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Re: was darf ich im sanitärbereich ohne meister
Hallo,
grundsätzlich ist hier einigen Antworten natürlich zuzustimmen. Wenn man von gewissen Dingen keine Ahnung hat und einem eine fundierte Ausbildung fehlt., (Gas – Wasser – Strom.) dann sollte man unbedingt die Finger davon lassen !
Es ist aber möglich, im Rahmen des freien Handwerks auch vollhandwerkliche Arbeiten ohne Meisterbrief anzubieten.
Das darf man nach deutschem Recht und Gesetz auch ohne Meisterbrief. Man muss es nur richtig machen, damit es keinen Ärger gibt.
Im Bereich „Badsanierung“ usw. gibt es gute Möglichkeiten selbständig ohne Meisterbrief tätig zu werden.
Eine Möglichkeit ist, ein Gewerbe etwa als Allroundhandwerker zu gründen, Hausmeisterservice, - Trockenbau oder Ähnliches. Im Rahmen eines solchen Gewerbes gibt es auch die Möglichkeit Fliesen zu legen oder auch andere vollhandwerklichen Arbeiten vorzunehmen. (etwa Badsanierungen usw.)
Achtung, jetzt nicht einfach loslegen, denn ein Gewerbe ohne Meisterbrief will gut geplant sein, damit man sich gegenüber Handwerkskammern nicht angreifbar macht !
Es soll ja auch fundiert und nachhaltig gegründet werden, - und deutsches Recht und Gesetz soll unbedingt eingehalten werden. Deshalb empfehle ich Existenzgründern ohne Meisterbrief auch unbedingt sich einmal hier umzuschauen:
www.ohnemeisterbrief.de
Fliesen ohne Meisterbrief zu verlegen ist aber auch kein Problem mehr, weil dieses Gewerbe nicht mehr „Meisterpflichtig“ ist. Gewerbeanmeldung reicht.
Man wird bei der Handwerkskammer im Rahmen der Handwerksähnlichen Gewerbe registriert.
Aber Vorsicht, denn wer jetzt einen Fliesenbetrieb gründet und darüber hinaus andere vollhandwerkliche Arbeiten anbieten will, etwa Badsanierung, der muss dann auch wieder die Grundsätze des freien Handwerks anwenden.
JA !!! Alles sehr kompliziert, deshalb unbedingt gut recherchieren damit alles nach Recht und Gesetz läuft. Genau das ist leider oftmals das Problem von guten Handwerkern.
Fazit:
Im Handwerk kann man fast alles auch ohne Meisterbrief, weil der Gesetzgeber dies so vorgesehen hat. Dies alles als Handwerker aber zu durchschauen und richtig anzuwenden ist meist das Problem. Genau das aber sollte man unbedingt tun, weil nur der Existenzgründer für sein tun verantwortlich ist.
Alles Gute und viel Erfolg.
Ich erteile keine Rechtsberatung. Bei meinen Ausführungen handelt es sich um meine persönliche Meinung und mein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung.
Guten Tag,