Arbeiten im Ausland - Krankenversicherung & EkSt

Hallo an alle Wissenden, bitte teilt etwas davon mit mir, da ich noch Recht jung bin und keine selbstständige Erfahrung mit Krankenversicherung und EkSteuererklärung habe. Mein Fall ist folgender:

Nach dem Abitur und während des Studiums habe ich 5 Jahre lang für ca. 500 € Netto im Monat gearbeitet, war gesetzlich Krankenversichert und habe keine EkStErklärung abgegeben. Es hat sich nie jemand beschwert, also war anscheinend alles rechtens.

Zum 30.09.2010 habe ich bei meinem Arbeitgeber gekündigt, da ich seither im nichteuropäischen Ausland (DomRep) arbeite. Ich habe einen ADAC Aulandsschutz ür 6 Monate abgeschlossen und plane das noch bis Ende 2011 zu machen, ehe ich wieder nach Deutschland zurückkehre. Hier verdiene ich 2500$ Netto im Monat, eine Wohnung und ein Auto. Das Geld kommt monatlich auf mein deutsches Konto.

Ich mache keine EkStErklärung, bin seit 30.09. nicht mehr krankenversichert und habe keine Anwartschaft bei der Krankenkasse abgeschlossen. Ich bin nicht arbeitslos gemeldet. Mein Hauptwohnsitz liegt immer noch in Deutschland.

  1. Was soll/kann ich mit meiner Krankenkasse machen, da ja egtl eine Versicherungspflicht besteht?
  2. Sollte ich eine EkStErklärung abgeben? Was wird da auf mich zukommen? Ist das Schwarzarbeit trotz Ausland?
  3. Hat jemand noch generell eine Anmerkung/ Tipp?

Vielen vielen Dank im Voraus, Palmine

Das ist alles nicht einfach.

Formal ist man mit Hauptwohnsitz in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Wenn man aber der Krankenkasse plausibel nachweisen kann, dass man den Lebensmittelpunkt im Ausland hat, sollte das funktionieren. Hauptwohnsitz in DomRep, Zweitwohnsitz oder keiner in D, sollte doch gehen ?
Bei Rückkehr nach D wird man wg. der Versicherungspflicht wieder von der Kasse aufgenommen, wo man zuletzt war.
(Richtig gesicherte Praxiserfahrungen hat man mit der Versicherungspflicht in solchen Fällen noch nicht, jede Kasse, jeder Bearbeiter kann das anders sehen.)
Der ADAC-Krankenschutz wird nicht akzeptiert werden. Kann der überhaupt solange angeschlossen werden ?

Zur Steuer kann ich wenig sagen: Werden in DomRep Steuern gezahlt ? Ist der Arbeitgeber in DomRep ?

Hallo Palmine,

Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht sind zwei getrennte Geschichten. Bzgl. der Krankenversicherung sind Sie nach meiner Ansicht gesetzlich Krankenversichert, welches aufgrund des Auslandsaufendhaltes ausgesetzt ist. Sobald Sie wieder in D sind, sind Sie wieder pflichtversichert, beid er Krankenkasse, wo Sie zuletzt in D versichert waren.
Für weitere Fragen dürfen Sie uns gern Kontaktieren unter 0421-6956645 oder www.fi-con.de

Hallo,
da du bisher krankenversichert warst, hat dein AG mit Sicherheit Lohnsteuer abgeführt, so dass die Tatsache, dass du keine Steuererklärung abgegeben hast, eher zu deinem Nachteil war (Steuerrückzahlung bei dem relativ niedrigem Einkommen).
Zur jetzigen Situation: Da du keinen deutschen AG hast und auch nicht in Deutschland arbeitest, besteht nach deutschen Recht in Deuitschland keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Für den evtl. Notfall (teurer Krankenhausaufenthalt in der Dom Rep. oder auch hier in Deutschland solltest du dir jedoch schleunigst eine private Krankenversicherung suchen, die entsprechend deinen Ansprüchen evtl. Krankheitskosten absichert, ansonsten musst du alle Krankheitskosten alleine bezahlen.

Hinsichtlich der Steuern würde ich mich an das Finanzamt wenden ! Wer ist dein AG, führt er Steuern in der Dom Rep. ab usw. Das solltest du mit dem FA klären.

