Unfallschadensregulierung bei finanzierten Auto
Von: , 10.02.2011 10:25 Uhr
Hallo,
ich habe am vergangenen Wochenende einen "kleinen" Unfall mit meinem Auto gehabt. Ich habe eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, bin ins schleudern geraten und musste das Auto letztendlich noch am selben Abend in eine Werkstatt bringen lassen.
So, nun war ein Sachverständiger vor Ort und hat den Schaden begutachtet: Fazit: 5000 € Schaden!
Da ich überhaupt keine Ahnung von so nem Schnack habe, wollte ich jetzt mal nachfragen wie sich der Sachverhalt bzgl. der Schadensbehebung darstellt.
Ich möchte das Auto gerne bei einer anderen Werkstatt reparieren lassen, aber die Versicherung sagt, dass die Bank nur eine "fiktive" Schadenregulierung frei gibt...sprich nur gegen Rechnung der Werkstatt…
Der Sinn hinter der Reparatur bei einer anderen Werkstatt war ja eigentlich jener, dass ich am Ende vllt mit nem kleinen Plus aus der Sache herauskomme.
Nun frage ich mich natürlich, ob es nicht evt eine Möglichkeit gibt, den Schaden doch auf Basis des Kostenvoranschlags (Gutachten)regulieren zu können.
Kann mir irgendwer hier weiterhelfen?
Danke und Lg
Caro
