Neues Flachdach, trotzdem Wasserschaden in

… einem Zimmer - Decke und Wand -. Wer kommt für die Renovierung auf ?
Ich habe mein Flachdach durch Fachbetrieb neu machen lassen. Nach kurzer Zeit trat eine undichte Stelle auf und in einem Zimmer wurden die Decke und Wände durch Nässe in Mitleidenschaft gezogen.
Der Dachdecker will den Schaden am Dach sobald als möglich beheben, äußert sich aber nicht zur erforderlichen Renovierung (Decke streichen, tapezieren). Wer kommt dafür auf (Dachdecker oder ich) ?

Schreibe das aus eigener „leidvoller“ Erfahrung:

Wichtig: den Mangel am Dach und die darauf entstandenen Folgeschäden SCHRIFTLICH so bald als möglich reklamieren.
Äußert sich der Handwerker nicht eindeutig, dann Stufe zwei: wiederum SCHRIFTLICH !
zur Dachreparatur UND zum Ausbessern der Folgeschäden eine FRIST setzen. Ist die vorbei, dann ist es relativ einfach evtl. mit Rechtsanwaltsbrief nochmal festzustellen, daß der Mangel NICHT beseitigt wurde und ein Handwerker Ihrer Wahl die Schäden beseitigt. Alle Kosten werden dem Dachreparateur in Rechnung gestellt. Wird so vorgegangen, hat der Handwerker keine Chance sich rauszumogeln ( jetzt weiß ich es, meiner mogelte noch, weil ich die Fristsetzung nicht drin hatte).
Viel Erfolg
wintersdelight

Der Dachdecker oder dessen Versicherung müssen dann für den Schaden aufkommen, wenn geklärt ist, dass der Dachdecker fehlerhafte Arbeit geleistet hat.

Gruß Martin

Sie sollten die Schiedsstelle bei der Handwerkskammer anrufen, wenn der Dachdecker den selbstverursachten und die (von Fachhandwerkern wie Maler etc. kalkulierten) Folgeschäden nicht anerkennen will.

Außerdem sollten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung schnellstens über den Schaden an Ihrem Gebäude informieren.

Ich bin kein Profi, aber ich kann mir gut vorstellen das der Dachdecker eine entsprechende Versicherung hat.

Im anderen Fall hast Du bestimmt eine Wohngebäudeversicherung. Einfach den Schaden melden und den Fall schildern. Ich denke die wird sich das Geld dann schon vom Dachdecker wieder holen.

Aber wie schon gesagt. Ich bin kein Rechts- und/oder Bauexperte.

Hallo 8rugby1,

den Schaden bezahlt natürlich der der Ihn verursacht hat. Wer sein Flachdach nicht dicht bekommt muss natürlich für die Folgeschäden aufkommen.Dafür besitzen wir Dachdeckerebetriebe eine Betriebshaftpflichtversicherung. Und wenn es Ein Fachbetrieb ist sollte das auch kein Problem darstellen. Ferner sollte genau untersucht werden wo und wie wieviel Wasser ind Dach eingedrungen ist. Nicht das die Isolierung abgesoffen ist. Bei einem Flach dach mit isolierung muss das wasser durch drei lagen Abdichtung durch umn erstmal ins innere zu gelangen in dem fall müssen dachlüfter nachträglich eingebaut werden.
Gruß Rösler

Hallo 8rugby1,

den Schaden bezahlt natürlich der der Ihn verursacht hat. Wer sein Flachdach nicht dicht bekommt muss natürlich für die Folgeschäden aufkommen.Dafür besitzen wir Dachdeckerebetriebe eine Betriebshaftpflichtversicherung. Und wenn es Ein Fachbetrieb ist sollte das auch kein Problem darstellen. Ferner sollte genau untersucht werden wo und wie wieviel Wasser ind Dach eingedrungen ist. Nicht das die Isolierung abgesoffen ist. Bei einem Flach dach mit isolierung muss das wasser durch drei lagen Abdichtung durch umn erstmal ins innere zu gelangen in dem fall müssen Dachlüfter nachträglich eingebaut werden.
Gruß Rösler

hallo
wenn der schaden durch den dachdecker verursacht wurde muss seine versicherung den schaden über nehmen.
wenn es nicht seine schuld war kommt deine hausrat in kraft.
gruss

Das muss im Einzelfall entschieden werden!
Es bleibt festzustellen ob der Wasserschaden durch einen verarbeitungsfehler oder durch einen Fehler im verarbeiteten Material liegt! Wenn der Dachdecker sich nicht äußern kann oder will, würde ich mich mit dem Hersteller der dachbahnen in Verbindung setzen. Im äußersten Fall sogar einen baugutachter zu rate ziehen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen…

Freundliche Grüße, Jessica Helmich

Morgen! Also wenn es eine Anständige Firma ist,dann kommt seine Versicherung dafür auf. Da das Dach neu ist,liegt es ja eindeutig an seinem Verschulden.Ich bin nur Angestellter einer Dachdeckereie,aber ich weiß das in solchen Fällen (sehr selten, da wir gut sind) unsere Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
MfG

…wenn sich herausgestellt hat, dass der Dachdecker tatsächlich Schuld ist, muss er für den Schaden aufkommen. Wichtig - Alles schriftlich machen und Termine setzen.

Grüße

Hallo,
in allererster Linie muss dafür der Dachdecker aufkommen wenn das Dach nicht alter als 5 Jahre ist hat sebiger gewährleistungspflicht nach VOB. Außerdem sollte er für solche Fälle eine Versicherung haben.

Hallo,

normalerweise der Dachdecker, da er den Schaden verursacht hat.

Gruss

Hallo 8rugby1,

wenn der Schaden erst nach oder während den Arbeiten der Dachdecker auftrat, müsste der Dachdecker dafür aufkommen.

(Decke streichen, tapezieren). Wer kommt dafür auf (Dachdecker
oder ich) ?

Lässt sich so einfach nicht beantworten. Frag doch den Dachdecker erst mal ob er das nicht seiner Betriebshaftpflicht melden kann, dann hat er weniger Kosten und es kommt eventuell zu einer einvernehmlichen Lösung.

Ansonsten wird’s mitunter schwierig, Auskunft beim Rechtsanwalt einholen, Schreiben schreiben, ärgern, viel Zeitaufwand usw. Stellt sich irgendwann die Frage ob der Aufwand und Ärger das dann noch Wert ist.

Grüße Klaus

Entschuldigung, ich kann erst jetzt wegen einer Grippe antworten.

Hallo erstmal,

für solche Fälle hat man eine Betriebshaftpflichtversicherung und da sollte es auch keine Diskussion geben.

Beste Grüße
Sven Degethoff

Hallo,
so wie du es beschreibst kommt dafür die Haftpflichtversicherung des Dachdeckers auf.
mfG
Dachhase