Gruß ayro

Hallo Palmine,

das mit der Krankenkasse ist kein Problem. Notfalls kannst Du durch die Stempel im Pass nachweisen, dass Du Dich für längere Zeit im Ausland aufgehalten hast, auch wenn Dein Wohnsitz immer noch in Deutschland ist. Zum Theme EInkommensteuererklärung kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

zum Bereich Steuer kann ich keine Aussage treffen.
Thema Krankenversicherung: Ist es ein deutscher oder ein heimischer Arbeitgeber? Ist es ein heimischer Arbeitgeber, so gibt es keinen Schutz über die dt, Krankenkasse. Ist es ein deutscher, so gilt es mehrere Faktoren zu klären.

hallo,
eines der leichtesten Übungen.
Du wirst ohne Nachzahlung oder sonst eine „Quälerei“ in jeder GKV aufgenommen. Ebenso (solltest Du das wünschen und genügend verdienen, in jeder PKV.
Diese Nachzahlungspflicht trifft nur diejenigen, die in D arbeiten und leben und nicht versichert waren.
Du aber warst bis zu Deiner DomRep-Anstellung pflichtversichert, als KV-Versichert.
Also: wenn Du wieder nach D kommst um hier zu leben, dann melde Dich bei einer Versicherung Deiner Wahl an.
Und fertig ist die Laube.
Sollte diese Kasse Probleme machen (was ich nicht glaube, dann schreibe mir. Ich bring Dich unter.
Hupftiegel

Hallo,

kurz und knapp:

Es ist keine Schwarzarbeit.
Für die Krankenkasse reicht ein Nachweis, dass sie sich im Ausland aufgehalten haben.
Wenn sie zurück kommen und Anspruch auf ALG II haben oder hier wieder arbeiten gehen, dann werden sie ganz normal weiter versichert. Wenn nicht, dann bleibt die freiwillige Versicherung und die kostet ca. 140 EUR. Wichtig ist der Nachweis über ihren Auslandsaufenthalt da sie sonst die Monate die sie im Ausland waren auch zahlen müssen.

Viele Grüße
Christoph

Danke für die schnelle Antwort.
Ich zahle in der Dom keine Steuern, aber mein Arbeitgeber ist eine Dominikanische Firma.
Den ADAC Schutz gibt es auch als Langzeitvariante. Zum Glück.
Ich bin nur etwas vorsichtig damit meinem AOK Sachbearbeiter alles zu erzählen, da ich mich rechtlich unsicher fühle. Werde das aber mit ihm durchsprechen und ihn überzeugen müssen.

Danke für die antwort.
Mein arbeitgeber ist eine dominikanische Firma un dführt für mich keine Steuern ab.
Sollte ein nicht arbeitsbedingter Krankheitsfall eintreten schützt mich mein ADAC Auslandsschutz. Ist es ein Arbeitsunfall springt vertraglich geregelt mein AG ein.
Zwecks Steuern bin ich mir nicht sicher zum FA zu gehen. Der Krankenkasse stehe ich da offener gegenüber, aber ein staatliches Organ hat andere Beweggründe und Möglichkeiten mit meiner rechtlichen Unsicherheit umzugehen…

hehe,
klare Worte.
Danke

Danke erstmal. Keine Schwarzarbeit beruhigt.
Ich habe nur etwas Angst wegen der Verbindung von „Hauptwohnsitz in Deutschland“ und „monatliche nicht geringfügige Eingänge auf mein dt. Konto“.
Ich weiss ja nicht wie transparent mein geldverkehr dem FA ist, Stasi gibt es nicht mehr, aber Schäuble’s Schergen sind nicht zu unterschätzen.
Nachdem die Antworten aber allesamt aufmunternd sind und ich mittels Naivität doch nicht zuviel falsch gemacht habe bin ich beruhigt.
Danke nochmal!

uslandsaufenthalt handelt. Aber das musst du mit dem ADAC klären.

Das mit dem FA musst du entscheiden. Wenn nirgends ein Einkommen nach deutschen Steuerrecht hinterlegt ist, wird dir das FA auch kein steuerpflichtiges Einkommen nachweisen können.

