Wer zahlt Armatur?

Wir sind vor kurzem in eine Altbauwohnung gezogen. Die Küche dort wurde jahrelang nicht benutzt. Als wir diese Küche auf eigene Kosten wieder wohnfähig machten, stellten wir fest, dass die Armaturen defekt sind (sprich Warm- und Kaltwasserknöpfe angebrochen, alles wackelt und tropft). Unser Vermieter will das nicht zahlen. Er will nur dafür sorgen, dass wir warmes Wasser in der Küche bekommen und meint, für die Reparatur der Armaturen und den Einbau dieser müssen wir aufkommen. Das ist doch wohl frech, oder? Schließlich war das Ding ja schon VOR Einzug kaputt! Es handelt sich also nicht um eine Schönheitsreparatur, weil etwas nach jahrelanger Benutzung durch uns Schaden genommen hätte. Oder??

hi,

fest installierte armaturen sind teil der wohnung und als solches vermieter problem. wenn die armatur an inem küchenmobiliar angebracht ist und diese inkl ist in der miete ist es auch sein problem.

es ist auf keinen fall eine schönheitsreparatur.

ihr habt das im protokoll bei der übergabe aber nicht vermerkt, oder? das wäre ideal.

aber wie gesagt: meiner meinung nach sind fest installierte armaturen bestandteile der wohnung und vermietersache.

viele grüße, ich drück die daumen, ist nicht schön wenn ein mietverhältnis gleich so startet.

Zunächst müßte man wissen, ob die Küche explizit mitvermietet wurde, oder ob sie - aus welchen Gründen auch immer - vielleicht vom Vormieter verblieben ist und Euch zur Weiternutzung zur Verfügung gestellt wird.
Ist die Küche nicht mitvermietet, hört seine Verpflichtung am Eckventil in der Wand auf. Ist sie mitvermietet, muß er entsprechende Instandsetzungsarbeiten (sowas ist KEINE Schönheitsrep.!) auf seine Kosten vornehmen. Möglicherweise kann er die Kosten dafür aufgrund einer Kleinreparaturen-Klausel im MV umlegen, jedoch nicht direkt zu Beginn der Mietzeit. Diese Klausel umfaßt Gegenstände, die im direkten Einflußbereich des Mieters liegen (z.B. Schalter, Fenstergriffe, Armaturen).

Gruß
virages

Schon mal danke für eure bisherigen Antworten!! Hier noch einige Zusatzinfos, denn ist scheint mir nicht so einfach zu sein…

Der Raum, der jetzt Küche ist, war vorher ein Arbeitszimmer. Die Armatur war von einem Vorhang verdeckt, das Abflussrohr versiegelt.

Wir haben in diesem ehemaligem Arbeitszimmer wieder eine Küche eingebaut. Die Küche ist unsere eigene Küche aus der vorigen Wohnung. Lediglich die Armaturen sind vom Vermieter (oder von irgendeinem Vormieter).

Beim Anschluss der Küche hatten wir direkt mal einen Wasserschaden, weil der Vermieter sich nicht richtig darum gekümmert hat, ob das Rohr nach 10 Jahren Nicht-Benutzung überhaupt frei ist…

Die Armatur ist ebenfalls defekt, wie wir jetzt nach Anschluss feststellten.

@ virages: Das hat der Vermieter auch gemeint… er würde lediglich das Eckventil erneuern, damit wir Warmwasser haben.

Trotzdem alles sehr unbefriedigend. Wir haben auch kein Übernahmrprotokoll, da wir die Wohnung auf eigene Kosten renoviert und teilsaniert haben… damit wir einen günstigen Mietpreis erhalten.

Mhmpf…

Hallo,

es gibt keinen Zweifel, der Vermieter ist für die Instand-
haltung verantwortlich. Der Mietvertrag ist zu Rate zu
ziehen. Wenn ein finanzieller Anteil im Mietvertrag
festgelegt ist, dann kann es sein, dass ein Eigenmanteil
eingefordert werden kann.
Eine böse Angelegenheit, viel Ärger, und der Vermieter
findet immer einen Weg seinen Pflichten zu entkommen. Wenn
Du die Wohnung behalten willst, keinen Ärger mit dem Ver-
mieter mochtest, dann zahle die Armatur und achte in Zukunft
immer auf schriftliche Festlegungen.

VG

Guten Abend,
Haben Sie bei der Besichtigung vor Einzug den Mangel angegeben und den Vermieter darauf hingewiesen gegebenfalls schriftlich (Übernahmeprotokoll)festgehalten?
Auf jeden Fall ist es richtig das dies keine „Schönheitsreparatur“ ist und der Vermieter muß dafür aufkommen.Was nutzt das warme Wasser wenn es überall tropft, er schadet sich ja dadurch selbst.
Am besten weisen Sie ihren Vermieter schriftlich auf den Mangel hin, setzten Sie ihm eine Frist (ca.14Tage) zur Behebung des Mangel. Notfalls können Sie auch eine Mietminderung ankündigen.( Nutzung der Küche ist stark eingeschränkt)Wichtig ist, das Sie alles schriftlich machen um für alle Fälle was in der Hand zu haben.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen, sollten Sie noch Fragen haben zum Thema Mietminderung etc.haben stehe ich weiterhin gerne zur verfügung.

Viel Erfolg und Grüße
B.Schindler

ich wundere mich hier immer wieder was die leute bei einer wohnungsbesichtigung tun. selbstverständlich dreht man mal den wasserhahn auf, benutzt die spülung und öffnet alle türen und fenster. nach einzug ist es immer problematisch. die meisten wohnungen werden seit ca. 2003 ohne armaturen übergeben und deshalb kann ich ihren vermieter schon verstehen. bauen sie einfach eigene an und bei auszug wieder seine alten, das schont bestimmt nerven.

