Wasserschaden Untermietvertrag ohne Versicherung

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. eines Wasserschadens in meiner ehemaligen WG:

Ich habe zur Untermiete (Untermietvertrag) in einer Wohnung gewohnt. In der Wohnung habe ich die Waschmaschine des Hauptmieters (es handelt sich um eine Eigentumswohnung, der Hauptmieter ist somit auch Wohnungsinhaber) mitverwendet. Eines Tages habe ich gewaschen und das Wasser aus der Maschine ist ausgelaufen (Tür der Maschine ist aufgesprungen und das ganze Wasser ist in die Wohnung gelaufen (es handelte sich um eine sehr alte Waschmaschine)). Ich war zu dem Zeitpunkt in meinem Zimmer und habe das Problem natürlich erst zu spät bemerkt, sodass in Flur und Küche der Wohnung ein Wasserschaden entstanden ist, als auch in der Wohnung unter uns, sodass die Wände später getrocknet werden mussten, usw.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt weder Hausrat noch Haftpflichtversicherung, das gleiche gilt auch für den Hauptmieter (gleichzeitig Wohnungseigentümer, es handelte sich auch um seine Waschmaschine). Insgesammt ist ein Schaden von ca. 1600 EUR entstanden.
Wer muss jetzt für die entstanden Kosten rechtlich aufkommen?

Der Hauptmieter hat mich jetzt verklagt, sodass ich die Kosten übernehmen soll.

Könnt Ihr mir Hinweise zur rechtlichen Situation geben, bzw. wie ich am besten weiter vorgehen soll? Da ich zur Zeit von Arbeitslosengeld 2 leben muss und das Geld nicht so einfach aufbringen kann, wäre ich über jeden Ratschlag sehr dankbar. Wie bereits beschrieben, hatte weder ich noch der Hauptmieter/Wohnungseigentümer zu diesem Zeitpunkt eine Haftpflicht- oder Hausratsversicherung…

Weitergehend habe ich noch die Frage: Angenommen es kommt zu einem Verfahren und mir wird die Schuld zugesprochen, muss ich dann auch für seine Anwaltskosten und die Gerichtskosten aufkommen? In welcher Höhe fallen diese in etwa aus?

Für ein paar Hinweise wäre ich euch sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus und Grüße!

Guten Tag,

die Frage hat eher einen juristischen als einen versicherungstechnischen Charakter und deshalb kann ich hierzu keine Stellung beziehen.

Lediglich die Frage nach Gerichts- und Anwaltskosten kann ich Ihnen beantworten:

JA, wenn er vor Gericht gewinnne sollte, dann müssen Sie alle anfallenden Kosten tragen.

Viel Glück in dieser Angelegenheit!

Claude Burgard
Versicherungsmakler

Hallo ,
der Schadenverursacher - wohl Du - wir den Schaden zahlen müssen. Bei einem Rechtstreit wird sicher noch das Verschulden geprüft / geklärt. Die Kosten werden dann nach dem Grad des Verschulden verteilt. Hier bist Du aber in keiner Rechtsberatung sondern im Versicherungsbereich, eine Hausrat und Haftpflichtversicherung hätte den Schaden ersetzt.
Mfg Febud

hallo mrmice,

hast deine frage hier an nen versicherungsexperten gestellt. für diesen schaden kommt keine versicherung auf. es ist somit eine privatrechtliche angelegenheit. bin kein rechtsexperte. kann dir nur den rat geben: in jeder größeren stadt gibt es eine rechtsauskunft. mit alg 2 bekommst du diese zum halben preis. das macht keine 10,-€. dort wird dir rechtlich ein rechtsanwalt alle auskünfte geben.

gruß

orovivo

Hallo,
das ist eine reine Rechtsfrage. Ich könnte was zum Thema Versicherung beitragen, aber da keine vorhanden war, fällt das flach,
sorry
Andreas

Hallo mrnice,

wenn du verklagt wurdest brauchst du einen anwalt. wie das gericht nach sachlagenerörterung den fall sieht wird sich zeigen.

anmerkungen von mir: es handelt sich um eine eigentumswohnung. also gibt es eine eigentümergemeinschaft. frage: was ist alles beschädigt. die Decke, Boden und Wände (Trocknung) betrifft zuerst nicht die Haftpflicht oder die Hausrat, sonder die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung. Hier bekommt man auch Neuwert ersetzt. Die Haftpflicht kann immer nur den Zeitwert ersetzten. Da Decken und Wände Gemeinschaftseigentum sind und nicht Sondereigentum. Die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) wird sicher eine Gebäude-LW-Versicherung haben. Inwiefern diese wiederrum bei dir das Verschulden für diesen Schadenfall sieht bleibt abzuwarten. Es kann natürlich sein, dass die WEG sagt - nein das melden wir nicht der Versicherung wg. Schadenquote. Dann müsste dich die WEG verklagen - nicht nur ein einzelner Eigentümer. dieser könnte dich ggf. nur für seinen eigentumsanteil verklagen nicht für die komplette weg.

