Liebe/-r Experte/-in,
sehr geehrte damen und herren,
ich unterschreibe ab 1.02.2011 ein arbeitsvertrag für ein jar bzgl. einer montage arbeit auswärts. unterkunft wird bezaht . der arbeitgeber zahlt mir zusätzlich kein verpflegungsgeld. frage
* kann ich den verpflegungsmehraufwand am ende vom jahr mir vom finanzamt " vercashen " also auszahlen lassen
* Frage 2 : Bekomme ich da ich nur 11 Monate statt einem jahr gearbeitet habe die lohnsteeuer wieder zurück also kann ich mir die ebenso vom finanzamt „auscashen“ lassen ?
mfg easy