Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. eines Wasserschadens in meiner ehemaligen WG:
Ich habe zur Untermiete (Untermietvertrag) in einer Wohnung gewohnt. In der Wohnung habe ich die Waschmaschine des Hauptmieters (es handelt sich um eine Eigentumswohnung, der Hauptmieter ist somit auch Wohnungsinhaber) mitverwendet. Eines Tages habe ich gewaschen und das Wasser aus der Maschine ist ausgelaufen (Tür der Maschine ist aufgesprungen und das ganze Wasser ist in die Wohnung gelaufen (es handelte sich um eine sehr alte Waschmaschine)). Ich war zu dem Zeitpunkt in meinem Zimmer und habe das Problem natürlich erst zu spät bemerkt, sodass in Flur und Küche der Wohnung ein Wasserschaden entstanden ist, als auch in der Wohnung unter uns, sodass die Wände später getrocknet werden mussten, usw.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt weder Hausrat noch Haftpflichtversicherung, das gleiche gilt auch für den Hauptmieter (gleichzeitig Wohnungseigentümer, es handelte sich auch um seine Waschmaschine). Insgesammt ist ein Schaden von ca. 1600 EUR entstanden.
Wer muss jetzt für die entstanden Kosten rechtlich aufkommen?
Der Hauptmieter hat mich jetzt verklagt, sodass ich die Kosten übernehmen soll.
Könnt Ihr mir Hinweise zur rechtlichen Situation geben, bzw. wie ich am besten weiter vorgehen soll? Da ich zur Zeit von Arbeitslosengeld 2 leben muss und das Geld nicht so einfach aufbringen kann, wäre ich über jeden Ratschlag sehr dankbar. Wie bereits beschrieben, hatte weder ich noch der Hauptmieter/Wohnungseigentümer zu diesem Zeitpunkt eine Haftpflicht- oder Hausratsversicherung…
Weitergehend habe ich noch die Frage: Angenommen es kommt zu einem Verfahren und mir wird die Schuld zugesprochen, muss ich dann auch für seine Anwaltskosten und die Gerichtskosten aufkommen? In welcher Höhe fallen diese in etwa aus?
Für ein paar Hinweise wäre ich euch sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus und Grüße!