Bei ALG2 ode harz könnte ich mir vorstellen dass du anspruch auf prozeß-kostenhilfe hast - für einen Anwalt. die Gerichts- und anwaltkosten könnten, wenn du verlierst durchaus vom steuerzahler getragen werden.

der erste bewohnbare bodenbelag (küche und flur) sind auch gebäudebestandteile (nicht hausrat). die küchenmöbel sind i.d.r. Hausrat.

Frage ist auch was im mietvertrag geregelt wurde bzgl. abschluss einer haftpflichtversicherung.

man könnte auch die frage vor gericht aufwerfen ob die tür der wama schon häufiger aufgesprungen ist und man eine besondere sorgfalt hätte an die tag legen müssen. war die maschine korrekt beladen?

Wenn du verklagt wurdest wird das gericht alles klären und dein anwalt ist gefragt - nicht das internet.

rechtlich hat jeder für den schaden aufzukommen den er verursacht.

hoffe ich konnte mit ein paar ideen weiterhelfen.

Das ist eine Frage, die ich nicht rechtssicher beantworten kann. Nach meinem Dafürhalten müsste Ihnen eine Schuld nachgewiesen werden um die Haftung für den Schaden zu übernehmen (also z.B. Waschmaschine falsch bedient). Wenn dem nicht so ist, so ist die Haftung für Defekte am Gerät, die auf das Alter der Waschmaschine, also auf normalen Verschleiss, zurückzuführen sind, beim Eigentümer.
Hier zeigt sich einmal mehr wie wichtig die grundlegende Absicherung mit Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz ist.
Für das Berechnen von Rechtsanwaltsgebühren gibt es eine Internetseite: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Start…

Salü,

zunächst mal: du bist nicht Untermieter, sondern Mieter. Ist hier aber nicht von Belang.

Schaden ist der Eigentümergemeinscht, dem Eigentümer der untern Wohnung, deinem Vermieter und dir entstanden.

Dafür haftfet m.E. zuerst mal der Eigentümer der Wohnung, von der der Schaden ausging, also dein Vermieter. Als nächstes der Eigentümer der Maschine, die den Schaden verursacht hat, also auch dein Vermieter.

Frage ist, ob er sich das Geld oder einen Teil davon von dir wiederholen kann. Das geht dann, wenn du schuld bist. Da du die Wohnung anscheinend möbliert, zumindest inklusive Waschmaschine gemietet hast, kann man dir den Zustand des Geräts nicht anlasten. Auch eine Schlauchsicherung o.ä. wäre Sache deines Vermieters, der ja auch Vermieter der Maschine ist und damit für ihren Zustand verantwortlich. Probleme könntest du nur haben, wenn er dich darauf aufmerksam gemacht hätte, dass etwas nicht in Ordnung war, z.B. „Die Tür ist kaputt, bitte nicht benutzen bis der MOnteur sie angesehen hat.“

Bist du sicher, dass der Wohnungseigentümer dich schobn verklagt hat, oder droht er nur damit?

Viel Erfolg, wenn es vor Gericht geht solltest du das auf jeden Fal mit einem Anwalt besprechen.

Gruss

jus18

Hallo und vielen lieben Dank für die Antworten und Hinweise!

Hier noch mal ein paar Ergänzungen:

  • Ich habe vom Amtsgericht bereits einen Mahnbescheid wegen Schadensersatz erhalten. Gegen diesen habe ich erst mal Einspruch eingelegt.
    Wofür die Kosten im Detail sind ist mir bisher nicht bekannt.
  • Der Vermieter (Wohnungseigentümer) hat auch in dieser Wohnung gewohnt. Ich habe lediglich ein Zimmer zur Untermiete in der Wohnung bewohnt.
  • Die Tür der Maschine ist nach meinem Wissen zuvor nicht aufgesprungen, auf jeden Fall hat mich der Vermieter / Mitbewohner / Wohnungseigentümer nicht darauf hingewiesen. Die Maschine wurde von mir auch korrekt bedient und war nicht überladen oder ähnliches.
  • Bei dem Schaden geht es um das Trocknen von Wänden und Boden (auch in der Wohnung unter uns musste die Decke getrocknet werden). Möbel oder ähnliches wurden nicht beschädigt.

Ich werde nächste Woche eine Rechtsberatung aufsuchen und hoffe, dass ich dort weitere Unterstützung erhalte!

Vielen lieben Dank noch mal für die Hinweise und Antwort. Evtl. habe ich ja wirklich Chancen darauf, dass ich nicht den ganzen Schaden tragen muss…

Liebe Grüße und vielen vielen Dank!

Hallo und vielen lieben Dank für die Antworten und Hinweise!

