Abfindungen bei Krankheit

Von: , 17.02.2011 09:22 Uhr


Ich bin schon seit dem 4.1.2010 krankgeschrieben.Wenn ich nun mit meiner Firma einen Aufhebungsvertrag eingehe(bin noch in ungekündigter Anstellung) und mein Krangengeldbezug ist noch bis 1.7.2010 gesichert,muss ich dann bei einer Abfindung sagen wir mal 20000,00Euro bei anschliesendem Eintritt in das Arbeitslosengeld(arbeite schon 43 Jahre in Vollzeit.)die Abfindung verwerten bevor das Arbeitslosengeld einsetzt.Im vorraus danke für die Antworten.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Abfindungen bei Krankheit

    hallo walter
    bin zwar in diesem gebiet kein experte, aber ich glaube diese abfindung die du bekommen würdest wird erst bei hartz 4 mitangerechnet.
    mfg internity

  2. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Abfindungen bei Krankheit

    Sorry, kann zur Zeit nicht weigerhelfen!

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