Prüfungen an die nächste UNI weitergegeben oder
werten die dann nur meine Abiturnoten? Kann ich mit bafög
Probleme kriegen?

Danke jetzt schon mal für die Antworten!

Hallo,

zu den Fragen. Wenn du weiter immatrikuliert bist, musst du die Studiengebühren bezahlen, du könntest höchstens ein Urlausbsemester anmelden.
Kann mir nicht vorstellen, dass deine Noten weitergeleitet werden, sondern die Abiturnoten werden als Grundlage herangezogen werden.
Generell (jedenfalls war es früher so) ist ein Studienfachwechsel innerhalb der ersten vier Semeester beim Bafög okay. Die Unterstützung würde aber wegfallen, wenn di dich jetzt doc, um die Studiengebühren zu sparen exmatrikulierst.

Grundsätzlich können aber solche Fragen immer bei der Studienberatung o.ä. geklärt werden.

Grüße
Mareike

Hallo, man man sich rückmeldet, muß die Gebühr gezahlt werden. Allerdings kann man nicht hingehen, was verschwendung wäre. Noten und ECTS vom alten Studiengang können anerkannt werden. Das liegt im Ermessensspielraus der Hochschule. Im schlimmsten Fall, gibt es nichts. Zum Wechsel würde ich beim BAFÖG-Amt nachfragen. Ist etwas schwierig so pauschal zu sagen.

mfg

Scotty

hallo,

also Studiengebüren bezahlst du auf jeden Fall, was du mit der Zeit die dir bleibt machst ist dir überlassen.
D.h. du musst nicht zur Uni gehn wenn du nicht möchtest.
Was ich dir aber empfehlen muss, guck mal in´s Vorlesungsverzeichnis deiner Uni, ob es dort Fächer gibt, die für dein Lehramtstudium von Interesse wären.
Da könntest du dich schon gut vorbereiten und einiges vorarbeiten.

Bafög solltest du weiterhin bekommen, aber ich befürchte, das es dann nur noch 4 Semester gezahlt wird. Da solltest du dich am besten an das zuständige Amt wenden.

Was mit den Prüfungsergebnissen geschieht, kann ich dir nicht mit Sicherheit beantworten.

Falls noch irgendwas offen ist, sag einfach bescheid.

Gruß Rudi

Hallo Hansumi!

Zu deinen Fragen:

Es tauchen aber immer wieder neue Fragen auf: Muss ich das 2.Semester auch durchziehen, wenn ich mich rückmelde oder kann ich einfach nicht hingehen?
Ein Studium ist in der Regel keine Pflichtveranstaltung, da man sich vertraglich nicht auf feste Anwesenheitszeiten bzw. Anwesenheitspflichten gebunden hat. Ich persönlich habe so etwas bei „normalen“ Unis und FHs noch nicht gehört. Anders könnte es bei privaten Schulen / Akademien aussehen, wäre dann aber im Einzelfall zu prüfen. Es ist möglich, dass der Zugang zu bestimmten Prüfungen oder der Teilnahme an weiterführenden Vorlesungen aufgrund fehlender Leitung verwehrt wird.

Muss ich Studiengebühren bezahlen,wenn ich mich rückmelde und dann nicht hingehe?
Ja. Da die Studiensekretariate der Unis / FHs im allgemeinen nicht überprüfen, ob und wie ernsthaft man studiert und die Studiengebühren zum Anfang eines Semsters erhoben werden, wo die Studienleistung noch nicht ersichtlich ist, werden trotz Nichtteilnahme Studiengebühren verlangt. Eine Ausnahme besteht, wenn man ein Urlaubssemester beantragt. Das ist bei bestimmten Vorraussetzungen möglich, wie Erziehungszeiten oder Praktika. Hier fallen dann nur noch die Semestergebühren an.

Werden meine Noten der Prüfungen an die nächste UNI weitergegeben oder werten die dann nur meine Abiturnoten?
Da die Vorleistungen an der Uni nicht verlangt werden, sind sie nicht ausschlaggebend und werden nicht berücksichtigt.

Kann ich mit bafög Probleme kriegen?
Ich hatte nie BaföG bekommen und kann daher hier nur sagen, dass mir bekannt ist, dass das BaföG-Amt regelmäßig einen Leistungsnachweis anfordert um sicherzustellen, dass der Student das Geld auch wirklich für seine Studienaufwendung bezieht. Leider kann ich nicht allzuviel dazu sagen, wie sich das mit einem Studiengangwechsel verhält.

Danke jetzt schon mal für die Antworten!
Bitte.

