Arbeitsrecht: zahnnmedizinische fachangestellte

Hallo

bin in einer blöden Lage. Ich bin fortgebildetete Zahnmedizinische Fachangestellte.
War mit meiner jetzigen Arbeitsstelle nicht zufrieden und habe gekündigt…mein chef hat meine vorab mündliche kündigung zum 15. März bewilligt, somit habe ich gleich am selben tag meinen neuen arbeitsvertrag unterschrieben…zum 15.
Problem: Am nächsten tag will er meine schriftliche kündigung nicht annehmen, da ich lt. arbeitsvertrag erst zum ende des monats kündigen darf :frowning:
meine neuer chef kann aber nicht so lange auf mich verzichten und meint ich soll dann halt die tage vom 15. bis 31. als nebenjob laufen lassen…
meine sorge ist, dass mein alter chef mir dann ärger damit macht…
bin total verzweifelt…
übrigens arbeite ich beim ihm nicht bis zum ende des monats, da ich noch 21.2 tage urlaub hab

höre also anfang des monats bei ihm auf und nehme urlaub…und am 15. (bin ja schon im urlaub) fang ich dann beim neuen chef an (nebenjob)

Brauche ich eine Genehmigung von ihm? muss das sein, er legt mir sowieso grad nur steine in den weg… bitte dringend um hilfe

Hi greeneye83,

ich war selber schon in dieser Lage und habe es meinem ehemaligen Chef einfach nicht erzählt, da ich eh nicht da war (Urlaub). Ich mußte natürlich auf meinem Urlaubsanspruch freiwillig verzichten, den gibt dir der neue Chef nicht :smile:.

Gruß Frank

Hallo, bei der Zugrundelegung der Kündigungsfrist hat der Arbeitnehmer weitgehendere Möglichkeiten als der Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer gilt das „Günstigkeitsprinzip“ Entweder aus dem Tarifvertrag oder dem Kündigungsfristen BGB 622.
Die mündliche Zustimmung ihres Arbeitgeber zum 15.03. hat grundsätzlich Rechtskraft, erst darauf hin,haben Sie die schriftliche Kündigung zu diesem Termin nachgeschoben. Ich würde jetzt ihrem alten Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass gemäß ihrer Kündigung das Arbeitsverhältnis zum 15.03. sein Ende finden wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass er nie eine Klage bezüglich der Frist vor dem Arbeitsgericht erhebt. Sie können dann „legal“ den neuen Arbeitsplatz antreten. Schlimmstenfalls verlieren Sie ein paar Tage Urlaubsanspruch (ein Teil stammt offensichtlich noch aus 2010 -hier wäre sogar die Frage des Übertragungsanspruchs auf 2011 zu prüfen-)Einen „Nebenjob“ während des Urlaubs halte ich für problematisch, da Sie sich immer noch in einem Arbeitsverhältnis bei ihrem Arbeitgeber befinden. Viel Glück, auch auf Ihrer neuen Arbeitsstelle.

Das Problem ist nur, dass es das schon weiß, dass ich zum 15. unterschrieben hab…(bin selber schuld, konnte nicht lügen)…also weiß er dann auch, dass ich dann arbeiten werde…kann er mir da ärger machen?

Hallo,
ich bin BR und nihct RA. Ich bitte dieses mit den Fachmann zu klären, denn das ist nicht so einfach. Ein Nebenjob muss auf jedenfall dem aktuellen Arbeitgeber mitgeteilt werden.
sorry und lg maike

vielen dank für die schnelle antwort, leider läßt sich mein chef nicht mit sich reden…und ich will ja auch nicht gleich vor gericht…ich akzeptiere es inzwischen, dass ich erst zum 31. kündigen kann, darf…
nur macht es mir einfach kopfschmerzen, dass ich noch bei ihm angestellte bin und bei einem anderen auf 400 euro basis arbeite…kann er mir damit blöd kommen? verklagen oder sonst was?

hallo,
kein problem und vielen dank :smile:

Ich denke nicht, dass er Probleme macht, denn der Anspruch ist auf deiner Seite von Urlaub etc., aber du könntest dich officiell erst später anmelden lassen und vorher eine Art Praktikum machen …

mündlich kündigen geht, aber: „Wer schreibt der bleibt“. Heißt auf gut deutsch. Im streitfall steht Aussage gegen Aussage.
Dein alter AG muss deine Kündigung nicht annehmen. Sie ist aber trotzdem gültig. Was sioll schon passieren?!
Ich würde ihm ganz klar sagen, was sache ist und ihm unmissverständlich sagen: Sollte er sich quer stellen, lässt du dich krank schreiben. Das kostet ihn nur Geld. Ob du das dann machst, steht auf einem anderen Blatt.
Ole

Hallo,

das ist alles nicht so schlimm.

