Tod des Vermieters

Hallo liebe Experten,

folgender Sachverhalt:

Jemand besitzt ein Haus und hat die obere Wohnung bereits seit ca. 30 Jahren an die gleiche Person vermietet. Nun stirbt der Vermieter plötzlich.

Die Erben würden nun das Haus gerne verkaufen, weil sie keine Verwendung dafür haben.

Was passiert mit der Mieterin? Kann dieser in diesem Fall gekündigt werden? Mit welchen Fristen?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Florian

Hallo,

Grundsatz: (Ver-)kauf bricht nicht Miete.

Und die Erben treten die Rechtsnachfolge des Vermieters an.
Kein Eigenbedarf - keine Kündigung. auch ein Verkauf ist kein Grund zur Kündigung.

Bestenfalls kann der Käufer eventuell Eigenbedarf anmelden.

Gruss Ivo