VG
ayro

Die Antwort ist ganz einfach Als Deutscher darfst du keinen Wohnsitz in DE haben ,weil der lt. Gesetz automatisch dein 1. Wohnsitz ist . Als Deutscher darfst du dich nicht mehr als 180Tg/Jahr in DE aufhalten weil du sonst deinen Lebensmittelpunkt in DE hast . Wenn du diese Vorraussetzungen erfüllst bist du ausschließlich an deinem Aufenthaltsort steuerpflichtig .
Wenn Du durch den Auslandsschutz abgesichert bist ist es doch ok. Versicherungspflicht tritt meines Wissens erst wieder ein wenn Du in DE bist
LG

Danke,
also das mit den 180 Tagen nicht in D bekomme ich hin. Welche Nachteile hat das denn, wenn ich nicht mehr in D gemeldet bin? Ich will ja nicht auswandern…

Hallo Palmine,

Du kannst im Jahr ein Einkommen haben von derzeit EUR 8.001,-- ohne, dass Du dafür einen Cent Steuern bezahlen musst. Daher brauchst Du für die Zeit Deines Studiums nichts zu befürchten.

Die Krankenversicherungspflicht esteht seit 01.01.2008 und nur dann, wenn Du einer Tätigkeit in Deutschland nachgehst. Wenn Du in Deutschland gemeldet bist, aber im Ausland lebst und arbeitest musst/kannst Du Dich, bei Vericherungspflicht auch dort im Ausland versichern.

Auf alle Fälle solltest Du nach Deiner Rückkehr nachweisen können, dass Du im Ausland gearbeitet und gewohnt hast, evtl. kann die Krankenkasse aber auch für die rückwirkende Zeit Beiträge verlangen, da Du in Deutschland gemeldet warst und Einkommen hattest, da hier eben Versicherungspflicht besteht. Kann man aber auch gut mit der Krankenversicherung verhandeln.

Steuerpflichtig ist jeder natürliche Person mit einem Wohnsitz in Deutschland auch, wenn Du Einkommen im Ausland generiert hast, allerdings gibt es zwischen den Staaten entsprechend Abkommen unter einander, um Doppelbesteuerungen klein zu halten.

Hoffe, ich konnte so weit alles beantworten.

Viele Grüße
Steffen

Nachteile soweit keine. Steuerpflicht liegt dann im Ausland.
Hier in DE dann allerdings auch kein ALG Krankengeld und keine Rente.
LG

Hallo erstmal,

also vorab: In Deutschland besteht keine Krankenversicherungspflicht! Es gibt Millionen von freiwillig Versicherten wie z.B. Selbständige oder Besser-Verdiener, Beamte und Privatversicherte etc.

Du kannst dich jederzeit freiwillig Krankenversichern, die entsprechenden Angebote musst du dir aber selbst einholen. In wie fern dir dies im Ausland etwas bringt, hängt vom Angebot ab.

Wenn du im Ausland tätig bist, bist du in D auch nicht steuerpflichtig, auch wenn du eine Wohnung in D hast, aber solltest du Einnahmen aus dieser Wohnung haben, dann schon. Andes wäre es, wenn du Grenzgänger wärst, dann wird es schwieriger aber ich glaube nicht, dass du von der Dom.Rep täglich heimfährst :smile:

Grüße
zeichevadda

Zusammenfassung
Vielen Dank für die zahlreiche und kompetente Hilfe.
Die Frage gilt für mich wie folgt beantwortet:

  1. Um in D zur EkSt verpflichtet zu sein, muss man entweder dort mehr als 180 Tage pro Jahr arbeiten oder dort gemeldet sein.
  2. Da ich mich für die Periode nicht abmelden möchte trifft das auf mich zu.
  3. Damit man nicht doppelt besteuert wird, gibt es sog. DBA, sodass der in D anfallende Satz nur die Differenz auf den normalen Satz ist.
  4. Da ich in der Dom keine Steuern bezahle und mein Gehalt auf ein deutsches Konto überwiesen wird, werde ich also brav meine EkStErklärung abgeben.
  5. Die Krankenversicherung hier vor Ort taugt nichts, eine deutsche GKV greift hier nicht ohne teuren Zusatz. Mein ADAC Schutz sichert mich gegen vieles ab und den Rest erledigt mein Glück.

Mögen diese Antworten noch vielen Fragenden helfen.

Adios,
Palmine

Hi Palmine.
Erfolgte in /für Deutschland eine Abmeldung?
Gruß