Zunächst gilt, dass auch die mündliche Kündigung wirksam sein kann, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kommt es darauf an, ob Dein Chef das zunächst akzeptiert hat. Das wird er vermutlich bestreiten.

Ich sehe aber kein Problem, im Urlaub den neuen Jab anzutreten. Streng genommen muss der Urlaub zur Erholung genutzt werden. Das geht aber Deinen alten Chef eigentlich nichts mehr an, da nur der neue Chef ein Interesse an einer erholten Mitarbeiterin geltend machen kann.

Natürlich muss bezüglich der Versteuerung berücksichtigt werden, dass im 2. Job für die Überlappung Steuerklasse 6 anzuwenden ist.

Viele Grüße

Martin

Hallo greeneye83,

zunächst einmal ist ein Nebenjob im Urlaub problematisch, da im Urlaub laut Bundesurlaubsgesetz kein Nebenjob ausgeführt werden darf, da der Urlaub vor allem zur Erholung dienen soll. Soweit die Lage zur Nebentätigkeit im Urlaub. Es gibt aber Ausnahmen: Z.B. wenn eine Büroangestellte als Trainerin stundenweise Annimation auf Ibiza macht, könnte das durchaus als Erholung laufen. Kommt immer auf die Definition im Einzelfall an.

Folge eines Verstosses gegen § 8 BUrlG wäre die Nichtigkeit des Vertrages über die Nebentätigkeit sowie ein Unterlassungsanspruch Deines Arbeitgebers. Eine verbotswidrige Tätigkeit kann zudem eine Abmahnung und ggf. Kündigung nach sich ziehen. Aber was oder wem will dein Ex-Chef abmahnen oder kündigen? Ausserdem warum willst du ihm unbedingt Bescheid sagen? Kennt dein Chef den neuen AG?

Ich gehe davon aus, dass dein Chef u.U. der Kündigung nicht eingewilligt hat, da du noch soviel Resturlaub zu beanspruchen gehabt hast, den er hätte auszahlen müssen. Warum soll er einen Aufstand machen wenn er die Kündigung sowieso zum 31. akzeptiert hat? Kostet Ihn doch alles nur Geld. Ich denke deine Befürchtungen sind unbegründet: Du hast gekündigt, ab 31. steht der alten Firma deine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung, vorher bist du im Urlaub und wie du das Arbeiten bei deinem neuen Chef nennst, Nebenjob, Praktikum, Probearbeit, das ist doch euch überlassen.

bis bald
Milan45

Hallo,

ja das hab ich mir auch schon gedacht…will aber lieber auf nummer sicher gehen…der ist irgendwie rachsüchtig…
plötzlich soll ich auch noch die fortbildung vom letzten jahr zurückzahlen…
hab aber nichts unterschrieben…und im arbeitsvertrag steht auch nichts…der versucht im moment alles, um es mir schwer zu machen…

hallo,

eine verzwickte Lage. Grundsätzlich hat der alte Chef recht. Kündigungen zählen nur schriftlich. Auf eine mündliche Aussage hin darf man an andere Arbeitgeber keine Zugeständnisse machen, schon gar keine schriftlichen.

In den Urlaubstagen der alten Arbeitgeberstelle können Sie natürlich nicht in der neuen Arbeit schon arbeiten. Sie würden dann theoretisch doppelt verdienen. Sie werden den neuen Chef vertrösten müssen. Oder Sie machen wie er vorschlägt einen Nebenjob beim neuen Arbeitgeber. Das muss Ihrem alten Arbeitgeber aber gesagt werden.

Das Problem sehe ich in diesem Fall dass der alte Chef wegen eines Interessenkonflikts, da es sich bei der neuen Stelle ja auch um einen Zahnarzt geht, dagegen sein wird.

