Hallo!
So wie es aussieht ziehen wir demnächst in ein kleines Häuschen, vorerst zur Miete. Es ist aber absehbar, daß der zukünftige Vermieter das Häuschen irgendwann (in zwei, drei Jahren) verkaufen wird. Nun also meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, daß wir uns das Vorkaufsrecht (ist quasi mündlich abgemacht, aber wer weiß in drei oder mehr Jahren noch, wer was gesagt hat…) in den Mietvertrag schreiben lassen, so daß das dann auch am Ende rechtlich bindend ist? Klar, wenn der Preis dann nicht stimmt, ist’s wieder Essig, aber wir möchten zumindest gefragt werden und diese Chance bekommen…
Vielleicht weiß das ja jemand hier ?!?
Grüßle und schonmal danke
Kari