Hallo , wir wohnen in einem 3 Parteienhaus

… und der Allgemeinstrom Hausflur und Keller sowie 1 Garage läuft über unseren Stromzähler . Als wir dies vor 4 Wochen festgestellt haben sagte unser VM er zahle uns 10 euro für ein jahr Allgemeinstom. Gibt es einen Richtwert für den Allgemeinstrom ? 10 euro pro Jahr sind doch ein Witz. Somal das Flurlicht oft stunden lang an ist. Lg Andreas

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo abo1966,

Richt- und Durchschnittswerte können unter
www.nebenkosten-rechner.de eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Normaler Weise ist eine Zeitautomat, der das Flurlicht abschaltet.
Wer nutzt die Garage?? Steht im Keller ein Kühlschrank oder werkelt dort jemand mit 1000 Watt Bohrmaschine??
Die beste Lösung wäre ein Zwischenzähler!! Braucht kein geeichter zu sein, sie wollen nur den Allgemeinstrom ermitteln (wobei Sie dann später 33 % ja zahlen müssten).
So ein Zähler kostet nur ca. 10 Euro (ist noch Platz im Zählerschrank?? bzw. da wo die Sicherungen sind?? 15x12 cm und 13 cm tief) ich habe so was: 15 Euro mit Porto : [email protected]

Meine Mieter zahlen 14,17 Euro je Jahr für Flurlicht und Aussenlicht (inkl. 10 Euro geeichter Zählergebühr)
Soweit klar? Ah sie, bzw. der Vermieter bracucht noch einen zugelassenen Elektriker (mit Handwerkskarte)

Eigentlich wusste doch der Vermieter das?? strafrechtlich Betrugsversuch, aber sie wollen ja weiter da wohnen, oder?

Hallo, das ist in der Tat ein Witz!
Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Den Allgemeinstrom auf einen extra Zähler anzuschließen, das wäre korrekt. Vorerst, bis das gemacht ist, hat der Vermieter Ihnen den gesamten Strom zu erstatten (es gibt ja eine Ablesung und eine Abrechnung), diesen Allgemeinstrom kann er dann in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Also unbedingt (schriftlich) das vom Vermieter verlangen.
Grüße, Zita

Hallo, guten Tag
Für 10€ würde ich das nicht machen. Der Vermieter ist verpflichtet einen Zähler einzubauen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo abo1966,

was sagt Ihr Mietvertrag?

Der Vermieter kann nicht einfach nach Gutsherrenart einen Entschädigungsbetrag festlegen. Wenn also der Mietvertrag keine Regelung für diesen Sachverhalt vorsieht, dann ist der sauberste Weg die Installation eines Zwischenzählers zu Lasten des Vermieters.
Ansonsten müssen Sie mit dem Vermieter eine angemessene Entschädigung aushandeln. Zu deren Höhe kann ich allerdings nichts sagen, da ich den Verbrauch des Allgemeinstroms nicht kenne.

Aus eigener Erfahrung nenne ich einen belegbaren Verbrauch:
6-Familienhaus auf drei Etagen in Hamburg 2010:
Treppenhauslicht mit Außenlampe 210 kWh.
Grundpreis für den Zähler 60,- Euro.
Gesamtkosten brutto 112,22 Euro !!!
Stromkosten also brutto 52,22 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo!
Es ist unzulässig das Allgemeinstrom auf Ihren Zähler mitläuft. Fordern Sie Ihren Vermieter auf, einen Zähler setzen zu lassen, der nur für den Allgemeinstrom läuft.
10,-- € für Hausstrom reicht mit Sicherheit bei Weitem nicht.

L.G. Jihet