Lohnsteuer verpflegungsmehraufwand

sehr geehrte damen und herren,

ich unterschreibe ab 1.02.2011 ein arbeitsvertrag für ein jar bzgl. einer montage arbeit auswärts. unterkunft wird bezaht . der arbeitgeber zahlt mir zusätzlich kein verpflegungsgeld. frage

* kann ich den verpflegungsmehraufwand am ende vom jahr mir vom finanzamt " vercashen " also auszahlen lassen

* Frage 2 : Bekomme ich da ich nur 11 Monate statt einem jahr gearbeitet habe die lohnsteeuer wieder zurück also kann ich mir die ebenso vom finanzamt „auscashen“ lassen ?

mfg easy

Hallo, damit haben wir garnichts zu tun, sorry…

Hallo. Da kann ich leider nicht weiter helfen. LG

Ja, das sollte dann so sein.

sorry kann dir hier keine Antwort geben…

evtl. über Lohsteuer EV …

Gruß, Josef

hallo,

ich bekomme auch keine Verpflegungsgeld, obwohl der Arbeitgeber dadurch Steuern sparen kann.
Die genaue Höhe steht Ihr
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0120.htm
Von der Lohnsteuerbekommst du aber nicht das was dur vom Arbeitgeber bekommen würdest.

Gruß Homann