Hallo,
das ist nicht ganz leicht zu beantworten.
Wenn Sie vom Ausland nach Deutschland kommen und gar evtl. noch Anspruch auf ALG I haben, ist alles einfach: Sie melden sich s o f o r t nach ankunft in Dtl. beim Arbeitsamt, beziehen ALG I und das Amt zahlt ihre Versicherung. Alles ist schön
Sollten Sie keinen Anspruch auf ALG I haben, mus geprüft werden, ob sie bei ALG II Bezug überhaupt in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden. Das hängt nämlich von der vorherigen versicherung im Ausland ab: hatten Sie eine AuslandsREISEkrankenversicherung? Dann ist auch hier die Versicherung in Dtl. über die GKV gesichert. War es eine private Versicherung im Ausland… also keien REISEversicherung… müsstest du mal nachfragen, ob sich da was machen lässt. Hierzu kann ich auch nicht 100%ig was sagen. Ich denke auch, dass es auf das land ankommen könnte, woher sie zurückommen. Da hilft nachfragen bei der Krankenkasse, die sie ggf. wählen würden.
Würden Sie sich NICHT arbeitslos melden bzw. keinen Anspruch auf Leistungen haben, wird es komplizierter. Sie müssten zur letzten gesetzlichen krankenversicherung, wo sie zuletzt in dlt. versichert waren. Ich weiß aber nicht direkt, ob die sie einfach so aufnehmen könnten oder ob das nicht so einfach geht. Sorry, ich würde an deiner stelle wirklich in einer fachabteilung der krankenkasse deiner wahl nachfragen. per email geht das auch. die emailadresse findest du ja auch der internetseite…
viel erfolg.