Arbeitsloss und Krankenversicherung?

Hallo,

habe lebe seit sechs Jahren im Ausland gelebt, dort habe ich auch mein Studium absolviert.
Werde im Februar meine derzeitige Stelle aufgeben und möchte erstmals wieder zurück nach Deutschland ziehen.

Müsste ich mich dort sofort Arbeitslos melden um auch gesetzlich Krankenversichert zu werden? Zur Zeit könnte ich mir sonst keine Krankenversicherung leisten.

Leider kann man ihre Frage nicht so einfach beantworten. Es kommt darauf an, wie sie und in welchem Ausland sie versichert waren. Sie benötigen zudem noch einen Nachweis darüber, dass sie sich wirklich im Ausland aufgehalten haben.

Ich gehe mal davon aus, dass sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen werden, dann wird sie das Jobcenter freiwillig bei einer Krankenkasse anmelden oder als pflichtversicherten, wenn Anspruch besteht.

Setzen sie sich bitte schon jetzt mit dem Jobcenter in Verbindung und mit ihrer letzten Krankenkasse um zu klären, was sie alles benötigen.

Gruß
Christoph

wenn Du hier eine Arbeit in ein paar Wochen antritts: nein.
Wenn Du vorerst keine Arbeit haben wirst:
ja.
Hupftiegel

Ich lebe in England und bin bei der NHS Krankenversichert.
Nachweis ist kein problem.
Mein Hauptanliegen ist nicht das Arbeitslosengeld sonder dass ich Krankenverischert bin.

Vielen Dank
LG
Emanuela

Hallo,

es ist relativ einfach:
Erhalten sie Leistungen vom Jobcenter, dann zahlen diese auch die Krankenversicherung. Erhalten sie keine Leistungen, dann müssen sie selbst zahlen.

Sie benötigen den Versicherungsverlauf (Mitgliedsbescheinigung) dieser NHS zur Vorlage bei der deutschen Krankenkasse. Wird dies alles anerkannt, dann sind sie wieder gesetzlich versichert. Von daher rate ich dringend das sie sich dringend vor dem Umzug mit dem Jobcenter und der Krankenkasse in Verbindung setzen. Aus Erfahrung weiß ich, dass es sehr schwer ist die nötigen Unterlagen aus England zu bekommen, wenn man dort nicht mehr gemeldet ist.

Unter 0800/1010099 erhalten sie Morgen bis 13 Uhr kompetente Infos und die Woche über von 8-20Uhr.

Gruß
Christoph

Ja, mit einem Wohnsitz in Deutschland ist man sofort krankenversicherungspflichtig (und man braucht ja auch eine).

Wie das im Detail läuft, kann man mit den bisherigen Angaben noch nicht beantworten. Arbeitslosengeld I mit gesetzlicher Krankenversicherung gibt es nur mit Vorversicherungszeiten. Wenn das Ausland in der EU war, könnte es welche geben.

Sonst erhält man bei Bedürftigkeit ALG II (landläufig Hartz IV genannt). Und wo man dann krankenversichert wird, hängt von der letzten Krankenversicherung in Deutschland bzw. der EU ab.

Viel Glück

Hallo,

vor einer Antwort erst noch einige Fragen:

  • Um welchen Staat handelt es sich?

  • Wie lange wurde in die ausl. Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung eingezahlt?

  • Welche Krankenversicherung bestand zuletzt in Deutschland: gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung (ggf. auch über die Eltern)?

Danke.

Gruß

RHW

Hallo Emu,

wellcome back.

Du musst dich nach deiner Ankunft in Deutschland unverzüglich beim Job-Center arbeitssuchend melden. Arbeitslosengeld 1 erhältst du ja nicht, da du nicht versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Wenn du arbeitsfähig bist steht dir aber das AlG 2 (Hartz IV) zu. Dies beträgt 359,00 € plus die angemessene Miete für bis zu 45 qm (Einzelperson).

Dabei wirst du auch über Arbeitsmöglichkeiten informiert.

Diese Meldung ist wichtig für die Krankenversicherung.

Seit 2008 gilt in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Wenn du dich verspätet meldest, musst due Beiträge nachentrichten.

Mit freundlichem Gruß

Hallo Emu264,

für eine fachgerechte Beantwortung ist eine „Krankenversicherungs-Biographie“ notwendig.

Ich gehe mal davon aus, dass Du noch die deutsche Staatbürgerschaft hast und früher mal pflichtversichert oder bei Deinen Eltern in der GKV familienversichert warst.