Hallo sushipeg,
wir hatten mal einen ähnlichen Fall und mussten, aber als Vermieter, die Armaturen austauschen. Ein Mietvertrag besagt normalerweise, dass eine Wohnung im gebrauchsfähigen Zustand zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehören, soweit mir bekannt, auch funktionstüchtige Armaturen.
Manche Mietverträge haben aber die Klausel, dass Kleinreparaturen bis zu einem Preis von etwa 50,- bis 100,- EUR vom Mieter zu tragen sind. Das darf aber, ich meine 2 Reparaturen im Jahr nicht übersteigen. Bezieht sich aber auf Erhaltung und nicht erstmalige Anschaffung.
Also dann, viel Erfolg bei dem Gespräch mit dem Vermieter.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.

Die Küche ist bei einem Wohnraummietvertrag nicht Gegenstand des Mietvertrages. Insoweit müsste euer Vermieter nichts zahlen.
Tipp :
Sagt eurem Vermieter, dass ihr ihm die reparierte Küche, bei eurem Auszug, „belasst“,wenn er euere Unkosten ( Arbeitszeit und Material)schon jetzt trägt.

Geehrte Sushipeg,

es ist sicher wichtig zu sehen, ob ein Übernahmeprotokoll bei Einzug gemahct wurde und was im Mietvertrag zu dem Thema Instandsetzung und Reparaturen steht.
Im Allgemeinen obliegen Armaturen dem Vermieter und falls man etwas neu einbauen möchte- zB Bad renovieren, muss man den Vermeiter um Erlaubnis fragen.
Im Umkehrschluss bedeutet das,dass Armaturen und schon gar nicht defelkte Wasserleitungen vom Mieter getragen werden müssen.
Bitte aber im Mietvertrag nachsehen, ob nicht doch irgendeine besondere Klausel drinsteht und das Ganze hinfällig macht- und beim DMB nachfragen.
Gruß

Hallo,

ich würde eine neue kaufen und selber einbauen. Die alte behalten und beim Auszug wieder tauschen. Die ganze Angelegenheit vom Vermieter unterschreiben lassen.

Gruß Bukatcho

Hallo,

ich möchte mich erstmal für meine spääääte Antwoet entschuldigen.
Hier die Antwort:
dem Grundsatz nach sind die laufende Instandhaltungen der vermieteten Wohnung durch den Vermieter zu tragen. Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Reparaturen aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs oder altersbedingter Verschleiß gehen zu Lasten des Vermieters. Die Instandhaltungspflicht kann jedoch in begrenztem Rahmen teilweise durch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden. Beispiel: „Der Mieter hat die Kosten für kleine Instandsetzungen bzw. zur Beseitigung von Bagatellschäden bis zu einem Betrag von insgesamt 75 Euro pro Jahr selbst zu tragen“.

Man ist grundsätzlich nicht zur Zahlung von Kleinreparaturen verpflichtet, wenn im Mietvertrag keine Klausel vereinbart worden ist oder die vereinbarte Klausel unwirksam ist. Viele Mietvertragsklauseln zur Übernahme von Bagatellschäden sind rechtlich unwirksam.

Eine Mietvertragsklausel ist unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

Dazu muss im Vertrag ein Höchstbetrag für einzelne Reparaturen festgelegt sein. Die Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen beträgt 75 Euro. Das Amtsgericht Braunschweig hat auch schon 100 Euro akzeptiert (Urteil vom 29.03.2005, 116 C 196/05). .
In der Mietvertragsklausel muss außerdem auch eine Obergrenze enthalten sein für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 - 200 Euro für alle angefallenen Kleinreparaturen oder maximal 6 bis 8 Prozent der Jahresmiete zahlen.
Der Mieter darf nicht selbst zur Reparaturvornahme verpflichtet werden, sondern nur zur Übernahme der Kosten. Auch die Beauftragung der Handwerker ist generell vom Vermieter vorzunehmen.
Im Mietvertrag darf keine anteilige Kostenübernahme (wie eine Selbstbeteiligung) vereinbart werden. Beispiel: Mieter beteiligt sich bis zu maximal 75 Euro an der Reparatur. Eine derartige Klausel ist nicht zulässig.
Die Kleinreparaturklausel darf sich nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die der Mieter direkt und häufig nutzt. So zum Beispiel Wasserhahn, Licht- und Klingelanlage, Fenster- und Türverschlüsse oder Heizkörper. Eine unangemessene Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Mieter für Gegenstände zahlen soll, die er nicht direkt nutzt.

Da hier aber sowieso eine Nutzung ja noch garnicht gegeben war - sehe ich das so, dass der Vermieter die Mietsache nicht in einem Zustand übergeben hat, der den Vertragsgemäßen Gebrauch zulässt. Somit hat der Vermieter die Kosten zu tragen.

Ich hoffe, ich konnte (auch spät) noch helfen …?

Hallo :smile:
Also meine erste Frage : Ist die Küche bestandteil im Mietvertrag ? Sprich steht im Mietvertrag das eine Küche vorhanden ist ? die nächste Frage wäre dann Ist festgelegt wer die Reperaturen zu bezahlen hat ?
Also wenn die Küche im Mietvertrag steht ist normalerweise auch festgelegt wer für die Reperatur aufzukommen hat.
Steht die Küche NICHT im Mietvertrag ist es leider euer eigenes Problem. Eine Wohnung muß keine gebrauchsfertige Küche haben.
Gruß
Petra

Hallo,
der Mieter muß die Kosten für die Armaturen übernehmen, keine Frage. Es liegt ja offensichtlich ein Defekt vor und da ist alleinig er dafür verantwortlich. Laßt Euch auf nix anderes ein.

Grüsse