Handwerker - Kostenvoranschlag ungleich Rechnung

Hallo,

ich hatte für Malerarbeiten und Laminatlegen eine Firma beauftragt. Die hatten mir einen Kostenvoranschlag gemacht. Während der Arbeiten haben die Handwerker dann festgestellt, dass zusätzlich die Türen gekürzt werden müssen, und dafür extra ein Tischler hinzu gezogen werden musste(danach hatte ich extra gefragt) und dass die Randleisten vergessen wurden.

Die Rechnung liegt nun deutlich höher, als der Kostenvoranschlag.

Meine Frage: Wieviel darf eine Rechnung vom Kostenvoranschlag abweichen? Was muss ich dulden? Es waren ja nicht meine Versäumnisse.

hallo
ich kann nur aus meiner erfahrung raus antworten . Kostenvoranschlag ist keine feste Rechnung. Die Rechnung kann höher ausfallen wenn die beschaffung des Matrials in der Zwischenzeit teurer geworden ist.
Wie sich das aber verhält wenn trotz hinweiss arbeiten anfallen die dann angeblich extra berechnet werden .
Die Leisten fürs Laminat gehört normal in den Kostenvoranschlag denn die werden ja nun gebraucht .
Das ist nun meine Meinung und was ich selber erlebt habe . Ist aber schon lange her . Vielleicht hat sich da zwischenzeitlich was geändert .

Schöne Grüße

Klaus

Hallo,
da ich kein Anwalt bin, kann nur mein normaler Menschenverstand antworten und der sagt mir, dass 20% Differenz akzeptiert werden müssen, aber alles was darüber hinausgeht, muß mit dem Auftraggeber abgesprochen werden und nur wenn Sie das akzeptieren, darf er diese Mehrkosten fordern. Übrigens gilt auch gesprochenes als Vertrag.
Gruß
Peter Clahsen