Meiner Meinung bleibt nur das vertrösten oder andersweitig noch bewerben.

Gruss

habe gerade nochmal nachgelesen und bemerkt, dass sie eine neue Arbeitsstelle anstreben aber nicht bei wem? Vielleicht klappt das doch noch mit dem Nebenjob?

Übrigens wenn ein Arbeitnehmer einen Nebenjob machen will kann der Chef grundsätzlich nichts dagegen sagen. Es sei denn die Nebenarbeit nimmt sie so in Anspruch, dass Sie bei Ihrer Vollzeitarbeit nicht mehr voll einsatzfähig sind. Also z.B. in einem Nachtclub bis 6 Uhr arbeiten und dann um 8 Uhr in die Arbeit geht natürlich nicht.

Gruss

Hallo,

der Nebenjob kann nicht verboten werden. Da Sie dort sowieso ausscheiden, werden Sie für den Übergang auf Minijob-basis angemeldet und nach dem Austritt dann lt. Vertrag.

Der alte Arbeitgeber ist verärgert, kann aber im Grunde nicht viel machen. Ich würde es einfach noch aushalten und mich dann verabschieden.

Gruss
gorbes

Hallo, ich weiß zwar nicht so ganz, warum ich hier als Experte angeschrieben werde, denn auch ich hab davon keine Ahnung und kann ihnen somit leider in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.

Tut mir leid.

MFG AQ

Hallo Kolleginn, leider müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten, da eine mündliche Kündigung nicht gilt,Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen,wenn Sie im Urlaub trotzdem arbeiten kann der Arbeitgeber Sie Fristlos Kündigen,beziehungsweise Schadenersatz verlangen,allerdings muss er nachweisen das er tatsächlich ein fianziellen Schaden hat,weil er evtl.für die betroffenen Tage schon eine neue MitaRBEITERIN eINSTELLEN MUSS11 mIT fREUNDLICHEN gRÜSSEN kLAUS kLEMENZ

Hallo, gut, Sie haben sich entschieden zum 31.03. auszuscheiden. Vorher haben Sie bekanntlich Urlaub. Gehen Sie unter keinen Umständen während des Urlaubs ein neues Arbeitsverhältnis ein. Auch ein geringfügig Beschäftigungsverhältnis (400 €) ist ein solches, ebenso eine vertragliche Tätigkeit als Aushilfe. Was Ihnen keiner verbieten kann, ist z.B. ein „Schnupperkurs“ bei Ihrem neuen Arbeitgeber, wie er dann ausgestaltet wird, ist der Fantasie überlassen. Sie sind bis zum 31.03. Arbeitnehmerin ihres „alten“ Arbeitgebers. Auch jetzt schon einen Arbeitsvertrag mit Beginn 01.04. abzuschließen ist unschädlich.

Ich denke,man könnte in diesem Fall einen Aufhebungsvertrag,im gegenseitigem Einverständnis und mit sofortiger Wirkung abschließen (vorausgesetzt, der Chef läßt sich darauf ein).
Ich würd bei dem neuen Arbeitgeber für diesen einen Monat als 400 Kraft arbeiten und es darauf ankommen lassen.
Da Sie ja sowieso nicht an den alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Meinen Sie wirklich,dass ihr alter Arbeitgeber hinterher mit Arbeitsrecht und Pflicht und Anwalt ect.
wegen 400€ aufbäumt?
Ich würd es in diesem Extremfall drauf ankommen lassen.
MfG

Hallo Greeneye,

haben Sie danach gleich Ihre Kündigung zum Monatsende eingereicht?

Wenn der neue Arbeitsvertrag ab dem Folgemonat läuft und Sie sich mit Ihrem neuen Chef einig sind, wie Sie die Tage vorher abrechnen dürfte nichts dagegen sprechen.

Sie können in Ihrem Urlaub ja nebenbei arbeiten, das ist normalerweise kein Problem obwohl der Urlaub eigentlich der Erholung dienen sollte.

Meiner Einschätzung nach dürften Ihnen keine Probleme entstehen und Sie müssen es Ihrem Ex-Chef ja nicht auf die Nase binden.

Viel Glück!