Lieferung zu spät. Neue Frist setzen, dann Mahnung

Guten Abend,
hier ein theoretischer Fall:
Die Lieferung der neuen Möbel wurde mir für Mitte Januar zugesichert. Ende Januar habe ich die Möbel immer noch nicht bekommen.
Nun meine Fragen:

  1. Ich will vom Kaufvertrag zurücktreten. Was muss ich tun? Dem Lieferanten eine neue Frist zur Nachlieferung setzen oder sofort mahnen?
  2. Ich will Schadensersatz (theoretisch, Grund gegeben). Sofort Mahnen oder erst eine neue Frist zur Nachlieferung setzen?

Wann muss ich also eine neue Frist setzen und wann muss ich mahnen.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Gruß, fethu488

…das weiß ich leider auch nicht…
Gruß - Helena

Hallo,

also den Unterschied zwischen Mahnen und Nachfrist setzen bei noch nicht erfolgter Leistung müsstest du mir noch einmal erklären.

Wenn Ware in Verzug ist, kann man sofort dem Lieferanten eine Nachfrist mit Termin setzen. Hält dieser auch diesen Termin ein, so kann man wegen Nichterfüllung trotz Nachfristsetzung vom Kaufvertrag zurück treten. Wichtig ist nur, dass die Frist angemessen ist (min. 1 Woche). Schadenersatzansprüche könnten in dem Fall dann auch geltend gemacht werden, bzw. versucht werden diesen durchzusetzen, was in der Praxis allerdings recht schwierig sein kann.

Alles Gute und ich hoffe, dass ich hilfreich war.

Viele Grüße, TT