P.S.: Als kleinen Tipp: Ich weiß zwar nicht genau, wie ein Ernährungswissenschaftsstudium aufgebaut ist und welche Fächer für das Lehramtsstudium angestrebt werden, aber manche Studiengänge haben Überschneidungspunkte. Es könnte daher sein, dass bereits abgelegte Prüfungen oder auch ausstehende Prüfungen des nächsten Semesters für den neuen Studiengang angerechnet werden können. Es könnte daher sinnvoll sein, sich im Vorfeld an das Prüfungsamt des neuen Studiengangs zu wenden um das abzuklären.

Viele Grüße!

Hallo!

Hallo Hansumi,…

Ich studiere jetzt im 1. Semester Ernährungswissenschaften und
stehe kurz vor den Prüfungen. Eigentlich wollte ich aber schon
immer Lehramt für Grundschule studieren, hätte da auch schon
eine Zusage bekommen, habe aber dann abgelehnt, weil ich für
mein jetziges Studium bereits Wohnung usw. hatte. Nun möchte
ich die Prüfungen mitschreiben und mich vorsichtshalber für
das nächste Semester zurückmelden. Ziemlich sicher aber werde
ich dann trotzdem wechseln und die Zeit bis zum nächsten WS
mit Nebenjobs und Praktika überbrücken.

Es tauchen aber immer wieder neue Fragen auf: Muss ich das 2.
Semester auch durchziehen, wenn ich mich rückmelde oder kann
ich einfach nicht hingehen?

– kannst du machen wie du willst, zwingt dich niemand!

Muss ich Studiengebühren bezahlen,

wenn ich mich rückmelde und dann nicht hingehe?

– klar mußt du zahlen, schließlich sind in den Bundesländern wo Studiengebühren fällig werden keine Anwesenheitslisten im Umlauf, sondern es kommt auf deine tatsächliche Einschreibung an einer Uni an; dann
werden auch Studiengebühren fällig. (Solltest du dir überlegen, ob der „Status“ Student dir nützt -bspw je nach Alter in der Krankenversicherung beitragsfrei bei den Eltern mitversichert zu sein und sonstige Studi-Vergünstigungen…)

Werden meine

Noten der Prüfungen an die nächste UNI weitergegeben oder
werten die dann nur meine Abiturnoten?

– kommt auf dein Gebiet an, in welches du wechseln willst. Hat das neue Gebiet einen Bezug zu Ern.wiss., könntest du dir einige Scheine anrechnen lassen und sparst dir im neuen Studiengang (nach Anerkennung der Scheine) einige Kurse. Automatisch wird nix an eine andere Uni/Fachbereich weitergegeben. Willst du an der neuen Uni in einem höheren Semester einsteigen, mußt du natürlich Scheine/Kurse nachweisen. Ansonsten brauchst du nur dein Abi-Zeugnis zum Studienbeginn. (ggf. Praktikanachweise)

Kann ich mit bafög

Probleme kriegen?

– Da kann ich dir nur aus meiner Praxis was sagen, ist schon einige Zeit her: Grds. hast du Anspruch auf BAFöG (mal von den Einkommensgrenzen abgesehen) bis zum Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen studierten Faches. Wenn du zu einem späten Zeitpunkt im Studium wechselst oder ggf. sogar in ein „artverwandtes“ Fachgebiet, dann könnten dir im schlimmsten Fall deine bisherigen BAFöG Bezugszeiten angerechnet werden. Aber nach einem Semester wird es da wohl keine Probs geben!

Danke jetzt schon mal für die Antworten!

– VIEL ERFOLG UND NICHT ENTMUTIGEN LASSEN !!

Grüße, kittekat_erna

Wenn das zweite SEM begonnen wird, dann müssen Studiengebühren gezahlt werden.
mit Bafög kann es vielleicht Probleme geben.
Du kannst bereits erreichte Noten und Scheine bei der neuen Hochschule anerkennen lassen und dir ggf. die ein oder andere Prüfung dadurch ersparen.
Einfach so werden Noten nicht weitergegeben.
Ob du im SEM in die Uni must … ne, wenn de eh net mehr willst … dann läßte dat einfach ;O)

Wenn du nicht hingehst, dann kannst du keine Leistungen erbringen und das Sem ist verloren - auch die Studiengebühren.

