Beratungspflicht Arbeitsamt

Guten Tag,
Mein Sohn wurde am 30.09.2009 aus der Bundeswehr
entlassen,am 24.09.2009 wurde er zum
Berufsberatungsgespräch eingeladen.
Bei dem Gespräch wurde er nicht darauf hingewiesen,
sich Arbeitssuchend zu melden.(Beratungspflicht?)
Am 20.11.2009 hatt sich mein Sohn Arbeitssuchend
gemeldet.Das Arbeitsamt will aber erst ab 20.11.2009
Leistungen gewähren.Liegt hier eine Verletzung der
Beratungspflicht vor.??

Hallo,
ich muss leider dem Amt Recht geben.
Das Beratungsgespräch bzw. dieser Termin hat garnichts mit der Arbeitslosenmeldung zu tun. Es gilt der Termin, an dem man sich vor Ort beim Amt arbeitslos bzw. arbeitssuchend meldet. Meistens sind das auch nicht dieselben Berater, da diese verschiedene Ziele verfolgen. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wenn du eines RSVers. hast, dann wende dich doch an einen Anwalt. Vllt kannst du trotzdem etwas bewegen.

Mit freundlichem Gruß

F.A.