Wenn es so ist, melde Dich bei dieser Krankenkasse an, egal ab Du Dich arbeitslos meldest oder nicht.
Geregelt ist alles in unserm guten Sozialgesetzbuch. Infos unter: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html.
Eine bessere Auskunft erhälst Du mit der Angabe
wo warst Du früher in Deutschland versichert,
wo warst Du im Ausland versichert,
wie alt bist Du,
was wirst Du beruflich in Deutschland tun,
Viele Grüße Emex

Hallo,
um Ihre Frage beantworten zu können, muss man wissen, in welchem Land sie in den letzten Jahren gelebt haben. Eine Antwort mit den verschiedenen Möglichkeiten die es gäbe, würde den Rahmen hier sprengen. Am besten, Sie wenden sich an eine Krankenkasse Ihres Vertrauens.
Abwarten, bis Sie in Deutschland wieder krankenversicherungspflichtig werden, kann, aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, rückwirkend teuer werden. Also nochmal die Bitte, lassen Sie sich umgehend von einer guten Krankenkasse beraten.
mfg

Hallo,

arbeit suchend würde ich mich auf jeden Fall melden. Auch sollte ein Antrag auf Leistungen des ALG II gestellt werden. M.W. sind Sie dann auch krankenversichert.

Ja, Sie müssen aber auch ALG bekommen nur melden reicht nicht.

Hallo,

bekommen Sie denn Arbeitslosengeld dann? Sonst nützt das herzlich wenig.

ja musst du, ohne meldung beim amt musst du die beiträge selbst zahlen

Sie sind gesetzlich verpflichtet sich zu versichern, ob arbeitslos gemeldet oder nicht. Wenn sie nicht arbeitslos gemeldet sind muessen Sie die Kosten selber tragen. Das laege so ca. bei 160 Eur pro Monat fuer Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie Hartz4 beziehen zahlt das Amt die Versicherung, zumindest wenn Sie in der GKV sind, ansonsten nur einen Teil falls die Kosten fuer die Private den RFegelsatz uebersteigen. Sie muessen in die Kasse zurueck in der Sie vor dem Auslandsaufenthalt waren.

Warum wollen Sie sich denn nicht arbeitslos melden?

Hallo, eine schwierige Fragestellung! Aufgrund der Versicherungspflicht muss die Krankenkasse/Krankenversicherung Sie aufnehmen, wo Sie zuletzt versichert waren.

Nette Grüße

Hallo,

das ist nicht ganz leicht zu beantworten.

Wenn Sie vom Ausland nach Deutschland kommen und gar evtl. noch Anspruch auf ALG I haben, ist alles einfach: Sie melden sich s o f o r t nach ankunft in Dtl. beim Arbeitsamt, beziehen ALG I und das Amt zahlt ihre Versicherung. Alles ist schön :smile:

Sollten Sie keinen Anspruch auf ALG I haben, mus geprüft werden, ob sie bei ALG II Bezug überhaupt in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden. Das hängt nämlich von der vorherigen versicherung im Ausland ab: hatten Sie eine AuslandsREISEkrankenversicherung? Dann ist auch hier die Versicherung in Dtl. über die GKV gesichert. War es eine private Versicherung im Ausland… also keien REISEversicherung… müsstest du mal nachfragen, ob sich da was machen lässt. Hierzu kann ich auch nicht 100%ig was sagen. Ich denke auch, dass es auf das land ankommen könnte, woher sie zurückommen. Da hilft nachfragen bei der Krankenkasse, die sie ggf. wählen würden.

Würden Sie sich NICHT arbeitslos melden bzw. keinen Anspruch auf Leistungen haben, wird es komplizierter. Sie müssten zur letzten gesetzlichen krankenversicherung, wo sie zuletzt in dlt. versichert waren. Ich weiß aber nicht direkt, ob die sie einfach so aufnehmen könnten oder ob das nicht so einfach geht. Sorry, ich würde an deiner stelle wirklich in einer fachabteilung der krankenkasse deiner wahl nachfragen. per email geht das auch. die emailadresse findest du ja auch der internetseite…

viel erfolg.

Hallo Emu264,

kann in diesem Punkt leider nicht weiterhelfen, da ich in der privaten Krankenversicherung (Versicherungsvertragsgesetz) und nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch) tätig war.
Hoffe andere können mehr sagen.

Sorry.
Gruß Jeanny P.