Vielleicht wäre es einfacher, nicht ins 2 SEM weiterzugehen.
Du suchst dir ein Praktikum - bewirbst dich bei einer anderen Uni -läßt die Leistungen anerkennen und studierst dann fein das neue Fach

Grüße

Hallöchen, das klingt als wärst du in Panik geraten.
mach dir keine Sorgen, mit dem Bafög wirst du keine Probleme bekommen. Ich weis, dass man normalerweise, wenn man sich von der uni meldet und halbes semester pause macht,das man das melden muss, oder wenn nicht,dann dieses Geld zurückzahlen musst.
Denke auch, dass deine Noten an die andere uni weitergegeben werden,vorsichtshalber das abizeugnis aber mitnehmen. In der Uni würde ich mich auf jeden fall abmelden, denn soweit ich weis, muss man dann keine Studiengebühren zahlen. Ich mache zur zeit eine semesterpause und in dieser zeit, ist man von den kosten befreit.

Hallo Marushja

Hallöchen, das klingt als wärst du in Panik geraten.

Hm ja, ein bisschen… :wink:
Aber danke für deine Antwort!

Ich mache

zur zeit eine semesterpause und in dieser zeit, ist man von
den kosten befreit.

Betrifft das also die Studiengebühren? Was machst du denn jetzt in der Semesterpause, kannst du da arbeiten oder gibt es eine „Verdienst-Grenze“ oder ähnliches? Weil ich möchte während dem SS auch arbeiten, weil ich ja erst im WS neu anfangen kann. Und ich weiß nicht, ob ich da eventuell Probleme bekommen kann, falls ich „zu viel“ oder allgemein etwas Geld verdiene.

Lg, Hansumi

Hallo Mareike!

Generell (jedenfalls war es früher so) ist ein
Studienfachwechsel innerhalb der ersten vier Semeester beim
Bafög okay. Die Unterstützung würde aber wegfallen, wenn di
dich jetzt doc, um die Studiengebühren zu sparen
exmatrikulierst.

Weißt du, ob die Bafög-Leistungen dann für die gesamte Studienzeit wegfallen würden oder eben nur für das Semester, in dem ich mich eximmatrikuliert habe?

Hallo Hansumi,

leider weiß ich nicht, in welchem Bundesland du wohnst bzw. studierst. Hier, in Bayern, werden in den nächsten beiden Semestern die G8- und G9-Abiturgänge anfangen zu studieren. Solltest du also in Bayern studieren, solltest du bedenken, dass sich die Auswahlgrenzen, also die NCs vermutlich sehr weit nach oben ändern werden. Eventuell vorher gesammelte Wartesemester zählen nicht mehr, sie sind bei deiner Einschreibung in Ernährungswissenschaften verfallen.

Das 2. Semester musst du, wenn du immatrikuliert bleiben willst, insofern „durchziehen“, dass du dich zurückmeldest und auch den Semesterbeitrag zahlst. Selbst wenn du nicht zu Vorlesungen erscheinst, ist also das Zahlen des Semesterbeitrags notwendig. Vorsichtig solltest du aber sein, wenn du immatrikuliert bleiben willst, um BAFöG zu erhalten. Du bekommst das Geld schließlich, um den Studium zu finanzieren. Sollte man dir „auf die Schliche kommen“, kann es sein, dass du kein Geld mehr erhältst oder sogar etwas zurückzahlen musst.
Allerdings gibt es auch BAFöG für Praktika: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/487.php

Ich hoffe, das hat dir geholfen.

Viel Glück,
marienkäfer

Ja das heißt das man von den Studiengebühren befreit ist, jedoch weis ich nciht wie es bei euch ist. Auf jeden fall würde ich dir raten sich in deriner

Hallo,

da die Studiengänge nichts miteinander zu tun haben, wirst du dich vermutlich auch an der nächsten Uni für nichts „rechtfertigen“ müssen, d.h. Scheine anrechnen o.Ä. geht ja dann ohnehin nicht.
Ich glaube nicht, dass es ein Problem ist, dich einzuschreiben und dann nicht hinzugehen.

Studiengebühren zahlt man doch unabhängig davon, ob man Veranstaltungen besucht, oder? Da kenne ich mich leider nicht aus, an meiner Uni gibt es (zum Glück) noch keine.

Ich denke, es werden nur deine Abiturnoten gewertet.

Mit bafög dürfte es bei einem Wechsel nach dem 2. Semester noch keine Probleme geben. Da würde ich mich aber unbedingt bei deiner/m SachbearbeiterIn informieren, da es schon Fristen gibt, bis zu denen man bestimmte Leistungen erbracht haben muss.

Viel Erfolg!

Hallo,

ich würde denken, dass es kein Problem ist, wieder Bafög zu bekommen. Um aber sicher zu gehen, würde ich bei der Bafög-Stelle nachfragen.

Grüße

Mareike