vorgehen des datenschutzbeauftragten

Von: , 23.01.2011 22:17 Uhr


Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage zum Datenschutzbeauftragten.

Muß der Datenschutzbeauftragte selbst aktiv werden, oder ist er "lediglich" dazu da, auf Anfrage tätig zu werden?

Deutlicher gefragt:
Muß darf er in alles seine Nase stecken ?

Danke für die Antworten
Gruß
Christian

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: vorgehen des datenschutzbeauftragten

    Hallo Christian,

    über das Vorgehen des Datenschutzbeauftragten sollte in dem Seminar, dass Du zum Erhalt der nach § 4f BDSG erforderlichen Fachkunde besucht hast, gesprochen worden sein.

    Da der Datenschutzbeauftragte in der Anwendung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschhutzes weisungsfrei ist und zudem auf die Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinzuwirken hat, muss er selbst aktiv werden und darf auch - soweit es zur Aufgabenerfüllung erfordelich ist - in alles was mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun hat, seine "Nase hineinstecken".

    Viele Grüße,

    Werner Hülsmann

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