Fahren ohne Versicherungsschutz

Liebe Verkehrskenner,

es wäre klasse, zu folgendem Fall Euer Feedback zu bekommen:

  1. Ein Fahrzeug wird im Juli zugelassen und versichert

  2. Im August hat die Fahrerin des PKW einen „kleinen Bums“

  3. Im September kündigt die Versicherung das Versicherungsverhältnis rückwirkend zum Juli.

Auf Grund der rückwirkenden Kündigung gehe ich davon aus, dass der Unfall nicht mehr versichert ist, richtig?

Die Versicherung hat an den Unfallgegener bereits EUR 950 geleistet. Dieses wird die Versicherung nach meinem Verständnis von der Fahrerin wieder haben wollen.

Nun ist es ja so, das „man“ als Geschädigter immer die teuerste Vertragswerkstatt aufsucht und das teuerste Gutachten einreicht. Hat die Fahrerin jetzt noch eine Möglichkeit auf die Höhe der geleisteten Zahlung Einfluss zu nehmen? Kann Sie die Unterlagen, die zur Schadensregulierung bei der Versicherung vorliegen, einzusehen?

Danke für Eure Hilfe

Hallo,

Liebe Verkehrskenner,

Liest sich eher wie eine Versicherungsfrage.

  1. Ein Fahrzeug wird im Juli zugelassen und versichert

Wurde eine vorläufige Deckungszusage gemacht?


3. Im September kündigt die Versicherung das
Versicherungsverhältnis rückwirkend zum Juli.

Mit welcher Begründung? Falls der Schadensfall der Grund war, ist eine Kündigung nur für die Zukunft möglich.

Cu Rene

Hallo,

  1. Ein Fahrzeug wird im Juli zugelassen und versichert

Wurde eine vorläufige Deckungszusage gemacht? Ja mittels der „evb“ Nr. die ja für die Zulassung erforderlich ist.


3. Im September kündigt die Versicherung das
Versicherungsverhältnis rückwirkend zum Juli.

Mit welcher Begründung? Falls der Schadensfall der Grund war,
ist eine Kündigung nur für die Zukunft möglich. Nein, die Beiträge wurden nicht gezahlt. Blöd gelaufen - aber ich nunmal leider so.

Danke vorab

Cu Rene

  1. Ein Fahrzeug wird im Juli zugelassen und versichert

Wurde eine vorläufige Deckungszusage gemacht? Ja mittels der „evb“ Nr. die ja für die Zulassung erforderlich ist.


3. Im September kündigt die Versicherung das
Versicherungsverhältnis rückwirkend zum Juli.

Mit welcher Begründung? Falls der Schadensfall der Grund war,
ist eine Kündigung nur für die Zukunft möglich. Nein, die Beiträge wurden nicht gezahlt. Blöd gelaufen - aber ich nunmal leider so.

Hi,
wenn keine Beiträge bezahlt wurden, kann keine Leistung werwartet werden.
Ungeachtet dessen ist der Versicherer nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Leistung verpflichtet. Anschliessend geht er beim Verursacher in Regress.

Gruß Keki

Danke für Deine Antwort. Aber das das Eintritt ist / war mir klar. Habe ich ich meinem Artikel wohl nicht klar rüber gebracht. Mir geht es darum, zu erfahren, in wie weit die Möglichkeit besteht, auf die gezahlte Schadenssummer (und damit der Höhe des Regress) Einfluss zu nehmen.
Gruß

Mir geht es darum, zu erfahren, in wie weit die
Möglichkeit besteht, auf die gezahlte Schadenssummer (und
damit der Höhe des Regress) Einfluss zu nehmen.

Hi,

keine mehr. Es ist imho auch ein sehr geringer Schaden.
Hatte der Geschädigte einen Rechtsanwalt und einen Gutachter beauftragt wäre die Summe erheblich höher.

Der Geschädigte kann schon sagen wo sein Auto wieder repariert wird. Da hat der Verursacher nur sehr beschränkt Einfluss.

Q-Gruß

Hi,

keine mehr. Es ist imho auch ein sehr geringer Schaden.

Naja…1000 „einfach so“ zu zahlen mag für den ein oder anderen kein geringer Schaden sein.

Der Geschädigte kann schon sagen wo sein Auto wieder repariert
wird. Da hat der Verursacher nur sehr beschränkt Einfluss.

Wie würde es aussehen, wenn ich nachträglich ein Gutachten erstellen lasse (ist anhand von Foto’s, Aussagen usw möglich) und dieses einen - sagen wir - Schadenbetrag von EUR 500 ermittelt?

Gruß & Danke

Wie würde es aussehen, wenn ich nachträglich ein Gutachten
erstellen lasse (ist anhand von Foto’s, Aussagen usw möglich)
und dieses einen - sagen wir - Schadenbetrag von EUR 500
ermittelt?

Hi,

Versicherungen sind recht sparsam wenn es um die Regulierung von Schäden geht. Die Zahlen nur was absolut notwendig ist. Der Versicherung ist entweder ein Kostenvoranschlag vorgelegen, oder sie haben einen eigenen Gutachter beauftragt.

Was da raus kommt wird bezahlt, nicht mehr. Und jetzt ein zweites Gutachten bringen anhand von Bildern, ist imho raus geworfenes Geld. Die Gutachter arbeiten auch nicht für Gotteslohn.
Besonders schlecht sind die Karten wenn dann eine Rechnung von der Werkstatt vorliegt.

Q-Gruß

Danke für Deine Antwort

Versicherungen sind recht sparsam wenn es um die Regulierung
von Schäden geht. Die Zahlen nur was absolut notwendig ist.
Der Versicherung ist entweder ein Kostenvoranschlag
vorgelegen, oder sie haben einen eigenen Gutachter beauftragt.

Stimmt schon, aber aus eigener Erfahrung ist es doch so, dass man immer den teuersten Kostenvoranschlag vom Fachhändler einreicht. Keine Chance dagegen anzugehen?

Was da raus kommt wird bezahlt, nicht mehr. Und jetzt ein
zweites Gutachten bringen anhand von Bildern, ist imho raus
geworfenes Geld. Die Gutachter arbeiten auch nicht für
Gotteslohn.

Leider

Besonders schlecht sind die Karten wenn dann eine Rechnung von
der Werkstatt vorliegt.

Es gibt „leider“ keine Rechung. Das eh schon verbeulte Auto fährt mit einer Beule mehr durch die Gegend und der Betrag wurde kassiert.

Q-Gruß

Keine Chance dagegen anzugehen?

Hi,

wüsste keine.

Es gibt „leider“ keine Rechung. Das eh schon verbeulte Auto
fährt mit einer Beule mehr durch die Gegend und der Betrag
wurde kassiert.

Dann wäre ich doppelt froh, sonst wäre die Mehrwertsteuer auch noch dazu gekommen.

Und ob der mit oder ohne Beule fährt ist seine Entscheidung, der Schaden ist verursacht worden. Der wo ihn gemacht hat muss zahlen.

Q-Gruß