Steuern? Auslandssitz

Ich habe meinen Wohnsitz in Griechenland und halte mich mehr als 183 Tage dort auf. Bin Freiberuflich in Deutschland tätig. Wo muss ich meine Steuern bezahlen?

Hallo,
wie bei steuerlichen Fragen oft üblich, lautet die Antwort leider „es kommt darauf an“. Anhand der dürftigen Angaben würde ich sagen Griechenland hat das Besteuerungsrecht, aber !! „freiberuflich tätig“ ist ein weiter Begriff.
Was genau ist „freiberuflich“? Ein Gewerbe mit Firmensitz in Griechenland und einer Betriebsstätte in Deutschland? Oder ein Gewerbe mit Firmensitz in Deutschland? Oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland?
Grundsätzlich geregelt ist das Besteuerungsrecht im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland.
Die Frage kann aber insgesamt nur jemand beantworten, der mehr Angaben von Ihnen bekommt.
Daher würde ich in diesem Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen, der auf solche Fragen spezialisiert ist. Der stellt dann auch seinerseits die richtigen Fragen, damit sich eine korrekte Antwort ergibt.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Wo wohnen Sie, wenn Sie ein Deutschland sind? Im Hotel?
Sie sind Freiberufler (Artz, Notar, Klavierlehrer, Kükenzähler, Schriftsteller etc.)?
Und dritte Frage: Sie haben kein Gewerbe in Deutschland angemeldet?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ODER gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 180 Tage) in Deutschland haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig.
Wenn das nicht zutrifft und Sie in Deutschland freiberuflich tätig sind, sind Sie u.U. beschränkt steuerpflichtig und es greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Das DBA mit Griechenland kenne ich allerdings nicht. Meist ist es so, dass Sie im Wohnsitzland Ihre ausländischen Einkünfte erklären müssen. Hierzu sollten Sie einen Steuerexperten in Griechenland befragen.

Ich habe meinen Wohnsitz in Griechenland und halte mich mehr
als 183 Tage dort auf. Bin Freiberuflich in Deutschland tätig.
Wo muss ich meine Steuern bezahlen?

Servus,
meines Wissens am Wohnsitz,wenn die Angaben wie genannt sind.Das betrifft mit Sicherheit die Einkommenssteuer.
Wie das mit der Gewerbe-und Umsatzsteuer ist, kann ich jedoch nicht beantworten.
Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG Hydropath

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, in Griechenland, wenn Du WIRKLICH so lange da lebst.
Kann allerdings sein, dass es aufgrund spezifischer Mermale der Tätigkeit anders ist, ich würde zur Sicherheit einen Steuerberater in Deutschland fragen

Ich habe meinen Wohnsitz in Griechenland und halte mich mehr
als 183 Tage dort auf. Bin Freiberuflich in Deutschland tätig.
Wo muss ich meine Steuern bezahlen?

Vielen Dank für die Antwort.

Ich arbeite als Honorararzt in einer Klinik.
Dort habe ich ein Zimmer im Wohnheim.
Bin über eine Servicegesellschaft als Freiberufler, nur für die Zeit, wenn ich in Deutschland arbeite angestellt.

In Griechenland habe ich eine Praxis und bezahle meine Steuern und Sozialabgaben an den griechischen Staat.

Einen griechischen Steuerexperten habe ich schon aufgesucht, mit der Antwort von ihm wird es noch etwas dauern.

Schöne Grüße

Vielen Dank für die Antwort.

Ich arbeite als Honorararzt in einer Klinik.
Dort habe ich ein Zimmer im Wohnheim.
Bin über eine Servicegesellschaft als Freiberufler, nur für die Zeit, wenn ich in Deutschland arbeite angestellt.

In Griechenland habe ich eine Praxis und bezahle meine Steuern und Sozialabgaben an den griechischen Staat.

Einen griechischen Steuerexperten habe ich schon aufgesucht, mit der Antwort von ihm wird es noch etwas dauern.

Schöne Grüße.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe

Vielen Dank für die Info

Sorry,

habe mich als Interessierter eingestellt, hier bin ich selbst überfragt. Hoffe es findet sich ein Experte.

Ich habe meinen Wohnsitz in Griechenland und halte mich mehr
als 183 Tage dort auf. Bin Freiberuflich in Deutschland tätig.
Wo muss ich meine Steuern bezahlen?

Hallo,
Das macht die Sache klarer. Als Arzt erzielen Sie in Deutschland, wenn Sie nicht angestellt sind, auf jeden Fall Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG. Jetzt schreiben Sie, dass Sie über eine Servicegesllschaft angestellt sind, wenn dem so wäre, dann würde Ihnen die Servicegesellschaft Lohn bezahlen, dann hätten Sie wieder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG.
Was Sie aber (meiner Meinung nach) meinen, ist dass Sie von der Servicegesellschaft vermittelt werden und von den Klinkiken dann direkt bezahlt werden (der klassische Honorararzt eben), das wären dann wieder Einkünfte nach § 18 EStG.
Googeln Sie doch mal nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Griechenland - Deutschland. Dort ist genau geregelt, welches Land das Besteuerungsrecht hat.
Meines Erachtens gilt in Ihrem Fall Artikel 11 des DBA:

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Einkünfte aus Arbeit
(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, können nur in diesem Staate besteuert werden, es sei denn, daß die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dem anderen Vertragstaat regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt. Verfügt sie über eine solche feste Einrichtung, so kann der Teil der Einkünfte, der dieser Einrichtung zuzurechnen ist, in diesem anderen Staate besteuert werden. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen können Einkünfte, die berufsmäßige Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernsehkünstler und Musiker, sowie Sportler, aus ihrer in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sie diese Tätigkeit ausüben.
+++++++++++++++++++
Grundsätzlich hätte als D das Besteuereungsrecht, es sei denn die Einkünfte als Honorararzt in D, wären ihrer Praxis in Griechenland zuzurechnen. Aber ich nehme an, dass ihre Honorararzttätigkeit nichts mit der Praxis in Greichenland zu tun hat, daher hat wohl tatsächlich D das Besteuerungsrecht.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo,
sorry, damit kenne ich mich leider gar nicht aus.
Es gibt aber ein Buch „Der große Konz (2011)“ - da könnte etwas drinstehen.
Viel Erfolg!
Roger

Ich habe meinen Wohnsitz in Griechenland und halte mich mehr
als 183 Tage dort auf. Bin Freiberuflich in Deutschland tätig.
Wo muss ich meine Steuern bezahlen?

Bin überfragt, ob zwischen Deutschland und Griechenland ein Abkommmen besteht. Bitte beim zuständigen SB des Finanzamtes nachfragen;ggf. beim Finanzamt (HWS in Deutschland).

Vielen Dank für die Antwort.

Habe mich bei einem Rechtsanwalt informiert.
In der EU bezahlt man dort Steuern, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.

Lebensmittelpunkt hat man dort,

-wo man sich mehr als 183 Tage im Jahr aufhält
-und eine feste Wohnung hat

Bin überfragt, ob zwischen Deutschland und Griechenland ein
Abkommmen besteht. Bitte beim zuständigen SB des Finanzamtes
nachfragen;ggf. beim Finanzamt (HWS in Deutschland).