Frage zu individuellen Kündigungsfristen

Von: , 08.02.2011 17:37 Uhr


Hallo zusammen

In meinem unbefristeten Mietvertrag wurde damals vereinbart das die Kündigungsfrist nur 4 Wochen beträgt.

Mit folgender Formulierung:
"Der Mietvertrag beginnt am 15.12.2007, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar."

Nun hat mir mein Vermieter zum 1.6.2011 wegen Eigenbedarf gekündigt. Das ist soweit auch erstmal in Ordnung.

Ich hab aber durch Glück schon eine neue Wohnung gefunden, müsste dort aber zum 1.3.2011 einziehen.

Kann ich nun selber "nochmal" kündigen mit der 4 Wochenfrist?

Und wann könnte ich dann frühstens raus?
Wenn ich morgen die Kündigung beim Vermieter abgebe, könnte ich dann am 9.3.2011 schon ausziehen?

Vielen Dank.

Chris

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Nun muss man mal abklären (da sie keine Angaben machen), wann die Kündigung ihnen zugegangen ist, denn hier beträgt die Frist mindestens 3 Monate, egal was im Vertrag steht. Sicher können sie selbst die Wohnung kündigen mit der 4Wochenfrist, aber erst zum 31.03.2011, denn für den 01.03 ist es ja schon zu spät, die hätte am 31.01 beim Vermieter sein müssen. Sie hätten somit für einen Monat die Doppelbelastung mit der Miete, oder sie einigen sich mit dem Altvermieter, wenn es ihm hilft die Wohnung früher zu bekommen

  2. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    hallo,
    kann ich dir nicht genau sagen.normalerweise sind 3 monate üblich.

    mfg

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Hi Chris,

    4 Wochen zum Monatsende heißt,die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Monatsende bei dem Vermieter sein. Immer per Einschreiben mit Rückschein senden, da kann man dann sehen wann der Vermieter es bekommen hat. D.H. Du könntest jetzt kündigen zum 31.3.2011.

    Gruß
    Ulrike

  4. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Hallo,
    Du kannst am 09.03.2011 ausziehen, da Du laut Mietvertrag die 4 Wochen Kündigung eingehalten hast. Du bist dem Vermieter eben zuvor gekommen mit der Kündigung. Denke beim Auszug an die notwendigen Renovierung bzw. Ausbesserungsarbeiten.

    Viel Spaß

    Tschüß

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Hallo chrissie,

    natürlich kannst du ohne weiteres zum 31. kündigen,
    ohne dir Sorgen um die Kündigung deines Vermieters zu machen.

    Dann muss er die Wohnung eben einer anderen Person
    für zwei Monate vermieten oder sie frei stehen lassen,
    bis er sie selbser nutzt.

    Individualabsprachen, so wie du es in deinem Mietvertrag unterschrieben hast ( 4 Wochen Kündigungs-
    frist) ist vollkommen in Ordnung und sie stehen immer über der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Wie er seinen Mietzins für zwei Monate noch bekommt kann dir egal sein !!!

    Also kündigen und umziehen.

    Alles Gute für dich, Grüsse von der weissen Riesin

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Hallo,
    ich glaube nicht, dass der 9.3. ein realistisches Datum ist, denn es ist eine Vereinbarung zum Monatsende getroffen. Das bedeutet einen frühesten Auszug, bzw. frühestes Ende des Mietverhältnisses am 31.03.
    Aber vielleicht gibt es ja eine Einigung mit dem Vermieter. Miteinander sprechen hilft oft weiter.
    Mit freundlichem Gruß, Hubert Steiger.

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen


    Hallo,

    das der Vermieter zum 01.06. gekündigt hat, entspricht erstmal der gängigen Praxis. (3 Monate)

    Wenn die Formulierung mit den 4 Wochen so im vertrag steht, kann man sich darauf berufen, wenn es keine Nachteile mit sich bringt.

    Der 9.3. ist utopisch, und noch nicht mal mit der 4 Wochen Frist haltbar, da es ja heisst "zum Monatsende". Da bis ende Februar keine 4 Wochen mehr sind, wäre dies also erst zu ende März möglich.

    Einfach mal mit dem Vermieter reden, ansonsten zum Anwalt

  8. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Selbstverständlich können Sie nun selbst kündigen. Und wann könnte ich dann frühstens raus?
    Die Frage verstehe ich nicht, die Kündigungsfrist
    ist doch eindeutig. Ab dem Tag an dem die Kündigung "zugegangen" ist beginnt die Frist von 4 Wochen bzw. 28 Tagen. Wenn Sie also morgen die Kündigung beim Vermieter abgeben endet Ihr Mietvertrag 28 Tage später. Sie müssen in dieser Zeit also noch den vertraglichen Pflichten nachkommen (Miete, Nebenkosten, Kehr- und Räumpflichten, etc.), wann Sie aber tatsächlich ausziehen steht Ihnen offen! Sie können zwischen heute und in 28 Tagen also jederzeit ausziehen, niemand zwingt Sie in der Wohnung zu bleiben.

    Mein persönlicher Tipp: Reden Sie mit dem Vermieter. Eventuell ist er ja froh, dass Sie früher ausziehen wollen und kommt Ihnen was die Frist betrifft entgegen, dann müssen Sie für die eine Woche nicht doppelt Miete bezahlen.

  9. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    ... Ausziehen kannst Du wann immer Du willst, nur die Miete muss entsprechend dem Vertrag bezahlt werden.

    Wenn du nun vor dem Vermieterseits gekündigten Termin ausziehen willst kannst Du in diesem Fall auch fristgerecht kündigen.

    Da würde ich mich wundern wenn es komplikationen geben sollte. Es icht doch beiden damit gedient wenn die "Eigenbedarf-Wohnung" vorher frei wird zwecks Umbau oder sonstiger Tätigkeiten.

    M.P.

  10. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Hallo Chris,dies ist eine komplizierte Frage.Normal
    müßte eine 4wöchige Kündigung genügen.Vielleicht fragst Du die Verbraucherzentrale NRW.Die wird Dir
    kompetente Auskunft geben.
    Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

  11. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Nein. Kündigung zum 31.3.2011 möglich. Es sei denn, Du versuchst mit dem Vermieter eine gemeinsame Lösung zu finden. Grüsse

  12. Antwort von nach 152 Tagen 0 hilfreich
    Re: Frage zu individuellen Kündigungsfristen

    Hallo Chris,

    ich denke, du hast schon eine Lösung gefunden, die dir entgegen kam?

    Gruß

    Holger

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