Hier noch mal ein paar Ergänzungen:

  • Ich habe vom Amtsgericht bereits einen Mahnbescheid wegen Schadensersatz erhalten. Gegen diesen habe ich erst mal Einspruch eingelegt.
    Wofür die Kosten im Detail sind ist mir bisher nicht bekannt.
  • Der Vermieter (Wohnungseigentümer) hat auch in dieser Wohnung gewohnt. Ich habe lediglich ein Zimmer zur Untermiete in der Wohnung bewohnt.
  • Die Tür der Maschine ist nach meinem Wissen zuvor nicht aufgesprungen, auf jeden Fall hat mich der Vermieter / Mitbewohner / Wohnungseigentümer nicht darauf hingewiesen. Die Maschine wurde von mir auch korrekt bedient und war nicht überladen oder ähnliches.
  • Bei dem Schaden geht es um das Trocknen von Wänden und Boden (auch in der Wohnung unter uns musste die Decke getrocknet werden). Möbel oder ähnliches wurden nicht beschädigt.

Ich werde nächste Woche eine Rechtsberatung aufsuchen und hoffe, dass ich dort weitere Unterstützung erhalte!

Vielen lieben Dank noch mal für die Hinweise und Antwort. Evtl. habe ich ja wirklich Chancen darauf, dass ich nicht den ganzen Schaden tragen muss…

Liebe Grüße und vielen vielen Dank!
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Hallo und vielen lieben Dank für die Antworten und Hinweise!

Hier noch mal ein paar Ergänzungen:

  • Ich habe vom Amtsgericht bereits einen Mahnbescheid wegen Schadensersatz erhalten. Gegen diesen habe ich erst mal Einspruch eingelegt.
    Wofür die Kosten im Detail sind ist mir bisher nicht bekannt.
  • Der Vermieter (Wohnungseigentümer) hat auch in dieser Wohnung gewohnt. Ich habe lediglich ein Zimmer zur Untermiete in der Wohnung bewohnt.
  • Die Tür der Maschine ist nach meinem Wissen zuvor nicht aufgesprungen, auf jeden Fall hat mich der Vermieter / Mitbewohner / Wohnungseigentümer nicht darauf hingewiesen. Die Maschine wurde von mir auch korrekt bedient und war nicht überladen oder ähnliches.
  • Bei dem Schaden geht es um das Trocknen von Wänden und Boden (auch in der Wohnung unter uns musste die Decke getrocknet werden). Möbel oder ähnliches wurden nicht beschädigt.

Ich werde nächste Woche eine Rechtsberatung aufsuchen und hoffe, dass ich dort weitere Unterstützung erhalte!

Vielen lieben Dank noch mal für die Hinweise und Antwort. Evtl. habe ich ja wirklich Chancen darauf, dass ich nicht den ganzen Schaden tragen muss…

Liebe Grüße und vielen vielen Dank!.

Nach meinem Rechtsverständnis haben Sie den Schaden überhaupt nicht zu tragen:

  1. Der Vermieter kann über den Mietvertrag den Abschluss einer Hausratversicherung fordern. Hat er dies nicht getan, ist es schade für ihn.
  2. Verschleiß an einem Gerät geht zunächst mal mit dem Geräteeigentümer heim.
  3. Mahnbescheid ohne vorhergehende dezidierte Kostenaufstellung geht bei mir postwendend zurück mit dem Kreuz „Forderung in voller Höhe widersprochen“. Dann kommt natürlich die Rechtschutzversicherung ins Boot: Ich lehne mich dann beruhigt zurück und warte das weitere ab, wissentlich dessen, dass ich Rechtschutzversichert bin.

Noch zur Ergänzung: Ein Mahnbescheid vom Amtsgericht heisst weder, dass schon eine Klage eingereicht wurde noch dass irgendjemand die Forderung geprüft hat. Dazu muss ich als Gläubiger nur ein Formular ausfüllen, dann erstellt das AG den Bescheid. Jeder kann einen solchen Mahnbescheid beantragen. Er muss dazu niemandem erklären, wieso der gerechtfertigt ist.

As nächstes ist nun dein Vermieter gefordert. Er bekommt die Mitteilung, dass du widersprochen hast. Damit wird er zu seinem Anwalt laufen und erst jetzt anschauen, ob sie dich verklagen können. Vielleicht schreibt dir der Anwalt auch noch mal mit grossem schwarzem Breifkopf und teilt dir mit, dass du jetzt entweder zahlen sollst, oder dass ein Prozess begonnen wird. Er wird dir auch mitteilen, dass das dann Unsummen kosten wird und voraussichtlich mit einer Deportation nach Australien enden wird. Das ist aber zunächst nur leeres Geschwätz.

Du musst mit der Rechtsberatung anschauen, wie gross das Risiko ist, dass a) dein Vermieter wegen 1’600.00 überhaupt klagt und b) du einen Prozess verlierst.

Wie das mit deinem Vermieter weiterläuft (immerhin wohnst du anscheinend in seiner Wohnung mit seinen Möben) und ob du dort wohnen bleiben kannst/willst, musst du natürlich mit dem Vermieter ausmachen.

Viel Erfolg, jus18

Tut mir leid, das ist eine juristische Frage!
Meiner Meinung nach haftet ihr Gesamtschuldnerisch.