Probleme bei Kündigung Untermietvertrag

In einem fristlosen Untermietvertrag steht folgendes zur Kündigung:

-Die Kündigungfrist beträgt 3 monate. Diese muss bis zum 3.Werktag des Kalendermonats vorliegen, damit dieser zu der Frist zählt.

-Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.Für die ordnungsgemäße Kündigung kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens an, nicht auf die Absendung.

-Setzt der Untermieter den Gebrauch der Mieträume nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mitverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung.

-Bei Kündigung ist der Untermieter verplfichtet einen geeigneten Nachmieter zu finden. Mit diesem muss der Hauptmieter einverstanden sein.

-Falls der Hauptmier den Hauptmietvertrag beendet, muss er den Untermieter unverzüglich mündlich informieren.

Zu Punkt 4:
Wenn der Hauptmieter absichtlich alle Nachmieter ablehnt um den Untermieter in der Wonhnung zu behalten, weil der Hauptmieter nicht mit Fremden zusammenwohnen will, darf er das?
Bzw, begeht der Untermieter dann Vertragsbruch? Muss der Untermieter dann in der Wohnung bleiben? Welche Folgen könnte dies haben?